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Main-Spessart
Richtig heizen mit Holz: Worauf kommt es an?
Kaminkehrermeister Christian Dinkel erklärte in einem Online-Vortrag, wie wichtig der richtige Brennstoff ist und welche Holzöfen jetzt nachgerüstet werden müssten.
In Zeiten hoher Energiepreise ist Brennholz begehrter denn je. (Symbolbild)
Foto: Peter Pfannes | In Zeiten hoher Energiepreise ist Brennholz begehrter denn je. (Symbolbild)
Günter Roth
 |  aktualisiert: 27.11.2023 03:02 Uhr

Die Energiekrise ist nur scheinbar überstanden und zum Mangel an Heizstoffen kommen jetzt auch noch die notwendigen Anforderungen im Zuge des Klimawandels. Daher stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen. Welches Brennmaterial ist umweltfreundlich? Mittlerweile kommen sogar Zweifel an der Verwendung von Holzöfen und verunsichern die Menschen noch mehr.

Christian Dinkel ist nicht nur Kaminkehrermeister, sondern auch technischer Innungswart der Kaminkehrer-Innung Unterfranken. In einem Onlinevortrag gemeinsam mit dem Landratsamt Main-Spessart und der Volkshochschule erörterte er die Frage nach dem richtigen Heizen mit Holz. Dabei sprach er über zugelassene Brennstoffe, über Regeln zum richtigen Heizen sowie über die Nachrüstung von Einzelraumfeuerstätten. Auch Übergangsregelungen für Zentralheizungen für feste Brennstoffe waren ein Thema. Die 73 Teilnehmer konnten auch Fragen stellen.

Richtiger Brennstoff ist wichtig

Wesentlicher Faktor für eine gute Verbrennung ist laut Dinkel – neben dem ordnungsgemäßen Zustand einer geprüften Feuerstelle – der richtige Brennstoff mit einer Restfeuchtigkeit von höchstens 24,9 Prozent. Als geeignet gelten naturbelassenes Stückholz, auch mit Rinde, Hackschnitzel, Holzpellets mit natürlichem Kleber und Holzbriketts. Rindenbriketts sind nicht erlaubt. Für Kohleprodukte gelten Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks und zuletzt Brenntorf. Naturbelassenes, nicht-stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, ohne Holzschutzmittel und Beschichtungen mit halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie Reste, dürfen nur mit Einschränkungen in Schreinereien in geeigneten Feuerstätten verbrannt werden.

Regeln aus den Zeiten der Großeltern gelten noch immer

Das "kleine Einmaleins" beim Verbrennen von Holz stellte der Fachmann ebenfalls vor: Es verbrennen eigentlich nur aus dem Holz herausgelöste Gase. Dazu sind hohe Temperaturen über 600 Grad notwendig. Um wirklich trockenes Holz zu erhalten, sollte dieses gleich gespaltet und aufgesetzt werden. Wer mit Folie abdecken will, sollte Stöcke dazwischen legen, damit Luft dazu kommt. Die Luftfeuchtigkeit spielt keine Rolle, nach zwei Jahren ist das Holz gut getrocknet. Beim Verfeuern gelten nach wie vor die sechs Regeln aus den Zeiten der Großeltern:

  • Trockenes Holz verwenden
  • In der Anheizphase kleinstückiges Holz verwenden, um schnell hohe Abbrandtemperaturen zu erreichen
  • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr
  • In der Hauptbrandphase die Luftzufuhr nie drosseln (besonders schädlich)
  • Kleinere Holzstücke (Mengen) nachlegen, da große Stücke zu einem Schwelbrand führen können
  • Temperatur über die Brennstoffmenge regeln, nicht über die Verbrennungsluft!

Kaminkehrer kann bei Detailfragen helfen

Natürlich sprach der Kaminkehrer Dinkel auch rechtliche Fragen an. Für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, gelten beispielsweise Übergangsreglungen, wenn die Grenzwerte von 0,15 Gramm pro Kubikmeter an Staub und vier Gramm an Kohlenmonoxid nicht überschritten werden. Das betrifft Kaminöfen, Holzöfen, Warmluftkachelöfen, Kaminkassetten, aber nicht Grundkachelöfen, offene Kamine und Herde. Im Altbestand gibt es keine Pflicht zur Nachrüstung, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Anlagen vor dem 1. Januar 1950 in Anwesen errichtet wurden, deren Wärmeversorgung ausschließlich auf diese Weise erfolgt. Genaue Informationen – auch für Übergangsregelungen – sollte man beim zuständigen Kaminkehrer erfragen.

Dinkel verwies auch auf Fördermöglichkeiten für Verbesserungsmaßnahmen und die Errichtung von Neuanlagen. Hier sind Informationen auf der Internetseite www.energie-fachberater.de hilfreich.

 
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