
Zumindest nach seiner Tat hat ein Mediziner aus dem Landkreis Main-Spessart nach den Worten von Richter Sven Krischker "alles richtig gemacht". Nachdem bei ihm Bilder und Filme mit kinderpornografischen Inhalten auf dem heimischen PC gefunden wurden, hat der Mann seine Praxis abgegeben und sich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben. Am Amtsgericht Gemünden wurde er jetzt zu der Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
"Das war ein einschneidendes Erlebnis und hat mein Leben total verändert", sagte der Mann gleich zu Beginn seiner Verhandlung vor dem Schöffengericht. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass "alles so war, wie es in der Anklageschrift verlesen worden ist". Demnach wurde am 3. November 2021 um 6.20 Uhr eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten vorgenommen. "Die Hinweise kamen aus den USA, dass von der IP-Adresse des Angeklagten auf Pornoseiten, die Kinder und Jugendliche zeigten, zugegriffen worden war", berichtete eine 38-jährige Kriminalhauptmeisterin, die bei der Durchsuchung dabei war. "Es waren unheimlich viele Dateien", meinte die Beamtin. Sie alle wurden beschlagnahmt.
Mediziner bescheinigt sich selbst "regelrechte Sammelwut"
Neben sehr vielen "normalen" Dateien von Kopien aus Fernsehsendungen oder Videoaufnahmen gab es 32 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Sie zeigten ausschließlich Sex von Jungen alleine, zu zweit oder mit Erwachsenen. Der jüngste Darsteller war gerade mal sechs Jahre alt, die weiteren zwischen elf und 15 Jahren.
"Es war eine regelrechte Sammelwut", so der Mediziner auf die Frage des Gerichts, was ihn dazu getrieben hat. Wie unter Zwang hat er sich entsprechende Bilder und Filme im Internet angeschaut und wieder gelöscht. Darum blieben auch nur die gefundenen 32 Dateien übrig, die bei der Überprüfung der Datenträger gefunden wurden. Im Alltagsleben selbst hat der Angeklagte, der seit 2008 in einer festen Beziehung lebt, keine pädophile Veranlagung, sagte er auf Nachfrage von Richter Krischker.
Arzt lebt von seinen Ersparnissen
Die Konsequenzen, die er für sich unmittelbar nach dem Entdecken der kinder- und jugendpornografischen Medien vorgenommen hat, waren sehr einschneidend. Er habe sich sofort aus der Praxis zurückgezogen und ist seitdem ohne Erwerbseinkommen. "Ich lebe aktuell von meinen Ersparnissen", so der Angeklagte. Auch hatte er die Landesärztekammer sowie die zuständigen Stellen bei der Regierung von Unterfranken informiert. Seit dem Jahr 2022 steht er in einer psychotherapeutischen Behandlung und nimmt dort regelmäßig an den Sitzungen teil.
Seitens der Landesärztekammer wurde auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dort wird nach Abschluss des Verfahrens am Amtsgericht Gemünden weiter über die berufliche Zukunft des Mediziners entschieden. Hier steht auch ein mehrjähriges Berufsverbot im Raum, wie der Sitzungsvertreter der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern, erklärte.
Straftaten des Mediziners "am unteren Ende der Skala"
Der Jurist, der täglich beruflich mit dem Thema Kinder- und Jugendpornografie in Verbindung kommt, bewertete die verhandelten Straftaten als "am unteren Ende der Skala" ein. Dementsprechend dann auch sein Antrag für das zu verhängende Strafmaß. Hier sieht der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor.
Ein Jahr Freiheitsstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, hielt der Staatsanwalt für angemessen. Weiterhin ist die begonnene Therapie fortzusetzen. Weitergehende Bewährungsauflagen hielt der Staatsanwalt für nicht erforderlich, da der Angeklagte auch die Verfahrenskosten zu tragen hat. Hier fallen besonders die Kosten für die Auswertung der Daten ins Gewicht. Die überstiegen deutlich die Marke von 18.000 Euro. Das Schöffengericht schloss sich in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes vollumfänglich an.