
Das Amtsgericht Obernburg (Lkr. Miltenberg) hat gegen den CSU-Politiker Erwin Dotzel einen Strafbefehl wegen Beleidigung erlassen. Weil er einen Parteifreund in einer WhatsApp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnete, soll der 72-Jährige eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 3200 Euro, bezahlen.
Bei Einspruch kommt es zum öffentlichen Prozess
Dotzel, der seit 2007 Präsident des Bezirkstags von Unterfranken ist, sagte am Mittwoch, der Strafbefehl habe ihn noch nicht erreicht. Deshalb wolle er sich weder inhaltlich noch zum weiteren juristischen Vorgehen in der Sache äußern. Sicher ist gleichwohl: Sollte er den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragt hatte, akzeptieren, wäre dieser rechtskräftig - und er müsste zahlen. Legt Dotzel hingegen binnen zwei Wochen Einspruch ein, käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Obernburg.
Was war passiert? Die Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg bei einer Versammlung im September sorgte in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe für Spott und Kritik. Laut Staatsanwaltschaft gehörten der Gruppe 20 Personen an. Dotzel, der 30 Jahre lang Bürgermeister der Stadt Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) war, nannte den neu Gewählten im WhatsApp-Chat eine "rechte Laus". Er soll mit dem CSU-Kollegen wegen der Politik im Ortsverband Wörth schon länger im Clinch gelegen haben.
Nachdem er von dem Chat erfahren hatte, trat der frisch gewählte Digitalbeauftragte der Landkreis-CSU wieder von diesem Amt zurück. Gleichzeitig zeigte er den Bezirkstagspräsidenten bei der Polizei wegen Beleidigung an. Den Vorwurf, er habe eine rechte Gesinnung, wies er bereits im September gegenüber dem Main-Echo zurück. Auf Nachfrage an diesem Mittwoch verwies er auf seinen Anwalt, der zunächst nicht erreichbar war.
Das sagt der Miltenberger CSU-Kreisvorsitzende
Michael Schwing, der Vorsitzende des CSU-Kreisverbands Miltenberg, zeigte sich am Mittwoch überrascht, dass Dotzels WhatsApp-Kommentar strafrechtliche Konsequenzen hat. Er wolle die Wortwahl des Bezirkstagspräsidenten nicht gutheißen, sagte Schwing. Er finde aber, dass man eine "Meinungsäußerung in einem geschlossenen Raum" nicht überbewerten solle. Für rechtes Gedankengut sei der kurzzeitige Digitalbeauftragte jedenfalls nicht bekannt. Bei der Auseinandersetzung handele es sich offenbar um "zwischenmenschliche Animositäten", wie sie in Parteien immer mal wieder vorkämen, so der CSU-Kreisvorsitzende.
Derweil betont die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg auf Nachfrage, der Tatbestand Beleidigung bleibe auch dann eine Beleidigung, wenn sie in einem kleinen Personenkreis geäußert werde. Lediglich für die Strafzumessung mache es einen Unterschied, ob eine beleidigende Äußerung nur für wenige Personen wie in der angesprochenen WhatsApp-Gruppe oder für eine breite Öffentlichkeit, etwa bei Facebook oder Twitter, einsehbar ist.
Wenn folgendes stimmt wäre das so.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-csu-bezirkstagspraesident-staatsanwaltschaft-unterfranken-1.5471235
die Anzeigenden, die Staatsanwaltschaft und die Polizei.
Es ist der aktuelle Trend: Respekt gewährt man nur noch innerhalb der eigenen, angeblich moralisch überlegenen Blase. Alle anderen sind dumm, rechts oder gar gleich (Neo-)Nazis.
Die Fähigkeit (oder der Wille) zum Meinungswettstreit mit menschlichem Stil kommt abhanden. Das verleidet einem das Dasein in dieser Gesellschaft.
Aber dennoch ist es ein Schmarrn, sich darüber aufzuregen und daraus wieder mal eine Schlagzeile zu produzieren!
Es gibt viel Wichtigeres!
Oder ist es weil er der richtigen Partei angehört?