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Würzburg
Rückzug aus der Berufung: Haftstrafe für jungen Algerier steht fest
In einer Unterkunft für Geflüchtete in Lohr hatte er versucht, einen anderen Bewohner mit einem Hammer anzugreifen. Gegen die Haftstrafe von mehr als drei Jahren wollte er sich wehren.
Der Asylantrag des Angeklagten wurde inzwischen auch abgelehnt.
Foto: Soeren Stache/dpa (Symbolbild) | Der Asylantrag des Angeklagten wurde inzwischen auch abgelehnt.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 28.03.2025 02:40 Uhr

Ein junger Mann aus Algerien muss nun endgültig wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahls in einem Lebensmittel-Markt ins Gefängnis. Vor der Jugendkammer des Würzburger Landgerichts hat er seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gemünden zurückgezogen. Dort war er zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu milde. Der Angeklagte, der derzeit in der Psychiatrie untergebracht ist, betrachtet sich offensichtlich weiterhin als unschuldig.

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