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Lohr
Prozess um versuchten Totschlag in Lohr: im Suff einen Gast fast totgetreten
Gerade hatten zwei Männer aus einer Wohngemeinschaft in Lohr noch einem Mitbewohner das Leben gerettet. Kurz darauf griffen sie selbst im Streit ein anderes Opfer an.
Bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen in Lohr flogen nicht nur die Fäuste. Jetzt stehen zwei Tatverdächtige wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen in Lohr flogen nicht nur die Fäuste. Jetzt stehen zwei Tatverdächtige wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:58 Uhr

Vier Wochen nach einem Prozess um versuchten Totschlag erzwingt eine gewaltbereite Männer-WG in Lohr erneut die Aufmerksamkeit des Landgerichts Würzburg. Dort gab es unter Leiharbeitern aus Osteuropa offenbar häufiger zweierlei: erst reichlich Alkohol, dann reichlich Prügel.

Erst Streit geschlichtet, dann Streit begonnen

Im März hinderten zwei in der WG lebende junge Männer einen dritten Mann, im nächtlichen Suff-Streit den vierten mit einem Schraubenzieher zu erstechen. Nun stehen die 20 und 21 Jahre alten Beschuldigten selbst wegen versuchten Totschlages vor Gericht: Sie sollen in und vor einer Kneipe in Lohr im April unter reichlich Promille einen anderen 33-jährigen Gast fast totgeschlagen und -getreten haben.

Die Polizei konnte vor Ort die Kontrahenten trennen und die beiden stark alkoholisierten jungen Männer vorläufig festnehmen. Sowohl sie als auch das Opfer hatten über zwei Promille. Laut Polizeibericht soll einer der Beschuldigten während der Auseinandersetzung auch eine Frau, die helfend eingreifen wollte, sexuell belästigt haben.

Zwei Leiharbeiter sollen im April erheblich alkoholisiert im Streit vor einer Lohrer Kneipe einen anderen Gast zusammengeschlagen und gegen den Kopf getreten haben. Laut Staatsanwaltschaft bestand Lebensgefahr.
Foto: Thomas Obermeier | Zwei Leiharbeiter sollen im April erheblich alkoholisiert im Streit vor einer Lohrer Kneipe einen anderen Gast zusammengeschlagen und gegen den Kopf getreten haben. Laut Staatsanwaltschaft bestand Lebensgefahr.

Vor Gericht zeigt sich der Fall nicht so eindeutig, wie er in der Anklage steht. Das Problem dabei: Alle drei waren in jener Nacht so betrunken, dass sie sich nach eigenen Angaben nur noch bruchstückhaft an das Geschehen erinnern. So ist die Jugendkammer auf die Beobachtungen von Zeugen abgewiesen, die jeweils nur Teilaspekte mitbekommen haben.

Dem zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten sei es nicht möglich, zum eigentlichen Tatgeschehen Angaben zu machen, sagte Verteidiger Hanjo Schrepfer . Er habe nur noch "Erinnerungsinseln". Ähnliches erklärte sein Kollege Tilman Michler für den ein Jahr älteren Angeklagten. Und auch der Geschädigte hatte kaum noch Erinnerungen. Die zwei Angeklagten entschuldigten sich bei ihm, was er nickend annahm.

Das Opfer hatte sich in jener Nacht erheblich alkoholisiert zu den zwei jungen Männern an den Tisch gesetzt und sich mit ihnen unterhalten. Es soll dann zu Streitigkeiten gekommen sein, bei denen der Wirt sowohl den Stammgast als auch die beiden anderen Männer vor die Tür setzte.

Ein Kick gegen den Kopf wie ein Freistoß beim Fußball

Dort entzündete sich der Streit erneut. Zeugen wollen wahrgenommen haben, dass die zwei jungen Männer ihren zeitweisen "Mittrinker" niederrangen. Dann soll der eine wie beim Freist0ß im Fußball gewaltsam gegen seinen Kopf getreten haben.

Das angebliche Opfer soll aber seinerseits ebenfalls auf die zwei losgegangen sein, von denen einer so betrunken gewesen sein soll, dass er später nicht mal auf einem Stuhl sitzen konnte.  Herbeieilende andere Gäste, darunter eine mutige junge Juristin vom Landratsamt Main Spessart, gingen dazwischen, alarmierten die Polizei.

Die Frau musste sich dafür Zudringlichkeiten eines der Betrunkenen gefallen lassen. Sie brachte weitere Passanten dazu, in den Streit einzugreifen. Der Vorsitzende Richter Michael Schaller sprach der Zeugin dafür ausdrücklich seinen Dank aus: "Dass Sie als Frau dazwischen gegangen sind, verdient unsere Anerkennung." 

Urteil am 17. November

Die Gutachten des Rechtsmediziners Thomas Tatschner sowie der psychiatrischen Sachverständigen Susanne Eberlein ließen den Fall in milderem Licht erscheinen, als die Anklage zunächst vermuten ließ. Tatschner betonte, es seien nur "mittelschwere  Verletzungen" feststellbar gewesen, eher Schädelprellungen, kein Schädel-Hirn-Trauma, das auf ein gezieltes Vorgehen hätte schließen lassen. 

Ob der Prozess mit einer Verurteilung wegen versuchten Totschlages oder gefährlicher  Körperverletzung endet, wird sich am 17. November herausstellen. Dann sollen Staatsanwalt und Verteidiger plädieren. Anschließend haben die Angeklagten - und dann das Gericht - das letzte Wort.

 
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  • Hans-Georg Heim
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  • Helga Scherendorn
    sowas passt in die heutige Zeit, nur noch skrupellos
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