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Karlstadt
Nach Entführung in Karlstadt: Verdächtige 38-Jährige ist nach Entlassung aus Untersuchungshaft untergetaucht
Drei Männer sind nach der einer Entführung im November 2023 in Karlstadt in Haft. Die Polizei sucht nach einem vierten Georgier - und erneut nach einer 38-Jährigen.
Nach vier Wochen kam eine der vier Festgenommenen im Entführungsfall von Karlstadt frei. Nun ist die 38-Jährige untergetaucht und wird erneut von der Polizei gesucht. (Symbolbild)
Foto: Soeren Stache/dpa | Nach vier Wochen kam eine der vier Festgenommenen im Entführungsfall von Karlstadt frei. Nun ist die 38-Jährige untergetaucht und wird erneut von der Polizei gesucht. (Symbolbild)
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 28.03.2024 02:49 Uhr

Die mysteriöse Entführung eines 33-jährigen Syrers im November 2023 auf offener Straße in Karlstadt sorgt weiter für Rätselraten. Ende Februar hatte die Polizei die Festnahme von insgesamt vier Verdächtigen gemeldet. Jetzt nimmt der Fall eine neue Wendung.

Eine im Januar in Bamberg festgenommene 38-jährige Ukrainerin war nach vier Wochen unter strengen Auflagen wieder freigelassen worden. Die Frau, die bestritt, mit der Entführung etwas zu tun zu haben, ist prompt untergetaucht, wie die Polizei bestätigt.

38-Jährige war mit Auflagen aus Untersuchungshaft entlassen worden und untergetaucht

Die 38-Jährige wird von der Polizei der Beihilfe verdächtigt. Sie war im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen worden, mit der Auflage, sich viermal pro Woche bei der Polizei zu melden. Doch das tat sie nicht. Nun wird sie wieder mit Haftbefehl gesucht, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken auf Anfrage bestätigt. Darüber hatte zuerst der Bayerische Rundfunk berichtet.

Das 33 Jahre alte Entführungsopfer aus Karlstadt war mitten am Tag auf offener Straße in einen Kleintransporter gezogen worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wurde der Mann tagelang in einer Wohnung in Kassel und in einer weiteren bei Sinsheim in Baden-Württemberg festgehalten. Dabei soll der Mann auch gequält worden sein, ehe er nach einigen Tagen freigelassen wurde.

Drei Georgier sind nach der Entführung in Karlstadt weiter in Haft

Der Anwalt der 38-Jährigen macht keine Angaben darüber, wie sie sich zur Sache geäußert hat. Sehr überzeugend können die Verdachtsmomente gegen die Frau jedoch nicht gewesen sein, da sie nach vier Wochen freikam. Neben der Frau hat die Polizei bisher drei Männer aus Georgien festgenommen: in Frankreich, in Hessen und in Thüringen.

Ein vierter Mann wird noch gesucht, wie die Polizei bestätigt. In welchen Beziehungen zu dem in Karlstadt lebenden Syrer die Verdächtigen stehen, ist noch unklar. "Mein Mandant schweigt bisher zu den Vorwürfen und gilt bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig", sagt Verteidigerin Vanessa Gerber auf Nachfrage, die einen der Festgenommenen vertritt.

 
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  • Christa Bullmann
    …. Sehr überzeugend können die Verdachtsmomente gegen die Frau jedoch nicht gewesen sein, da sie nach vier Wochen freikam.….

    Hat man wohl seine Hausaufgaben nicht gemacht und die Ermittlungen nicht zu sehr vertieft. Denn dass Sie jetzt untergetaucht ist spricht Bände.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann MPA
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  • Martin Deeg
    ...."Denn dass Sie jetzt untergetaucht ist spricht Bände."

    Ach ja, was denn? Ist da ein kriminelles Mastermind entwischt, weil die Polizei "ihre Hausaufgaben" nicht gemacht hat?

    Dass jemand keinen Bock mehr auf die deutsche Justiz hat, die sie mal eben vier Wochen einsperrt im Zusammenhang mit einer "Entführung", mit der sie laut eigener Aussage nichts zu tun hat, ist eine andere Möglichkeit.
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  • Thomas Hemmerich
    Wird hier ....In diesem Fall der Richter, welche die Frau unter Auflagen aus der Haft entlassen hat auf irgendeine Weise zur Rechenschaft gezogen?
    Als Polizei muss man sich schon ein wenig ver.....t vorkommen. Man nimmt die Frau fest, der Richter lässt sie raus und nun beginnt die Suche von vorne.
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  • Martin Deeg
    Wieso sollte ein Richter zur „Rechenschaft“ gezogen werden, weil (!) er sich an Gesetze und rechtliche Grundsätze hält?

    Und auch Polizisten kennen in der Regel die objektive Rechtslage, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und die Gewaltenteilung. Kindliche „Gefühle“ sind eher Projektionen von Unbeteiligten.
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  • Helga Scherendorn
    @Deeg, schön dass sie sich auskennen. Ein Richter hat eine falsche Entscheidung getroffen, dafür ist er Richter und darf das auch, aber vorhalten kann man ihm das schon!
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  • Martin Deeg
    Ich helfe gern: da es sich um eine Ukrainerin handelt, hätte man ohne weiteres den Haftgrund der "Fluchtgefahr" begründen können. Da es jedoch offenkundig nur um "Beihilfe" geht und eine Untersuchungshaft außer Verhältnis steht, hat der Richter wohl einen in Gesamtschau erlassenen Haftbefehl außer Vollzug (vgl. Fall Halemba) gesetzt und Meldeauflagen zur Sicherung des Strafverfahrens erlassen.

    Das ist ein völlig normaler Vorgang unter Einbeziehung der Tatsache, dass Untersuchungshaft eine einschneidende und ggf. UNVERHÄLTNISMÄSSIGE Maßnahme darstellt - und keine "falsche Entscheidung" eines Richters.

    In einem Rechtsstaat wird nicht jeder eingesperrt nur weil er evtl. nicht devot alles mitmacht, was die Justiz gerne hätte.
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