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Wörth am Main
Beleidigung in WhatsApp-Gruppe: Strafbefehl gegen Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel
Der prominente CSU-Politiker hat einen Parteikollegen in einer WhatsApp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnet. Dafür soll er jetzt einen vierstelligen Betrag als Strafe zahlen.
Seit 2007 ist der CSU-Politiker Erwin Dotzel Präsident des Bezirkstags von Unterfranken. Das Bild zeigt ihn bei der 'Sommertour' des Bezirks im Jahr 2020.
Foto: Silvia Gralla | Seit 2007 ist der CSU-Politiker Erwin Dotzel Präsident des Bezirkstags von Unterfranken. Das Bild zeigt ihn bei der "Sommertour" des Bezirks im Jahr 2020.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:30 Uhr

Das Amtsgericht Obernburg (Lkr. Miltenberg) hat gegen den CSU-Politiker Erwin Dotzel einen Strafbefehl wegen Beleidigung erlassen. Weil er einen Parteifreund in einer WhatsApp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnete, soll der 72-Jährige eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 3200 Euro, bezahlen.  

Bei Einspruch kommt es zum öffentlichen Prozess

Dotzel, der seit 2007 Präsident des Bezirkstags von Unterfranken ist, sagte am Mittwoch, der Strafbefehl habe ihn noch nicht erreicht. Deshalb wolle er sich weder inhaltlich noch zum weiteren juristischen Vorgehen in der Sache äußern. Sicher ist gleichwohl: Sollte er den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragt hatte, akzeptieren, wäre dieser rechtskräftig - und er müsste zahlen. Legt Dotzel hingegen binnen zwei Wochen Einspruch ein, käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Obernburg.

Was war passiert? Die Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg bei einer Versammlung im September sorgte in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe für Spott und Kritik. Laut Staatsanwaltschaft gehörten der Gruppe 20 Personen an. Dotzel, der 30 Jahre lang Bürgermeister der Stadt Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) war, nannte den neu Gewählten im WhatsApp-Chat eine "rechte Laus". Er soll mit dem CSU-Kollegen wegen der Politik im Ortsverband Wörth schon länger im Clinch gelegen haben. 

Nachdem er von dem Chat erfahren hatte, trat der frisch gewählte Digitalbeauftragte der Landkreis-CSU wieder von diesem Amt zurück. Gleichzeitig zeigte er den Bezirkstagspräsidenten bei der Polizei wegen Beleidigung an. Den Vorwurf, er habe eine rechte Gesinnung, wies er bereits im September gegenüber dem Main-Echo zurück. Auf Nachfrage an diesem Mittwoch verwies er auf seinen Anwalt, der zunächst nicht erreichbar war.

Das sagt der Miltenberger CSU-Kreisvorsitzende

Michael Schwing, der Vorsitzende des CSU-Kreisverbands Miltenberg, zeigte sich am Mittwoch überrascht, dass Dotzels WhatsApp-Kommentar strafrechtliche Konsequenzen hat. Er wolle die Wortwahl des Bezirkstagspräsidenten nicht gutheißen, sagte Schwing. Er finde aber, dass man eine "Meinungsäußerung in einem geschlossenen Raum" nicht überbewerten solle. Für rechtes Gedankengut sei der kurzzeitige Digitalbeauftragte jedenfalls nicht bekannt. Bei der  Auseinandersetzung handele es sich offenbar um "zwischenmenschliche Animositäten", wie sie in Parteien immer mal wieder vorkämen, so der CSU-Kreisvorsitzende.

Derweil betont die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg auf Nachfrage, der Tatbestand Beleidigung bleibe auch dann eine Beleidigung, wenn sie in einem kleinen Personenkreis geäußert werde. Lediglich für die Strafzumessung mache es einen Unterschied, ob eine beleidigende Äußerung nur für wenige Personen wie in der angesprochenen WhatsApp-Gruppe oder für eine breite Öffentlichkeit, etwa bei Facebook oder Twitter, einsehbar ist. 

 
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  • J. S.
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    Vielleicht hat Herr Dotzel auch nur die Wahrheit geschrieben ... 🤔
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • P. K.
    Was wenn Herr Dotzel in der Sache recht hat und nur etwas drastisch formuliert hat?
    Wenn folgendes stimmt wäre das so.
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-csu-bezirkstagspraesident-staatsanwaltschaft-unterfranken-1.5471235
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  • F. H.
    Also liebe Freunde: Aufpassen, was ihr in euren Gruppen so von euch gebt - auch wenn ihr mal einen schlechten Tag habt. „Big Amtsgericht is watching you.“
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  • R. B.
    @noja: Das Amtsgericht ist nicht für das "watching" zuständig. Das machen nach wie vor
    die Anzeigenden, die Staatsanwaltschaft und die Polizei.
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  • U. L.
    Das passiert, wenn der Anstand auf der Strecke geblieben ist.

    Es ist der aktuelle Trend: Respekt gewährt man nur noch innerhalb der eigenen, angeblich moralisch überlegenen Blase. Alle anderen sind dumm, rechts oder gar gleich (Neo-)Nazis.

    Die Fähigkeit (oder der Wille) zum Meinungswettstreit mit menschlichem Stil kommt abhanden. Das verleidet einem das Dasein in dieser Gesellschaft.
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  • G. K.
    Was sich, laut Gerichtsbeschluß, grüne Politikerinnen gefallen lassen müssen, wiegt erheblich schwerer als das, was Dotzel geäussert hat. Wird hier schon wieder mit zweierlei Maß gemessen?
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  • H. E.
    Dem Geschädigten ging es offensichtlich nicht um die Worte an sich, sondern wohle eher um am Menschen "Dotzel" ein Exempel zu statuieren. Nach dem Motto: Dem würget man nochmal eine rein!...

    Aber dennoch ist es ein Schmarrn, sich darüber aufzuregen und daraus wieder mal eine Schlagzeile zu produzieren!

    Es gibt viel Wichtigeres!

    Oder ist es weil er der richtigen Partei angehört?
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  • R. B.
    Dass beleidigende Äußerungen auch in Whats-App-Gruppen nicht vor Strafe schützen, ist ja schon bekannt. Was merkwürdig anmutet: Am Mittwoch erklärt Herr Dotzel lt. Bericht, dass ihn der Strafbefehl noch nicht erreicht habe, am Tag darauf ist der Inhalt schon in der Zeitung veröffentlicht. Eigentlich erfolgt die Zustellung doch an den Betroffenen und nicht an die Zeitung?
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  • J. S.
    Herr Dotzel sollte halt ab und an in seinen Briefkasten gucken! Vielleicht ist es eine Ausrede oder bewusstes Stillschweigen? "Sie haben das Recht zu Schweigen. Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden?" Ich bin sicher, das wird Herrn Dotzel, der ja nicht irgendjemand ist, eine Lehre sein. Und somit ist der Rechtsfrieden wieder hergestellt, hüben wie drüben. Schwamm drüber!
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • J. S.
    Späßchen auf Kosten und zu Lasten anderer. "Mächt" man/Mann nicht! Irgendwo hört der Spaß auf.
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  • H. S.
    ...völlige Verblödung.....so ein Mist wird juristisch verfolgt, anscheinend gibts nix zu tun?
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  • J. S.
    Grenzwertige, mutige (?) Wortwahl: Ver"blödung", Mist. Das sind doch Richtungen, mit denen sich dann die Juristerei beschäftigen muss. Ob die wollen oder nicht. Strafbefehl ist wie unten erwähnt, ein Schnellverfahren zur Arbeitserleichterung. "Was erlauben Dotzel?". Und andere. Bei den Kommentaren gibt es doch die "Nettiquette"-Bitte. Also Bitte!
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  • H. S.
    @Erdling....ich schreibs halt auf deutsch und bück mich nicht!
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  • M. R.
    Was für Sachen in Deutschland die Justiz beschäftigen ist wirklich bemerkenswert….
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  • J. S.
    Mit einem Strafbefehl ist Herr Dotter doch noch gut weggekommen. Es bleiben ihm zwei peinliche Gerichtsverhandlungen erspart. 1. Vor dem Strafgericht und dann 2. vor dem Zivilgericht, wegen Schmerzensgeld. Das Gericht erspart sich dafür eine Gerichtsverhandlung. Die Gerichte samt Staatsanwaltschaften haben in diesen Zeiten eh genug zu tun. Wie sagt eine Redewendung, gerichtet an Herrn Dotzel: "Ein Gentleman genießt und schweigt". Obwohl genau gesehen: Ein Gentleman war Herr Dotzel hier nachweislich nicht. Der Beleidigte hat richtig gehandelt und die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Gibt es denn eine Entschuldigung von Seiten von Herrn Dotzel?
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  • R. E.
    Und die Digitalisierung funktioniert doch! Zumindest, wenn in Whatsapp persönliche Angriffe gefahren werden. Da hilft die ganze End-to-End-Verschlüsselung nichts.
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