Nun ging es doch noch schneller als zuerst angekündigt. Von Mittwoch an dürfen auch im Landkreis Main-Spessart die Außengastronomie, Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten zulässig. Die dafür notwendige Genehmigung seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums liegt nun vor. Einen Antrag hatte die Behörde am Montag gestellt.
Sitter hätte sich mehr Klarheit bei Voraussetzungen gewünscht
Dieser und die Allgemeinverfügung seien bereits Ende vergangener Woche vorbereitet worden, heißt es von Seiten des Landratsamts. Allerdings sei erst am Wochenende aus dem Ministerium die rechtliche Vorgabe gekommen, dass nun doch eine Woche mit einer Inzidenz unter 100 als ausreichend erachtet wird, um eine Lage als stabil einzuordnen. „Es wäre wünschenswert gewesen, wenn bereits mit der Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Außengastronomie und weitere Bereiche öffnen zu wollen, die Voraussetzungen dafür klar definiert worden wären“, so Landrätin Sabine Sitter.
„Unabhängig davon vertrete ich aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate nach wie vor eine vorsichtige Strategie bei Öffnungen und bitte die Menschen in unserem Landkreis, sich weiterhin bevorzugt im Freien zu treffen, da dort die Infektionsgefahr deutlich niedriger ist als in den Innenräumen.“
Im Mainuferbiergarten laufen die Vorbereitungen
Die Mail mit der Öffnungs-Info ist noch keine Stunde alt, schon laufen bei Maria Martin, Chefin der Martinsbräu aus Marktheidenfeld, die Telefone heiß. Anfang des Jahres hat die Brauerei den Mainuferbiergarten in Marktheidenfeld übernommen. Geöffnet werden konnte dieser bisher noch kein einziges Mal. "Wir freuen uns aufmachen zu dürfen", sagt sie. Auch wenn die kurzfristige Öffnungs-Ansage für alle Biergartenbetreiber eine Herausforderung sei. Zum Glück sei im Biergarten alles so gut wie fertig eingeräumt und repariert. An diesem Dienstag schafft das Brauerei-Team schon einmal die Sonnenschirme runter.
Ursprünglich wollte das Familienunternehmen am kommenden Samstag öffnen. Nun ist die "Premiere" auf Donnerstag vorgezogen. "Bier ist genügend da", so die Brauereichefin. "Aber wir starten mit einer verkleinerten Speisekarte." Zum einen wolle man erst einmal schauen, wie der Biergarten angenommen wird. Zum anderen bestehe ja auch die Gefahr, dass die Inzidenz wieder steigt und der Biergarten wieder schließen muss.
"Es muss sich aber keiner Gedanken machen nicht satt zu werden", sagt Maria Martin und lacht. Wie der Biergarten dann nach Donnerstag geöffnet sei, entscheide man tagesaktuell nach Wetterlage und informiere über Facebook und Instagram.
Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen
Was den Besuch der Außengastronomie anbelangt, ist laut Landratsamt eine vorherige Terminbuchung mit Erfassung der Kontaktdaten erforderlich. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein negativer Testnachweis erforderlich. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Alternativ können Selbsttests auch vor Ort vorgenommen werden. Geöffnet haben darf die Außengastronomie bis maximal 22 Uhr.
Zudem müsse das bayerische Rahmenkonzept für den Bereich Gastronomie eingehalten werden. Auch für den Besuch von Kinos, Theatern und Konzerten und für die Ausübung von Sport ist ein negativer Testnachweis nach den bereits erwähnten Vorgaben und die Erfassung der Kontaktdaten notwendig. Für die Öffnung von Theatern und Kinos gibt ebenfalls entsprechende Konzepte von Seiten der zuständigen Ministerien. Dasselbe gilt für den Sportbetrieb.
Nach drei Tagen mit Inzidenz über 100 wird wieder geschlossen
Der Bayerische Landessportverband (BLSV) hat für Sportvereine auf seiner Internetseite Handlungsempfehlungen und Muster-Hygiene-Konzepte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes veröffentlicht.
Die ab Mittwoch möglichen Öffnungen treten dann außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dann müssen Außengastronomie, Kultur- und Sporteinrichtungen nach einem Übergangstag wieder schließen.
zu Potte kommt.
Und liebe Frau Landrätin , ruhig auch einmal vom Ministerpräsidenten und seinen
Ministerien eine schnellere Umsetzung ihren eigenen Anforderungen in schriftlicher
Form sich wünschen und dies nach oben weiterleiten !