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Lkr. Miltenberg
Rennen mit tödlichem Ende: Rasende Biker kommen vor Gericht
Sie sollen sich zu illegalen Wettfahrten mit ihren Motorrädern getroffen haben. Nach einem tödlichen Unfall müssen sich nun zwei junge Männer vor Gericht verantworten.
Nach einem tödlichen Motorradunfall bei Kirchzell im Mai 2020 (hierbei handelt es sich um ein Symbolbild) müssen sich zwei junge Männer wegen eines illegalen Rennens vor Gericht verantworten.
Foto: René Ruprecht | Nach einem tödlichen Motorradunfall bei Kirchzell im Mai 2020 (hierbei handelt es sich um ein Symbolbild) müssen sich zwei junge Männer wegen eines illegalen Rennens vor Gericht verantworten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:11 Uhr

Ein illegales Motorradrennen mit tödlichem Ausgang bei Kirchzell (Lkr. Miltenberg) hat ein Nachspiel vor Gericht: Am 23. März 2021 müssen sich deshalb zwei Motorradfahrer vor dem Amtsgericht Obernburg am Main verantworten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit.

Videos mit Helmkamera gemacht

Die damals 19-Jährigen sollen bei Kirchzell mit mehr als 170 Stundenkilometern über die Kreisstraße gerast sein. Ein Renn-Teilnehmer geriet nach einem Überholmanöver in den Gegenverkehr. Dort kollidierte er mit einem 24-Jährigen, der den Unfall nicht überlebte. Von dem mutmaßlichen Rennen gibt es Bilder und Videos, die unter anderem mit einer Helmkamera angefertigt wurden. Dies bestätigte das Polizeipräsidium Unterfranken.

Ermittler hatten nach dem Unfall die Wohnungen von vier Verdächtigen durchsucht, die zuvor an diversen Rennen beteiligt gewesen waren. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Bei den Nachforschungen erhärtete sich der Verdacht, dass sich der Unfall während eines Wettrennens von Bikern zugetragen hat. Ermittelt wurde ursprünglich gegen vier Männer wegen des Verdachts der Ausrichtung und Durchführung eines "verbotenen Kraftfahrzeugrennens". Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Kommt durch das Rennen ein Mensch zu Tode, können es bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe sein.

Bei den Ermittlungen zeigte sich: Die beiden Unfallbeteiligten gehörten einer fünfköpfigen Gruppe an, die sich des Öfteren zu Rennen auf unterschiedlichen Strecken verabredete. Von den Rennen fertigten die jungen Männer mit Handy und Helmkameras Bilder und Videos an. Am Unfalltag sollen zwei 19-Jährige die Kreisstraße bei Kirchzell mit Geschwindigkeiten von teils über 170 Stundenkilometern in wechselnder Fahrtrichtung befahren haben.

Todesopfer offenbar nicht am Rennen beteiligt

Ein Renn-Teilnehmer, der mit seiner Helmkamera filmte, geriet offenbar nach einem Überholmanöver in den Gegenverkehr. Dort kam es laut den Ermittlungen zur Kollision mit dem entgegenkommenden 24-Jährigen, die tödlich endete. Obwohl sich alle Unfallbeteiligten kannten, geht die Polizei derzeit davon aus, dass der Verstorbene an dem Rennen der beiden 19-Jährigen nicht beteiligt war.

Zwei weitere 18 und 19 Jahre alte Heranwachsende sollen vom Streckenrand aus Bildaufnahmen von dem tödlich endenden Motorradrennen gefertigt haben.

 
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  • ulrich.kretzer@web.de
    Wieso kommen 19 Jährige an Mopeds, die 170 Sachen packen???? Dachte immer es gibt nen Stufen-Führerschein und mit den am Anfang geringeren PS-Zahlen wäre sowas ausgeschlossen.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Egal was an Strafe raus kommt - denen würde ich Zeit ihres Lebens keinen Führerschein mehr geben
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  • Albatros
    Wenn diese Gehirnakrobaten nur ihr eigenes Leben auf`s Spiel setzen würden, dann wäre mich das völlig egal. Aber leider sind es immer wieder Unschuldige, welche sterben müssen. Die Täter sollten für 10 Jahre ins Gefängnis, wer wissentlich den Tod von Menschen in Kauf nimmt, hat es nicht anders verdient.
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  • al-holler@t-online.de
    Gehirnakrobaten? Kann man eigentlich mit was tun, was man nicht hat??
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