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Gemünden
Mietnomaden: Wie Herr Reuß zum „Wutbürger von Gemünden“ wurde
Walter Reuß aus Gemünden "wütet" auf Facebook gegen den angeblichen "Unrechtsstaat" Deutschland. Auslöser war ein ersteigertes Haus mit Mietern, die nicht ausziehen wollten.
Walter Reuß vor seinem Haus in Gemünden, das sein Leben zerstört habe.
Foto: Björn Kohlhepp | Walter Reuß vor seinem Haus in Gemünden, das sein Leben zerstört habe.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 25.04.2020 02:10 Uhr

Er sei in Gemünden auf der Straße schon von ihm wildfremden Menschen angesprochen worden: "Sie sind doch der Wutbürger von Gemünden." Als Wutbürger bezeichnet sich Walter Reuß (67) auch selbst. Auf Facebook macht er seit ein paar Jahren seiner Wut über den vermeintlichen "Unrechtsstaat" Deutschland in langen Pamphleten Luft – "wütet" dort, wie er sagt. Die Wut hat sich daran entzündet, dass Mietnomaden von deutschen Gesetzen und der Justiz aus seiner Sicht ermöglicht werde, Mietern auf der Nase herumzutanzen. Wütend ist er vor allem auf die Amtsgerichte Gemünden und Würzburg.

Alles hat damit angefangen, dass der ursprünglich aus Langenprozelten stammende Walter Reuß, geborener Ruppert, im Internet auf ein zum Verkauf stehendes Haus in Gemünden stieß. Das Haus, Baujahr 1955, kannte er: Hier hatte sein früherer Hausarzt seine Praxis. Er und seine Frau wollten Geld investieren. 169 000 Euro waren ihm aber viel zu teuer. Irgendwann wurde der Preis gesenkt, aber als er anfragte, hieß es, das Haus werde zwangsversteigert. Beim Versteigerungstermin im Dezember 2015 am Amtsgericht Würzburg war er der einzige Interessent. Er schlug zu. "Es war wirklich ein Schnäppchen", sagt er, "aber ich als Person bin total kaputt."

Der Gemündener ersteigerte ein Haus, in dem "Mietnomaden" wohnten

Was er nicht wusste und was ihm vorher angeblich weder die Insolvenz- und Zwangsverwalterin, mit der vorab telefoniert hatte, noch das Amtsgericht Würzburg gesagt habe: Die Mieter im Dachgeschoss, die er als "Mietnomaden" bezeichnet, zahlten keine Miete. Obwohl das Haus zur Zwangsversteigerung stand, habe das Amtsgericht Gemünden im Juni 2015 den Vollzug der Räumung in einen Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin und den Mietern umgewandelt. Laut Urteil des Amtsgerichts kam es dazu, weil die Mieter mit ihren Kindern noch keine Ersatzwohnung hatten. Sie durften bleiben, sollten aber Mieten nach- und künftig regelmäßig bezahlen, ansonsten müssten sie ausziehen. Reuß habe von der Sache erst nach der Ersteigerung erfahren. "Da wäre ich ja Selbstmörder gewesen, wenn ich dann noch an der Versteigerung teilgenommen hätte."

Jürgen Reiher, Sprecher des für Zwangsversteigerungen zuständigen Amtsgerichts Würzburg, kann anhand der Aktenlage nicht mehr genau nachvollziehen, was dem Interessenten Reuß beim Versteigerungstermin mitgeteilt wurde. Der Schlussbericht der Zwangsverwalterin sei dem Interessenten beim Versteigerungstermin in Auszügen bekannt gegeben worden, ist vermerkt. Reuß hingegen erklärt: "Da wurde nix gesagt." In dem Bericht, den das Gericht nach zwei Jahren vernichtet hat, müsste laut Richter Reiher gestanden haben, dass es eine Räumungsklage und einen Vergleich gegeben hat und dass keine Miete gezahlt wird. Die Zwangsverwalterin, eine Würzburger Anwältin, sagt auf Anfrage, dass sie solche Dinge generell in den Schlussbericht schreibe, so habe sie es auch in diesem Fall gehalten.

Der vorherige Eigentümer, der eine weitere Wohnung im Haus selbst bewohnte, zog Ende Dezember 2015 aus. Es sei eine schöne, renovierte Wohnung gewesen, aber als Reuß sie nun betreten habe, sei sie teilweise zerstört gewesen. Er verdächtigt die Lebensgefährtin des Eigentümers. Über 60 Steckdosen und Schalter sowie Teppichböden und Granitfliesen seien herausgerissen gewesen. Reuß spricht von weiteren Sachbeschädigungen. Den Schaden hat er auf 15 000 Euro schätzen lassen. Die Anzeige gegen den Voreigentümer und seine Lebensgefährtin wurde im Juni 2016 eingestellt. Reuß hatte keine Beweise, wie der Zustand vorher war.

Gerichtsvollzieherin teilte ihm mit, dass er eine neue Räumungsklage anstrengen müsse

Im Februar 2016 erfuhr Reuß von der Gerichtsvollzieherin, dass der abgeschlossene Vergleich nicht für ihn gelte und er angeblich eine neue Räumungsklage gegen die Mieter im Dachgeschoss, eine sechsköpfige Familie, anstrengen müsse – und das könne zwei Jahre dauern. Daraufhin habe er eine schlaflose Nacht gehabt. Morgens um fünf habe er, obwohl er selten Alkohol trinke, etwas Schnaps und dann Likör getrunken, um Brustschmerzen zu dämpfen und zur Ruhe zu finden. Aber durch den Alkohol hat sich etwas in ihm Bahn gebrochen. Er begann zunächst mit sich selbst zu reden und wurde dann immer lauter und lauter. Jetzt schimpfte er gegen den "Unrechtsstaat Deutschland", war wütend auf Justiz und Polizei, die ihm vermeintlich nicht halfen.

Sein Nebenbuhler, der es schon länger auf seine wohlhabende zweite Ehefrau abgesehen habe und in der Wohnung darunter wohnte, rief die Polizei. Damals wohnte Reuß bei Würzburg. Vor den Augen der Nachbarn sei er im Schlafanzug ins Polizeiauto geführt und dort herumgestoßen und getreten worden. Er habe aufgeplatzte Lippen und große Hämatome an den Oberschenkeln davongetragen. Nach einer 14-seitigen Beschwerde an die Polizei sei es zu einer Untersuchung gekommen, aber die Sache sei mangels Beweisen eingestellt worden.

Frau weg, Mietnomaden im Haus, Wohnung zerstört

An jenem Morgen kam er nach kurzer Zeit in der Ausnüchterungszelle für drei Tage ins Bezirkskrankenhaus Lohr. Obwohl er nach zehnjähriger glücklicher Beziehung seine zweite Frau fünfeinhalb Monate davor geehelicht hatte, hielt die Ehe nun keine zwei Monate mehr. Jetzt stand der pensionierte Bahnbeamte ohne Frau da, hatte Mietnomaden im Haus und eine zerstörte Wohnung. Er selbst zog in die Einliegerwohnung des Hauses in Gemünden. Im März 2016 habe er plötzlich doch einen Räumungstitel bekommen.

Schon im Dezember hatte er den Mietern, die nach Information der Redaktion auch in ihrer vorherigen Wohnung offenbar keine guten Mieter waren, mit einer zweimonatigen Frist gekündigt. Laut deren Anwalt seien diese auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung gewesen, weswegen sie noch nicht haben ausziehen können. Um ihn zu ärgern, hätten sie die Toilettenspülung so manipuliert, dass sie immer laufe, erzählt Reuß. Weil ihnen von der EVG der Strom abgestellt wurde, hätten sie bei ihm Strom abgezapft. Erst im Juli 2016 hätten sie die Wohnung verlassen.

Als die Mieter auszogen, fiel Reuß aus allen Wolken

Aber Reuß fiel aus allen Wolken: "Die haben vorher alles zerstört." Türen, Heizkörper, Fenster und Bodenbeläge seien zum Teil vorsätzlich beschädigt worden. Auf die Teppichböden und in andere Ecken der Wohnung sei offenbar uriniert worden. Es habe ekelhaft gestunken. Er zeigt Bilder vom Teppichboden und Wänden mit dunkelgelben Flecken. Der Abfluss der Spüle sei in der Wand zubetoniert gewesen. Laut Kostenvoranschlägen habe der Schaden in der Wohnung 16 000 Euro betragen. Der vorherige Mieter habe bei einer Besichtigung die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.

Reuß strengte eine Schadensersatzklage an. Die Schäden an der Wohnung wurden nicht anerkannt, aber 2860 Euro sollten die ehemaligen Mieter aufgrund rückständiger Mieten zahlen. Von dem Geld habe er nie etwas gesehen, stattdessen musste er 5800 Euro an Prozesskosten und Kosten für den Anwalt der Mieter zahlen. Die ehemaligen Mieter, die in ihrer neuen Wohnung aber offenbar anstandslos ihre Miete zahlen, seien vor dem Gericht provokativ grinsend an ihm vorbeigegangen. Er habe nicht mehr schlafen können, sei fix und fertig gewesen. Um Kosten für Zähler zu sparen, machte er aus dem Mehrfamilien- ein Einfamilienhaus. Die zerstörten Wohnungen ließ er brach liegen.

Weiterer Mieter zahlte auch keine Miete

Als er ab 2017 500 Euro monatlich Versorgungsausgleich an seine erste Frau zahlen musste, war er am Existenzminimum. Also raffte er sich auf und richtete zunächst die untere Wohnung wieder her. Im Februar 2018 dann kam ein neuer Mieter mit seiner Freundin. Dreimal habe dieser keine Miete gezahlt. Als er von sich aus kündigte und jetzt im Dezember auszog, sei die Freundin zurückgeblieben. Obwohl die keinen Mietvertrag habe und auch wieder der Strom abgestellt sei, wohne sie weiterhin dort. Einfach hinauswerfen könne er sie nicht.

"Ich bin am Ende, ich habe fast keine Lust mehr zu leben", sagt Walter Reuß. Vorher sei sein Leben ganz normal gewesen, er sei auch nicht aufbrausend gewesen. Da sei Facebook für ihn wie ein Ventil. "Du kriegst es von der Seele." Sein Traum wäre, dass die mutmaßliche Mietnomadin ausziehen müsse und er ordentliche Mieter bekomme – so wie in der Dachgeschosswohnung, die er mit Hilfe neuer Mieter, die ordentlich ihre Miete zahlten, wieder hergerichtet habe.

Was ein Vermieter gegen Mietnomaden tun kann
Der Gemündener Rechtsanwalt Bernhard Schneider sagt zum Thema Mietnomaden: "Am gescheitesten ist es, wenn man die erst gar nicht rein lässt." Denn bei Mietnomaden hätten schon manche ihr Eigentum verflucht, sagt er. Bis man sie loswerde, könne es richtig teuer werden.
Das einfachste sei, die Mieter vorher zu fragen, wo sie bislang gewohnt haben, warum sie dort ausziehen und ob sie eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters vorlegen können, dass alles in Ordnung war. "Man muss sich ja wundern bei manchen Leuten, dass die heute noch eine Wohnung finden." Aber manche Vermieter seien offenbar völlig ahnungslos und glaubten noch an das Gute in der Welt, so Schneider. Wenn ein möglicher Mieter besonders freundlich sei, dann wäre er erst recht vorsichtig, zeige ihm die Erfahrung.
Einem Mietnomaden den Zugang zur Wohnung verwehren dürfe man nicht. Auch ein Betretungsrecht der Wohnung habe der Vermieter nicht, einfach als Vermieter mit einem Ersatzschlüssel hineinzugehen sei Hausfriedensbruch. Wenn ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist, könne fristlos gekündigt werden. Wenn der Mieter die Wohnung dann nicht verlasse, sei das normale Vorgehen eine Räumungsklage. Der Anwalt rät, nicht nur gegen den zu klagen, der im Mietvertrag steht, sondern gegebenenfalls auch gegen andere, die in der Wohnung leben, etwa die Lebensgefährtin. Allerdings müsse der Kläger Gerichtsgebühren im Voraus bezahlen, damit das Gericht tätig wird. Auch der Anwalt koste.
Bis es zur Verhandlung und einem Räumungstitel kommt, mit dem man einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen kann, könne es aber lange dauern. Eine Räumungsfrist gebe es auch noch. Allerdings brauche ein Gerichtsvollzieher oft erst einen Vorschuss, wenn er etwa einen Raum anmieten muss für die Gegenstände aus der zu räumenden Wohnung. Gehe es in die zweite Instanz, seien mit Gerichtsvollzieherkosten schnell 10 000 Euro weg. Das Geld sähen Vermieter oft nicht wieder, weil von den Mietern nichts zu holen sei.
Der Gemündener Rechtsanwalt hält es in vielen Fällen für das Sinnvollste, dem Mieter einen Anreiz zu schaffen, aus der Wohnung auszuziehen, etwa durch einen Nachlass bei der Miete oder Hilfe beim Umzug. Schneider ist Fachanwalt für Familienrecht. Er mache zwar auch Mietrecht, aber bei kniffligen Fällen verweise er Mandanten an einen Fachanwalt für Mietrecht.
 
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  • R. G.
    Das Schlimme ist wie schon erwähnt die fränkische Mentalität. Schuldig ist immer der, der es wagt sich zu beschweren oder zu wehren. Und man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, dass die Wörter Gericht und gerecht etwas miteinander zu tun haben.
    Im übrigen bin ich seit fast 20 Jahren Mieter der jetzigen Immobilie, habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, und wenn etwas kaputt zu gehen droht lässt er es reparieren. Den üblichen Kleinkram halte ich ihm dafür vom Hals.
    Vermietern kann ich nur empfehlen, die spezielle Schufa-Auskunft beim Einzug einzuholen. Heutzutage scheint es leider nicht mehr selbstverständlich, dass alle wissen, dass *beide* Seiten Rechte und Pflichten haben. Jenseits dieser kann ein Zusammenleben sehr schön sein.
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  • M. D.
    Der durchaus bemerkenswerte Bericht zeigt sehr schön das Vollversagen der Justiz und Behördenstruktur, wo man sich - je nach Bedarf - entweder dumm stellt, untätig bleibt oder die Leute schlicht auflaufen lässt. Gelingt das lange genug, beruft man sich auf "Verjährung" und "Nichtwissen". Die Muster und Methoden sind stets die gleichen, man kann von gewachsenen Strukturen sprechen.

    Diesen Strukturen folgend ist man gerade in Franken bewandert (vgl. Mollath) darin, die Beharrlichkeit von Justizopfern, lästigen Antragstellern und Geschädigten dazu zu nutzen, diese entweder zu kriminalisieren ("Beleidigung", "Verleumdung" etc.) oder zu pathologisieren. Hat den Effekt, dass die berechtigten Anliegen der Betroffenen in den Hintergrund treten und man stattdessen auf die Person focussiert, die man unkompliziert als "Querulant" oder "Wutbürger etc. in die Ecke stellen kann. Ist die Abwärtsspirale in Gang, haben Behörden und Verantwortliche um so leichteres Spiel.

    M.Deeg
    Polizeibeamter a.D.
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    a.D. ZUM GLÜCK!!!!
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  • M. W.
    Solche Geschichten, zwar nicht ganz so krass wie hier, habe ich schon öfters gehört. Auch im eigenen Familien- und Bekanntenkreis. Ich würde nie in Wohnimmobilien investieren, die ich nicht selbst bewohne. Selbst wenn die Mieter ehrlich sind und ihre Miete bezahlen, es wird manchmal einfach nicht so sorgsam mit den Sachen umgegangen, weil es ja nicht die eigenen sind.

    Ich finde, wenn der Staat die Regeln so vorgibt, dass Mieter im Zweifel den höchsten Schutz genießen, sollte er auch Wohnungen für solche Härtefälle vorhalten.
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  • H. H.
    Das ist halt unser Staat

    wer in Zeiten von Corona nicht weiß wie (zumeist) sie die Kinder beaufsichtigt kriegt und was falsch macht, bekommt ein Bußgeld draufgehauen (s. https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Polizeibericht-Kinderbetreuung-durch-Schwester-fuehrt-zur-Anzeige;art777,10427094), wer anderen Leuten vorsätzlich(!) Schaden in fünfstelliger Höhe zufügt wird vom Staat beschützt (warum gibt es sonst überhaupt ein "Mietnomaden-Problem"?).

    Kommt das so in etwa hin?

    Und da wundert sich noch jemand, dass es (angeblich?) an Wohnraum fehlt. Also ich hab auch keinen Bock, in unsere Einliegerwohnung zu investieren und dann solche Vögel ins Haus zu kriegen.
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  • W. T.
    In Deutschland haben Gauner gute Karten ! Nichtzahler und zerstörer werden geschont weil nichts zu holen ist die haben ihr eigenes rechtsverständnis auch ich wurde bei einem Autokauf betrogen der Name und die Anschrift des Händlers waren Falsch (Briefkastenfirma) das Fz. ist Schrott trotzdem kann man ihm keinen Betrug nachweisen Klage eingestellt.
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  • H. E.
    Ja so ist das in unserem Land. Der ehrliche, rechtschaffene Bürger bleibt meistens auf der Strecke. Die Gesetzgebung trägt ihr übriges bei. Solche Menschen müssten die volle Härte der Gesetze erfahren. Aber es ist komplett anders. Eine Bescheinigung des Vormieters, wie es der Rechtsanwalt vorschlägt, ist nicht sinnig. Der Vormieter würde doch eine gute Beurteilung ausstellen um diese Leute los zu werden. Mal darüber nachgedacht ?
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    Murphys Gesetz!
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  • R. A.
    Tja Mietnomaden. Hatten wir auch mal.
    Wasser und Strom abgemeldet, die Stadtwerke wollten nur nach Vorkasse wieder öffnen. Wollten sie nicht. Anwalt schrieb, was wir zu machen hätten. Versorger und wir haben mal schön die Fristen ausgereizt und haben das dem Anwalt mitgeteilt. am nächsten Tage waren sie aufm Amt und nach 3 Tagen weg.
    Ich hätte auch noch andere Möglichkeiten hergenommen. Legionellen, muss alles raus.
    Heizung kaputt. Stromleitungen defekt, Wohnung nicht mehr sicher, ich hätte da nen Prüfsachverständigen hingeschickt und ruck zuck ist die Sache erledigt.
    Ein Gericht hätte ich zuletzt bemüht.
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  • H. A.
    @ticktricktrack
    Mietnomaden sind schlimm aber um solche klassische Nomaden geht es hier gar nicht. Hier geht es darum das Herr Ruß ein Haus ersteigert hatte indem vorher das Amtsgericht mit dem Mietern ein abkommen ausgehandelt haben. Beim Versteigerungstermin hätte es aber schon klingeln müssen warum er der einzige ist der an diesem Haus Interesse zeigt, somit ist der Aufschrei wohl etwas übertrieben des Herrn. Er wollte wohl das haus ganz billig haben und dann teuer vermieten. Ob solche Hausbesitzer die so ne Hütte überteuert vermieten möchten jetzt besser sind als Mietnomaden, lasse ich jetzt mal offen.
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  • H. S.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • J. H.
    Sie unterstellen dem Geschädigten hier einfach mal, dass er das Haus billig kaufen und teuer vermieten wollte. Haben Sie dazu irgendwelche Beweise?

    Für Sie ist das einfach ein Miethai, dem es in seiner Gier ganz recht geschieht, dass er mal auf die Schnauze fällt, selbst Schuld. Punkt. Fertig.

    Sie wollen wohl auch immer nur Gerechtigkeit für sich selbst, aber nie für die anderen, die in Ihrem Vorurteilsraster hängen bleiben, oder?
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  • R. A.
    Selten so einen Stuss gelesen. Wohl keine Ahnung von der Materie?
    Nicht jeder, der Eigentum vermietet, ist automatisch Miethai.
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