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Gemünden
Mietnomaden: So geht man mit Problemmietern um
Der Gemündener Anwalt Bernd Schneider erklärt, worauf es beim Umgang mit schwierigen Mietern ankommt.
Am besten lässt man Mietnomaden gar nicht erst einziehen, sagt Anwalt Bernd Schneider.
Foto: Michael Mößlein | Am besten lässt man Mietnomaden gar nicht erst einziehen, sagt Anwalt Bernd Schneider.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 25.04.2020 02:11 Uhr

Im Nachgang zum Artikel über den Gemündener Walter Reuß, dem schwierige Mieter immens zugesetzt haben, gibt der Gemündener Rechtsanwalt Bernhard Schneider auf Nachfrage der Redaktion Tipps zum Umgang mit "Mietnomaden":

"Am gescheitesten ist es, wenn man die erst gar nicht rein lässt." Denn bei Mietnomaden hätten schon manche ihr Eigentum verflucht, sagt er. Bis man sie loswerde, könne es richtig teuer werden.

Das einfachste sei, die Mieter vorher zu fragen, wo sie bislang gewohnt haben, warum sie dort ausziehen und ob sie eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters vorlegen können, dass alles in Ordnung war. "Man muss sich ja wundern bei manchen Leuten, dass die heute noch eine Wohnung finden." Aber manche Vermieter seien offenbar völlig ahnungslos und glaubten noch an das Gute in der Welt, so Schneider. Wenn ein möglicher Mieter besonders freundlich sei, dann wäre er erst recht vorsichtig, zeige ihm die Erfahrung.

Einem Mietnomaden den Zugang zur Wohnung verwehren dürfe man nicht. Auch ein Betretungsrecht der Wohnung habe der Vermieter nicht, einfach als Vermieter mit einem Ersatzschlüssel hineinzugehen sei Hausfriedensbruch.

Anreiz zum Auszug schaffen

Wenn ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist, könne fristlos gekündigt werden. Wenn der Mieter die Wohnung dann nicht verlasse, sei das normale Vorgehen eine Räumungsklage. Der Anwalt rät, nicht nur gegen den zu klagen, der im Mietvertrag steht, sondern gegebenenfalls auch gegen andere, die in der Wohnung leben, etwa die Lebensgefährtin. Allerdings müsse der Kläger Gerichtsgebühren im Voraus bezahlen, damit das Gericht tätig wird. Auch der Anwalt koste.

Bis es zur Verhandlung und einem Räumungstitel kommt, mit dem man einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen kann, könne es aber lange dauern. Eine Räumungsfrist gebe es auch noch. Allerdings brauche ein Gerichtsvollzieher oft erst einen Vorschuss, wenn er etwa einen Raum anmieten muss für die Gegenstände aus der zu räumenden Wohnung. Gehe es in die zweite Instanz, seien mit Gerichtsvollzieherkosten schnell 10 000 Euro weg. Das Geld sähen Vermieter oft nicht wieder, weil von den Mietern nichts zu holen sei.

Der Gemündener Rechtsanwalt hält es in vielen Fällen für das Sinnvollste, dem Mieter einen Anreiz zu schaffen, aus der Wohnung auszuziehen, etwa durch einen Nachlass bei der Miete oder Hilfe beim Umzug. Schneider ist Fachanwalt für Familienrecht. Er mache zwar auch Mietrecht, aber bei kniffligen Fällen verweise er Mandanten an einen Fachanwalt für Mietrecht.

 
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  • R. A.
    Eben. Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Na und? Da passiert gar nichts, da ich dann den Betrug gegensetze, welcher strafrechtlich bewertet höher anzusetzen ist.
    Man muss diesen Konsorten das Leben einfach nur schwer machen, erfahrungsgemäß ist das eine Eigenschaft, was die wenigsten abkönnen.
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  • H. S.
    Strom, Heizung und Wasser abstellen... da sollen die erst mal klagen! Wenn nötig, das Ganze immer wiederholen.
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