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Gemünden
Neue Gestaltungssatzung: Gemünden erlaubt mehr Photovoltaik und Solarthermie in seiner Altstadt
Peter Interwies vom städtischen Bauamt nannte die Photovoltaik einen Knackpunkt der neuen Baugestaltungssatzung für die Altstadt Gemündens. Es gelten aber gewisse Einschränkungen.
Die Obertorstraße in der Gemündener Altstadt. Wird man auf den Dächern bald PV-Module sehen?
Foto: Björn Kohlhepp | Die Obertorstraße in der Gemündener Altstadt. Wird man auf den Dächern bald PV-Module sehen?
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 23.03.2025 02:28 Uhr

Aus welchem Material dürfen in der Gemündener Altstadt Türen und Tore sein? Welche Farbe dürfen Fassaden und Fenster haben? Ist Photovoltaik (PV) in der Innenstadt zulässig? Um solche Fragen dreht sich die neue Baugestaltungssatzung für die Altstadt Gemünden. Peter Interwies vom Bauamt nannte Photovoltaik in der Stadtratssitzung am Montag den "größten Knackpunkt" der Satzung. "Das kann eigentlich nicht sein in der heutigen Zeit, dass man das verwehrt."

Deshalb wurde in der neuen Fassung der Satzung der Satz, dass Sonnenkollektoren (Solarthermie) und Photovoltaikanlagen nicht auf Baudenkmälern und vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Dachflächen aufgebracht werden dürfen, gestrichen. Jetzt lautet der Passus, dass Sonnenkollektoren und PV "im Einzelfall und im Einvernehmen mit der Stadt Gemünden a.Main zulässig" sind.

Vorschriften für PV-Anlagen und Solarthermie

Aber diese Anlagen dürfen nicht beliebig aussehen: "Derartige Anlagen dürfen nur in einem geschlossenen rechteckigen Format (kein Sägezahnabschluss) und in zusammenhängender und vollflächiger Weise errichtet werden. Aussparungen von Dachflächenfenstern, Gauben etc. sind nicht zulässig", heißt es jetzt. Außerdem dürfen die Module keine glänzenden Randeinfassungen und Unterkonstruktionen haben und müssen nahe an der Dachhaut flach aufgesetzt sein. Sie müssen zudem "dachintegriert" sein.

Ganz so einfach ist aber auch das nicht. Ein Teil der Altstadt – quasi in Form eines Quadrats mit der Ruine Scherenburg, dem Eulenturm und dem Hexenturm als drei Eckpunkten – steht unter Ensembleschutz. In der Satzung ist vorgeschrieben, dass für PV in diesem Bereich sowie auf Dächern von Baudenkmälern und ortsprägenden Gebäuden "bereits während der Planungsphase eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Main-Spessart einzuholen" ist. Der Denkmalschutz kann also weiterhin sein Veto einlegen.

Renovierungen in der Altstadt können von der Einkommensteuer abgesetzt werden

Klaus Strohmenger (BfB) fragte zur neuen Gestaltungssatzung, ob es bei Renovierungen in der Altstadt weiterhin Sonderabschreibungen gebe. Ja, sagte Interwies, im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets. Dieses, wie auch der Geltungsbereich der Satzung, reicht im Osten bis zur ehemaligen Hypovereinsbank (jetzt Tafel), die aber nicht mehr dabei ist, und umfasst im Nordosten die Mühltorstraße und den Mühltorberg.

So ist etwa festgelegt, dass Fassaden in der Altstadt gedeckte Naturfarben haben sollen. Fenster sind hinsichtlich Größe, Farbe, Material, Unterteilung und Anordnung auf die Fassade abzustimmen und im Einvernehmen mit der Stadt festzulegen. Und sie müssen, wie Türen, aus Holz sein. Erhard Wiltschko (FWG) sagte, er habe ein Problem damit, dass die Fenster aus Holz sein müssen.

Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen.

 
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