Die Wasserversbrauchs- und Abwassergebühren standen im Mittelpunkt der letzten Marktgemeinderatssitzung Obersinn. Diese fand nicht wie üblich im Obersinner Feuerwehrhaus statt, sondern im Verwaltungsgebäude in Burgsinn. Grund hierfür war jedoch nicht, wie von manchen Bürgern spontan vermutet, eine Flucht des Ratsgremiums vor den Obersinner Bürgern zur Erhöhung der Gebühren, sondern lediglich die notwendige Anbindung an das EDV-Netz der Verwaltung. Wie bei den jährlichen Rechnungsprüfungen kann hier jedes Ratsmitglied direkt Einsicht in die Anordnungsbelege nehmen.
Angekündigter "Rathaussturm" fiel kleiner aus als erwartet
Aufgrund der brisanten Tagesordnung, welche eine deutliche Gebührenerhöhung für Obersinn erahnen ließ, riefen einzelne Bürger zum "etwas anderen Rathaussturm" auf und wollten hierdurch möglichst viele Einwohner zum Sitzungsbesuch auffordern. "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!" war das Schlagwort des Aufrufes, welcher schnell über die sozialen Medien verteilt wurde. Letztendlich fanden jedoch lediglich zwölf Bürgerinnen und Bürger den Weg nach Burgsinn, um den Marktgemeinderat bei dieser Entscheidung zu unterstützen.
Direkt nach der Eröffnung der Sitzung teilte die Vorsitzende mit, dass man mit den geplanten Wasser- und Abwassergebühren Spitzenreiter im gesamten Landkreis wäre und diese eine sehr starke Belastung für die Bürger bedeuten würden. Anschließend übergab sie das Wort an den Kämmerer Sebastian Bechold, welcher zwar die Bedenken bezüglich der außergewöhnlich hohen Gebühren teilt, aber konsequent darauf hinweist, dass eine kostendeckende Gebühr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Durch Subvention würde das Geld an anderen Stellen fehlen
Diese Vorschrift sei auch keine Schikane des Bürgers oder der Gemeinde, sondern soll regeln, dass die Kosten, die die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung verursachen, auch durch deren Nutzer getragen werden. Eine Subvention dieser Einrichtung würde bedeuten, dass die Gelder anderweitig fehlen würden. Einnahmen durch Steuern der Bürger würden so nicht zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Straßen, Spielplätze, Dorfladen, Baugebiete) zur Verfügung stehen.
Im nächsten Schritt wurde den Räten durch den Kämmerer verschiedene Übersichtslisten zur den Kostenstellen der beiden Einrichtungen ausgehändigt. Anhand dieser Listen konnten die Räte überprüfen, in welchen Bereichen, bzw. bei welchen Kostenstellen die größten Ausgaben zu verzeichnen waren. Anhand der kompletten Rechnungsbelege wurde anschließend die Notwendigkeit der Ausgaben überprüft.
Erhöhung vertagt, aber nicht vom Tisch
Als Ergebnis zeigte sich, dass die größten Ausgaben-Positionen leider kaum reduziert werden können, da deren Umfang überwiegend von höheren Instanzen diktiert wird. Auch Wasser- und Abwasseruntersuchungen müssen im geforderten Umfang durchgeführt werden. Außerdem fällt bei der Überprüfung auf, dass die Jahre 2022 und 2023 in einzelnen Punkten außergewöhnlich teuer waren. Im Großen und Ganzen kam das Gremium zu dem Entschluss, dass man dringend an die höhere Politik appellieren müsse, nicht stetig weitere strengere Vorschriften für die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung zu erlassen, da hierdurch das Trinkwasser für die Bürger kleinerer Gemeinden bald unbezahlbar werde.
Als Fazit der ausgiebigen Beratungen fasst der Marktgemeinderat den Entschluss, dass man den vierjährigen Kalkulationszeitraum dieses Jahr noch nicht abbrechen möchte. Man will nun das Ergebnis des Jahres 2024 abwarten und Anfang nächsten Jahres, notfalls unterjährig, eine Anpassung beschließen.