
Zahlreiche Entscheidungen, die direkt den Geldbeutel der Mittelsinner Bürgerinnen und Bürger betreffen, standen in der Gemeinderatssitzung vergangenen Dienstag auf der Tagesordnung. Neben einer Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser sah die Agenda auch die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B vor.
Zu Beginn jedoch verabschiedete das Gremium einstimmig die modernisierten "Richtlinien für die Förderung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten". Auf dieser Grundlage haben die Bürger die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wenn sie sich anstatt eines Neubaus im Außenbereich dafür entscheiden, ein leerstehendes Anwesen im Innenbereich zu erwerben und zu sanieren oder zu ersetzen. Bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 5000 Euro können hier an Förderung gewährt werden.
Neue Wasser- und Abwassergebühren sorgen für Kopfzerbrechen
Daneben stand die schwere Entscheidung zu einer Erhöhung der Wasser-Verbrauchsgebühren und der Abwasser-Einleitungsgebühren an. Der Erlass neuer, an die aktuellen Mustersatzungen angepassten Stammsatzungen wurde noch problemlos einstimmig beschlossen. Als es um die Gebührensatzungen mit einer deutlichen Gebührensteigerung ging, konnte sich das Gremium jedoch nicht zu einem direkten Beschluss durchringen.
Für eine Kostendeckung müsste die Abwassergebühr von 4,17 auf 6,43 Euro pro Kubikmeter steigen. Bei der Wasserversorgung wäre eine Anpassung von 1,60 auf 2,45 Euro notwendig. Grund hierfür sind immens gestiegene Kosten der beiden Einrichtungen, wie sie auch in den umliegenden Gemeinden zu verzeichnen ist. Kämmerer Bechold informierte, dass eine Kostendeckung hier gesetzlich vorgeschrieben sei. Würde man die laufende vierjährige Kalkulation nicht abbrechen, sondern eine Erhöhung bis ins Jahr 2026 hinauszögern, so würde die Gebühr bis dahin aufgrund des bis dahin angesammelten Verlusts nochmals deutlich steigen.
Investitionen müssen bezahlt werden
Eine Subvention der Einrichtungen aus dem Gesamthaushalt sei nicht nur rechtlich nicht vorgesehen, sondern auch aufgrund der aktuellen Finanzlage nicht realisierbar. So berate man im weiteren Verlauf noch über eine Reduzierung der Grundsteuerhebesätze, plane aber Investitionen wie den Neubau eines Mietsgebäudes, einen größeren Grunderwerb und zahlreiche weitere Maßnahmen. All dies könne ohnehin schon nicht ohne Darlehensaufnahme realisiert werden, so dass eine kostendeckende Gebühr unabdingbar wäre.
Die Gremiumsmitglieder erkannten zwar die Notwendigkeit einer Anpassung, konnten sich aber noch nicht überwinden, eine Entscheidung zu treffen. Vorher möchte man in einer weiteren Sitzung nochmals mit weiteren Informationen den Sachverhalt genauer erläutern und überprüfen, ob nicht doch irgendwo Einsparungen zur Gebührenreduktion möglich wären. Daher wurden die Punkte vorerst vertagt.
Grundsteuerhebesätze sinken
Weniger Kopfzerbrechen verursachte hingegen die Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Hier sind in Folge der Steuerreform und der Neubewertung der Anwesen deutlich höhere Messbeträge für das Jahr 2025 entstanden, welche bei gleichbleibenden Hebesätzen eine merkliche Mehrbelastung für den Grundstücksbesitzer bedeuten würde. Dass man die Hebesätze senken würde, stand schnell außer Frage, lediglich die genaue Höhe benötigte eine kurze Beratung. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Einnahmesteigerung von zehn Prozent empfanden Teile des Gremiums als zu hoch. Letztendlich einigte man sich auf einen Hebesatz der Grundsteuer A von 330 Prozent (vorher: 400) und der Grundsteuer B von 240 (vorher 400).
Außerdem wurde der steuerliche Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung durch das Gremium gebilligt. Für den Abschluss des Jahres 2023 werden noch weitere Informationen gewünscht.