Ist der Solarpark am Bischborner Hof vom Tisch? Bürgermeister Bernd Steigerwald informierte in der Neuhüttener Gemeinderatssitzung am Montagabend, dass die untere Naturschutzbehörde den Antrag zur Verschiebung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen "wegen unüberwindbarer öffentlicher wie privatrechtlicher Hindernisse als nicht genehmigungsfähig beziehungsweise als unzulässig zurückgewiesen hat".
Bekanntlich ist auf der großen Wiese am Bischborner Hof eine Freifeld-Photovoltaikanlage geplant. Um dieses Projekt eines Investors realisieren zu können, stellte die Gemeinde Neuhütten den Antrag, neun Grundstücke mit einer Fläche von 6,25 Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet "Spessart" herauszunehmen. Bis Ende Februar lief die Anhörung der Grundstückseigentümer und Anlieger. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt wies nach einer ersten Bewertung der Stellungnahmen den eingereichten Antrag zur Verschiebung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zurück.
Die Gemeinde Neuhütten wird bis zum 4. Mai um Stellungnahme gebeten, ob sie ihren Antrag zur Verschiebung der Naturparkgrenzen aufrechterhält oder zurückziehen wird. "Das heißt im Großen und Ganzen, dass da draußen kein Solarpark entsteht", interpretierte Steigerwald und zeigte sich überrascht über die Entscheidung. Eigentlich wollte Steigerwald beschließen, den Antrag sofort zurückzuziehen. Dies ging einigen Gemeinderäten aber zu schnell und ihnen war die gelieferte Begründung zu schwammig.
Heftige Kritik an Investor
Tino Münster vertrat die Meinung, dass vielleicht ein "Bürgersolarpark" auf mehr Zustimmung stoße und besser genehmigungsfähig wäre. Luisa Stenger, zuständig für Bauverwaltung und Beitragswesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, wurde konkreter: Der Vorhabenträger wurde vom Landratsamt aufgefordert, schriftliche Genehmigungen von den Grundstückseigentümern vorzulegen und konnte dies nicht tun. Teils sei es wohl laut Stenger schwierig, die Eigentümer ausfindig zu machen, da es sich um Erbengemeinschaften handelt. Ebenso wären Grundbesitzer abgesprungen.
Es werden wohl auch naturschutzrechtliche Belange eine Rolle gespielt haben. "Ich finde es eine Unverschämtheit vom Investor, dass er die Pferde scheu gemacht hat, ohne alle Grundstücke in trockenen Tüchern zu haben", kommentierte Anwohner Mike Orth, der als Zuhörer das Wort zugesprochen bekam, die Entscheidung. Für Gemeinderat Franz Wirzberger war die vorgelegte Begründung zu dürftig. Er fühlt sich in der Kürze der Zeit "überfahren". "Ich denke, an der Sachlage wird sich nichts mehr ändern", machte Bürgermeister Steigerwald wenig Hoffnung.
Zweifel an Gutachten
Bis Ende Februar hatte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt die Grundstückseigentümer, die direkt oder indirekt mit der Solaranlage zu tun haben, und andere Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur beantragten Neuabgrenzung gebeten. Der Naturpark Spessart lehnt die Anlage vor allem aus "Landschaftsbildästhetischen Gründen" ab, sagt Oliver Kaiser, Geschäftsführer des Naturparks Spessart, auf Anfrage. Das Gutachten sieht Kaiser methodisch als sehr mangelhaft an. "Es werden sehr tendenziös Bewertungen gemacht, wo man das Gefühl hat, dass die Fläche am Bischborner Hof rauskommen soll", meint Kaiser.
Das Thema Landschaftsbild werde aus Sicht des Naturparks viel zu wenig berücksichtigt. "Die Rodungsinsel am Bischborner Hof ist etwas ganz Charakteristisches für den Spessart, was wir in dieser Ausprägung nirgendwo anders haben", erläutert Kaiser. Dies gelte umso mehr, wenn man die Frequentierung mit mehr als 7000 Fahrzeugen berücksichtigt, die am Tag an der Rodungsinsel vorbeifahren.
Der Gemeinderat Neuhütten beschloss am Montag nach kurzer Diskussion, die Entscheidung über die Rücknahme des Antrags auf die nächste Sitzung zu vertagen.