Am Mittwochnachmittag war er über Main-Spessart zu hören: der unverkennbare Lärm tieffliegender Flugzeuge militärischer Art. Eine Erkundigung dieser Redaktion beim Luftfahrtamt der Bundeswehr ergab: Es handelte sich dabei um eine Formation von zwei mal zwei Kampfflugzeugen der Bundeswehr vom Typ Tornado.
Wie ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr weiterhin mitteilte, handelte es sich dabei um Luftfahrzeuge des taktischen Luftwaffengeschwaders 33, die im Rahmen des täglichen Übungs- und Ausbildungsbetriebs unterwegs waren. Im Detail hätten die ersten beiden Flugzeuge Lohr am Main (Lkr. Main-Spessart) von Süd nach Nord um 15.25 Uhr in einer Höhe von circa 200 Metern und die zweite Formation um 15.57 Uhr in einer Höhe von 230 Metern überflogen. Eine Augenzeugin in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart) berichtete jedoch, auch dort mindestens eines der Flugzeuge gesehen zu haben.
Kampfflugzeuge unterschritten über Lohr – geplant – die gesetzliche Tiefflugmindesthöhe
Militärischer Flugbetrieb ist laut dem Sprecher im gesamten Gebiet der Bundesrepublik zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Dabei sei jedoch eine bestimmte Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge von circa 300 Meter einzuhalten. Dass diese Mindesthöhe am Mittwoch unterschritten wurde, sei dennoch regelkonform gewesen. So erklärte der Sprecher, dass in wenigen – aber unverzichtbaren – Ausnahmen die Tiefflugmindesthöhe auf circa 150 Meter reduziert werden dürfe. Dies bedürfe jedoch einer vorherigen Anmeldung, welche auch ordnungsgemäß vorgelegen habe.
Komplett verboten seien solche Tiefflüge über Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerken sowie bestimmten Industrieanlagen. Diese dürften nur mit einer Sicherheitsmindesthöhe von 600 Metern überflogen werden. Generell, so der Sprecher, werde versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. In der dicht besiedelten Bundesrepublik sei dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen jedoch nicht immer auszuschließen.
Das Luftwaffengeschwader 33 ist eigentlich am Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz angesiedelt. Wie die Pressesprecherin des Verbands mitteilte, starten die Kampfflugzeuge in dieser Woche aufgrund von Bauarbeiten jedoch vom US-Luftwaffenstützpunkt in Spangdahlem im Saarland.
der Einsatz war - wie geschildert - nicht alltäglich. Wieso also nicht einmal nachfragen und unsere Leserinnen und Leser darüber hinaus an unseren Erkenntnissen, was die flugbetrieblichen Regeln militärischen Luftfahrtverkehrs betrifft, teilhaben lassen?
Einen schönen Tag wünscht
Simon Hörnig
Redaktion Main-Spessart
Ich kann mich noch gut an die 1970er und 1980er Jahre erinnern, da waren solche Tiefflug-Übungen von Kampfflugzeugen ein beinahe alltägliches Ereignis. In den letzten drei Jahrzehnten sind sie eher selten geworden, zumindest in unserer Region. Eigentlich bekam man als Bürger nur noch etwas mit, wenn sich mal ein Flugzeug im deutschen Luftraum verirrt hatte bzw. die Kommunikation mit der Flugsicherung nicht funktionierte. Da steigen routinemäßig Abfangjäger auf und durchbrechen dabei nicht selten die Schallmauer.
Obwohl die Übungen selten geworden sind, sind sie ein integraler Bestandteil unserer nationalen Verteidigung und tragen dazu bei, die Bereitschaft unserer Streitkräfte sicherzustellen. Gerade in neuerer Zeit, in denen russische Kleptokraten den Frieden in Europa bedrohen, wichtiger denn je. Ich halte es daher für sinnvoll, dass die Medien, auch die Main-Post, uns darüber auf dem Laufenden halten , was in unserer unmittelbaren Umgebung vor sich geht.