
Was sich am 15. Juli vergangenen Jahres im Zug nach Lohr ereignete, sorgte für überregionales Interesse: Zwei Männer aus Sachsen, 40 und 34 Jahre alt, schlugen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Main-Spessart krankenhausreif. Er hatte sie aufgefordert, die Musik aus ihren mobilen Lautsprechern - er nannte sie gewaltverherrlichende Nazi-Musik - auszumachen. Am Mittwoch müssen sich die beiden Schläger vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Würzburg verantworten.
Die beiden mutmaßlichen Neonazis wurden nach dem Vorfall im Regionalexpress am Lohrer Bahnhof festgenommen. Der Ermittlungsrichter ordnete Untersuchungshaft an. Beide waren alkoholisiert, beide sind wegen diverser Delikte (unter anderem Diebstahl, Bedrohung und Betrug) vorbestraft, einer stand zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährung.
Den möglichen rechtsradikalen Hintergrund bestätigte die Staatsanwaltschaft Würzburg erst eine Woche später. Aber bereits 37 Tage später erhob die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und in einem Fall wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.
Die Faustschläge ins Gesicht des 64-Jährigen sind durch die Aufzeichnungen der Videokamera im Zug dokumentiert. Was sich erst hinterher herausstellte: Die beiden Schläger, die ihre Reise in Brand-Erbisdorf, einer Großen Kreisstadt im Landkreis Mittelsachsen östlich von Chemnitz angetreten hatten, waren bereits im Hauptbahnhof Nürnberg aufgefallen. Aus ihren Sieg-Heil-Rufen leitete die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" ab.
Zudem hatte sich einer der beiden in Nürnberg mit nacktem Oberkörper gezeigt - und damit auch seine Tätowierung "Blood Honour". Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als eine "verbotene Kennzeichnung einer verbotenen Organisation".
Der jüngere der beiden sitzt in der Justizvollzugsanstalt Würzburg ein und verbüßt seit 23. Juli eine Haftstrafe wegen Diebstahls und mehrfachen Betrugs. Eine weitere Verurteilung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung wegen Bedrohung ist laut Staatsanwaltschaft Chemnitz noch nicht rechtskräftig. Der ältere ist sitzt in Untersuchungshaft in Schweinfurt ein.