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Gemünden
Mit Wischmop und Fäusten: Schlägerei zwischen Wirt und Gästen in Marktheidenfeld landete vor Gericht
Ein 26 Jahre alter Mann musste sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Warum der Streit leicht zu verhindern gewesen wäre.
Vor dem Amtsgericht in Gemünden wurde jetzt ein besonderer Fall der Körperverletzung verhandelt. (Symbolfoto)
Foto: Michael Mahr | Vor dem Amtsgericht in Gemünden wurde jetzt ein besonderer Fall der Körperverletzung verhandelt. (Symbolfoto)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:59 Uhr

Ein Streit ist Ende Oktober 2022 zwischen einem 26 Jahre alten Mann, seinen Freunden und einem Marktheidenfelder Gastwirt eskaliert. Zuvor war reichlich Alkohol geflossen. Der Fall wurde jetzt in einer ersten Auflage am Amtsgericht Gemünden aufgearbeitet. Angeklagt war zunächst der 26-Jährige wegen Körperverletzung. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage jedoch vorläufig eingestellt. Der Gastwirt muss sich am 23. August vor Gericht verantworten.

Es sollte ein lustiger Abend werden, als der 26-Jährige und einige seiner Freunde verschiedene Marktheidenfelder Lokale aufgesucht, gegessen und getrunken hatten. Ein Freund des Angeklagten hatte es dabei aber übertrieben. Bei ihm stellte später die Polizei einen Alkoholpegel von 2,39 Promille fest. In einer Bar sollte zuvor der Abschluss des Abends gefeiert werden.

Die Feiernden kehrten noch einmal in die Bar zurück

Der kam aber schneller als es den Feiernden lieb war, wie der angeklagte 26-Jährige in der Verhandlung schilderte. Denn plötzlich forderte der Wirt die Gruppe auf zu zahlen und dann zu gehen. Zuvor hatte sich der stark Alkoholisierte auf den Fußboden gelegt und seine Späße gemacht.

Nach dem Verlassen des Lokals kurz vor 23 Uhr bemerkten einige Gruppenmitglieder, dass sie ihre Jacken vergessen hatten. Also ging es wieder zurück und die Kleidungsstücke wurden geholt. Als die Feiernden wieder in der Bar auftauchten, empfing sie der Betreiber mit einem kurzen Schlagstock und in einer drohenden Haltung. Anstatt zu gehen, blieb die Clique und sah zu, wie sich der alkoholisierte Freund erneut auf den Boden legte.

Die weiteren Szenen wurden von einer Überwachungskamera und einem Handy aufgezeichnet und in  der Verhandlung gezeigt. So ist zu sehen, wie der Barbetreiber mit einem Wischmop erschien und anfing, damit auf den am Boden liegenden einzuschlagen und zu treten. Dies ließ der Angeklagte nicht zu. Er wollte dem Wirt das Putzgerät abnehmen, fasste ihm dabei an den Hals, erhielt einen Schlag ins Gesicht und wehrte sich ebenfalls mit einem Schlag. "Ich wollte nur meinem besoffenen Kumpel helfen", verteidigte der 26-Jährige sein Tun.

Staatsanwalt vermisste Zeichen der Einsicht beim Angeklagten

Keine Antwort hatte der Angeklagte auf die Frage von Strafrichterin Maryam Neumann, warum die Gruppe nicht nach der Aufnahme der Jacken gleich wieder gegangen ist. "Dann wäre alles Nachfolgende nicht passiert", so die Richterin. Eine plausible Antwort hatte der Angeklagte darauf aber nicht.

Der Verteidiger schlug schließlich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Damit waren auch Richterin und Staatsanwalt einverstanden. Letzterer vermisste allerdings ein Zeichen der Einsichtigkeit beim Angeklagten. Nach dessen Entschuldigung, auch beim als Zeuge geladenen Gastwirt, wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 1500 Euro zugunsten der Gemündener Tafel vorläufig eingestellt.

 
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