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Karlstadt
Karlstadt bringt Einwendung zur B26n in letzter Minute vor
Stadtrat Beck hatte längst gemahnt, die Kreisstadt sollte ihre Interessen geltend machen. Jetzt hat die Arbeitsgruppe den Text verabschiedet. Ist das rechtlich in Ordnung?
Am Freitag, 12. November, endet die Frist für Einwendungen gegen die B26n. Die Bürgerinitiative hat mit Mahnfeuern darauf aufmerksam gemacht. Die Stadt Karlstadt stellt sich nicht gegen den Bau, aber weist auf ihre Interessen hin.
Foto: Günter Roth | Am Freitag, 12. November, endet die Frist für Einwendungen gegen die B26n. Die Bürgerinitiative hat mit Mahnfeuern darauf aufmerksam gemacht.
Karl-Heinz Haase
Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:42 Uhr

Bis zum Ende des Freitags, 12. November, besteht die Möglichkeit zu Einwendungen zur Planung der B26n zwischen Arnstein und Müdesheim. Die Stadt Karlstadt macht davon Gebrauch und schreibt in ihrer folgende Einwendung unter anderem:

"Die Stadt Karlstadt hält ihre grundsätzliche Forderung nach einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Arnstein bis Karlstadt aufrecht... Vor Baubeginn des Abschnitts Müdesheim-Karlstadt muss der genehmigte Vorentwurf für den „Lückenschluss“ (Main-Spessart-Spange) von der Ortsumgehung Wiesenfeld bis nach Lohr vorliegen. Die Linie auf der Höhe Heßlar ist, soweit naturschutzfachlich möglich, hinter den Eichelberg zu verschieben und durchgehend mit Lärmschutzmaßnahmen zu versehen."

Abstand zur Wohnbebauung soll optimiert werden

Zudem fordert Karlstadt, bei der Umfahrung nördlich von Karlstadt den Abstand zur bestehenden und künftigen Wohnbebauung zu "optimieren", die Linienführung nach Norden zu verschieben und eine Untertunnelung des Naturschutzgebiets zu prüfen. Der Lärmschutz für die bestehenden und künftigen Wohnbauflächen im Norden Karlstadts sowie entlang der Karolingerbrücke sei "anzupassen" beziehungsweise Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.

"Die Fußgänger- und Fahrradbeziehungen rund um Karlstadt, insbesondere an der Karolingerbrücke, sind kreuzungsfrei neu zu ordnen. Diese Verbindung hat eine herausragende Bedeutung für die Bürger und hat mit einer baulichen Trennung von Kfz-Verkehr und Geh- und Radweg zu erfolgen. Eine separate Fuß-Radweg-Brücke ist untersuchen zu lassen. Die Einmündung der MSP 11 ist zu ertüchtigen. Das nachgeordnete Verkehrsnetz ist für alle Karlstadter Stadtteile als Teil des Konzepts für den Landkreis Main-Spessart zu ertüchtigen."

Stadt war lange nicht tätig geworden

Schon in der vorangegangen Stadtratssitzung hatte Stadtrat Armin Beck (Grüne) gemahnt, die Stadt müsse die einstigen Beschlüsse der Stadträte jetzt für eine Einwendung nutzen. Denn die Stadt war noch nicht tätig geworden, um ihre Interessen zu wahren. In der jüngsten Sitzung wiederholte Stadtrat Benedikt Kaufmann (Freie Wähler) diese Forderung und ging sogar ein Stück weiter: Die Stadträte sollten diese Einwendung beschließen. Bürgermeister Michael Hombach entgegnete, die Arbeitsgruppe B26n habe sich getroffen und die Einwendung besprochen.      

"Das gehört nicht in eine Arbeitsgruppe, sondern in den Stadtrat", forderte Kaufmann. Hombach: "Wir werden das prüfen." Am Tag nach der Sitzung verteidigte die Stadtverwaltung das Vorgehen, wonach es genüge, dass die Arbeitsgruppe die Einwendung entscheiden und formulieren könne. Kaufmann ist Doktor der Juristerei und seit jeher beruflich mit der rechtlichen Seite von Planungen befasst. Auf Anfrage der Main-Post bleibt er dabei: Nach der Geschäftsordnung des Stadtrats muss dieser eindeutig die Einwendung öffentlich behandeln und beschließen.

 
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  • kretzers
    Dann halt bis auf absehbare Zeit nur bis Dattensoll ... und Eussenheim schläft, armer Bachgrund. Ich möchte nicht von Hundsbach bis Aschfeld an der MSP 1 wohnen.
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