Die jüngere Vergangenheit hat einen 68-jährigen Rentner in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden eingeholt. Im Jahr 2020 war er wegen Volksverhetzung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 3300 verurteilt worden. Nun stand er wieder wegen einer ähnlich gerichteten Aktion vor Gericht. Das Resultat: eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Das Hochwasser an der Ahr kostete 2021 zahlreiche Menschenleben und verursachte Schäden, die heute noch sichtbar sind. Zu dieser Zeit kursierte auch ein Bild durch die sozialen Medien, das Angela Merkel mit einem Telefonhörer zeigt. In einer Sprechblase ist zu lesen: "Sind Flüchtlinge betroffen? Ihr schafft das schon!" Vielfach wurde das Bild weitergeleitet. Auch von dem Rentner aus dem Raum Karlstadt. Er versah es dabei auf seinem Twitter-Account noch mit einem Kommentar, bevor er es weitergeleitet hat: "Schmeißt sie alle in die Fluten und lasst sie verrecken im Dreck".
Satire oder Volksverhetzung?
Zu Beginn der Verhandlung zweifelte der Angeklagte am Vorwurf. Er war der Meinung, dass er das Bild über Facebook und nicht über Twitter versendet hat. Strafrichterin Maryam Neumann zeigte ihm daraufhin Bilder aus der Ermittlungsakte, die die Richtigkeit der Anklage belegten.
Weiter trug der Mann zu seiner Verteidigung vor, dass er das verwendete Foto von der Satire gedeckt ansah. "Nicht mehr mit ihrem Kommentar", belehrte ihn die Richterin, worauf der Rentner eingestand: "Es war ein Fehler von mir" und weiter dann unter Tränen, "es tut mir leid". Seit er das Bild gepostet und später von den Ermittlungen gegen ihn erfahren habe, gehe es ihm nicht gut, erklärte er, der an einer unheilbaren Krankheit leidet.
Rentner zahlt heute noch Strafe von 2020 ab
Auf die Nachfrage der Richterin, ob er Probleme mit Flüchtlingen oder Ausländern allgemein hätte, sagte er deutlich "Nein". Ein Blick in das Bundeszentralregister lässt allerdings einige Zweifel zu. Im Jahr 2020 hatte der Rentner schon einmal ein Bild weitergeleitet, das dunkelhäutige Menschen zeigte. Die Bildunterschrift dazu lautete: "Das Sozialamt ist pleite. Ab heute wird gearbeitet". Weiter war eine Handgranate in Form eines Kinder-Überraschungseis abgebildet mit der Aufschrift "Sonderedition". 3300 Euro erhielt der Rentner als Strafe, die er aber heute noch in monatlichen Raten abstottert.
Insgesamt weist das Bundeszentralregister für den Angeklagten elf Einträge aus: Trunkenheit im Straßenverkehr, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Volksverhetzung sind dort vermerkt.
Während die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (160 Tagessätze zu 15 Euro), nahm Richterin Neumann in ihrem Urteil Abstand davon. Der Angeklagte bezieht nur eine niedrige Rente und hat noch die letzte Bestrafung zu abzuzahlen. Sie verhängte eine Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zu zahlen hat der Mann dann aber noch die Verhandlungskosten. In eindringlichen Worten führte die Richterin dem Mann vor Augen, was Flüchtlinge in der Regel hinter sich gelassen haben, auf ihrer Flucht erlebt haben und hier froh sind, in Frieden leben zu können.
Mit so kleinen Monatsbeträgen zum Abstottern wird man ihn nicht nachhaltig beeindrucken und die Bewährungsstrafe tut jemand in dem Alter mit diesem Sündenregister wohl kaum weh. Vielleicht beim nächsten Mal ein paar Wochen „ Probesitzen“ verordnen?
Was ich gar nicht verstehe ist, wieso seine Posts oder der ganze Twitteraccount nicht gesperrt wurden (wohl wissend, dass die Konzerne eher von solchen Accounts als von korrekten Nutzern leben). Ich frage mich immer, wann unser Staat endlich einschreitet! Es gibt Manager von NGOs, die bekommen ständig Morddrohungen, müssen selbst klagen - wird aber nicht durchgesetzt - nach dem Mord?