Die Stadt Karlstadt will beim Bau der Ortsumgehung Wiesenfeld vorankommen und hat deshalb bei der Regierung von Unterfranken ein "Planfeststellungsverfahren" beantragt. Mit anderen Worten: Die Pläne werden ab 7. Juni einen Monat lang zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Wenn keine Einwände eingereicht werden, folgt ein "Planfeststellungsbeschluss". Dann können die Pläne in die Tat umgesetzt werden.
Im Oktober 2019 waren die Pläne erstmals ausgelegt. Die damals verlangten Änderungen wurden mittlerweile eingearbeitet. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung und am landwirtschaftlichen Wegenetz. Außerdem wurde die Verkehrsprognose überarbeitet. Auch zur geplanten Verlegung des Ziegelbachs wurden die wassertechnischen Unterlagen ergänzt.
Derzeit verläuft die Staatsstraße 2435 zwischen Lohr und Karlstadt mit zwei 90-Grad-Kurven durch den engen Ortskern von Wiesenfeld. Die Ortsdurchfahrt ist mit einem hohen Anteil an Schwerverkehr stark überlastet. Eine weitere Zunahme des Verkehrs ist zu erwarten. Der Bau der Ortsumgehung soll den Verkehrsfluss verbessern und die Ortsdurchfahrt erheblich entlasten, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.
Entlastung für die Ortsmitte, besserer Verkehrsfluss
Geplant ist, die Staatsstraße von Lohr kommend südlich um Wiesenfeld herumzuführen und östlich des Orts wieder auf die bestehende Trasse anzubinden. Wiesenfeld soll künftig über den Ortsanschluss West in Richtung Lohr mit einer Einmündung und über den Ortsanschluss Ost in Richtung Karlstadt mit einem Kreisverkehr zusammen mit der Rohrbacher Straße an die neue Staatsstraße angebunden werden. Die Kreisstraße MSP 14 aus Richtung Erlenbach und die Kreisstraße MSP 13 in Richtung Hausen enden zukünftig an der Ortsumgehung, an die sie mit Einmündungen angeschlossen werden.
Wegen der Pandemie ist vor Einsicht in die Planunterlagen eine telefonische Anmeldung bei der Stadt nötig. Sie findet in einem gesonderten Raum statt, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Dazu werden noch Einzelheiten veröffentlicht.
Im Anhörungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Dazu dient die Auslegung der Planunterlagen. Außerdem holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen.