Gegenüber der Gemündener Altstadt und Kleingemünden könnte womöglich irgendwann Sand und Kies abgebaut werden. Dort ist zwischen der ICE-Brücke und der Klingenmühle ein 34 Hektar großes Vorranggebiet für den Abbau von Sand und Kies geplant. An der linksmainischen Seite der Mainbrücke wurde aber als Ausgleichsfläche für den Brückenneubau ein 11.900 Quadratmeter großes Stück ausgewiesen. Dort sollte auf wechselfeuchtem Extensivgrünland auf einem basischen Magerstandort, das im Druschgut- und Heumulchverfahren gepflegt werden sollte, ein großer Bestand an Wiesenknopf-Pflanzen entstehen. Der Wiesenknopf ist eine wichtige Futterpflanze für den streng geschützten Ameisenbläuling.
Marina Klein von der Regierung von Unterfranken teilt dazu auf Anfrage mit, dass Ausgleichsflächen bei der Festlegung von Vorranggebieten für Bodenschätze kein grundsätzliches Ausschlusskriterium seien. Das geplante Vorranggebiet "überplane" auch nicht die viel kleinere Ausgleichsfläche. Die Ausgleichsfläche stelle aber eine konkrete, gemeindliche Planung dar, die im Fall einer Abbauplanung beim Umgriff des konkreten Abbaugebiets zu berücksichtigen sei. Man könnte die Ausgleichsfläche von einem Abbau ausnehmen. Es wäre auch denkbar, dass eine Ausgleichsfläche verlegt werden könnte.
Solche Überlegungen müssten bei der Feinplanung berücksichtigt werden. Auf regionalplanerischer Ebene lasse sich etwa ein Hinweis aufnehmen, dass auf einem bestimmen Flurstück eine Ausgleichsfläche besteht.
Ausgleichsfläche könnte aus dem Vorranggebiet ausgenommen werden
Für das geplante Vorranggebiet Gemünden sei der Regierung eine spiegelverkehrt L-förmige, nach Westen gerichtete Ausgleichsfläche westlich der Mainbrücke Richtung Hofstetten, am Rande des möglichen Vorranggebiets, bekannt. Eine Überlappung stelle auf regionalplanerischer Ebene keinen Nutzungskonflikt dar.
Das anstehende Beteiligungsverfahren diene zu einer Berücksichtigung genau solcher kommunalen Belange, so Klein. Stelle sich heraus, dass die Ausgleichsfläche eine solch hohe Schutzfunktion besitzt, dass sie zwingend an der Stelle aufrecht zu erhalten ist, dann könnte ein Ergebnis sein, diesen Bereich aus dem Vorranggebiet herauszunehmen. Im Genehmigungsverfahren würde eine Ausgleichsfläche auf jeden Fall berücksichtigt.