
Eine Verurteilung, eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch? Alles ist möglich im Verfahren gegen eine 32-jährige Frau aus dem Raum Lohr. Sie muss sich derzeit vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gemünden wegen des Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmittel verantworten. "Das reicht mir nicht für einen Tatnachweis", so der Staatsanwalt zu dem bisher Gesagten. Ob das auch nach der Fortsetzungsverhandlung am 20. März auch so ist, wird man abwarten müssen.
Die junge Frau, die sich wegen möglicher Drogengeschäfte verantworten muss, hat eine einschlägige Vergangenheit. Bereits vier Einträge hat sie im Bundeszentralregister. Von 2014 bis 2017 befand sie sich wegen Drogengeschichten auch schon im Regelvollzug im Bezirkskrankenhaus Lohr. Doch dieses Mal sieht es etwas anders aus für sie, falls ihre Angaben in der Fortsetzungsverhandlung durch die Aussage ihres damaligen Lebensgefährten bestätigt werden.
Kunde zeigte die mutmaßliche Dealerin an
Einen Teilerfolg konnte die Angeklagte am ersten Tag der Verhandlung bereits für sich verbuchen. Das ist aus der Aussage des Staatsanwalts im führenden Verfahren zu entnehmen. In diesem Verfahren wurde der Frau vorgeworfen, von August 2021 bis Dezember 2022 an einen drogenabhängigen 22-Jährigen wöchentlich etwa 100 Gramm Marihuana und etwa alle zwei Wochen 20 Gramm Amphetamine gewinnbringend verkauft zu haben.
Bei der Polizei angezeigt worden war die 32-Jährige von ihrem angeblichen Kunden. Während eines Aufenthaltes im Bezirkskrankenhaus war der junge Mann am 12. Juli 2022 in der Polizeiinspektion in Lohr vorstellig geworden und hatte eine Anzeige erstattet. "Das könnte so stimmen, könnte aber auch nicht", so der Eindruck des aufnehmenden Beamten damals. Die Schilderungen des 22-Jährigen schienen ihm zu stimmen, sagte der Mann in der jetzigen Verhandlung aus. Deshalb habe er den Fall an die zuständige Kriminalpolizei übergeben.
Wohnung und Handy der Frau enthielten nichts Belastendes
Zu den mit der Kripo vereinbarten Terminen sei der junge Mann jedoch nie erschienen und habe den Kontakt schließlich komplett abgebrochen. Negativ war dann auch das Ergebnis einer Wohnungsdurchsuchung bei der Frau, bei der auch das Mobiltelefon ausgewertet wurde. Gefunden wurde allerdings nichts, was gegen die Angeklagte verwendet werden konnte. Lediglich Rezepte für medizinisch verordnetes Cannabis habe man bei ihr gefunden, sagte der Kriminalpolizist.
Wegen verschiedener Krankheiten waren der Frau die Medikamente verordnet worden, erklärte die Angeklagte, die aber schon seit einiger Zeit versuche, ohne das Cannabis auszukommen. Das befürwortete auch ein Arzt, der als psychologischer Gutachter geladen war. Er habe die Frau im November 2023 untersucht und bescheinigte ihr ein "stabiles Suchtverhalten". In seinem Schlussvermerk kam er zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte überhaupt keinen Grund habe, Cannabis aus dem freien Handel zu nehmen, da das ärztlich verordnete einen deutlich höheren THC-Gehalt habe.
Verhandlung wird Mitte März fortgesetzt
Für einige Monate war die Angeklagte mit dem jungen Mann, der sie angezeigt hatte, "locker befreundet". Jetzt als Zeuge vor Gericht sagte der, dass die damals bei der Polizei gemachten Angaben "so nicht stimmten". Auf genaue Nachfragen vom Vorsitzenden Richter Dr. Sven Krischker, machte der 22-Jährige keinerlei Angaben und berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, da er sich selbst nicht belasten wollte.
In der Fortsetzungsverhandlung am 20. März will das Gericht jetzt noch den zweiten Vorwurf im unterbundenen Verfahren klären. Bei einer anderen Durchsuchung wurden Cannabisteile gefunden, die jedoch dem damaligen Lebensgefährten der Frau gehören sollen. Er verbüßt gerade eine Haftstrafe und muss erst aus der Justizvollzugsanstalt Straubing vorgeführt werden.