
Dass er Bild- und Videodateien aus einer WhatsApp-Gruppe offenbar einfach weiter leitete, ohne genauer hinzuschauen, kommt einen 22-Jährigen aus dem Landkreis teuer zu stehen. Denn es handelte sich um kinderpornografisches Material. 3000 Euro muss er nun zahlen, damit das Verfahren nach Jugendrecht eingestellt wird und die beiden von der Polizei beschlagnahmten Smartphones bekommt er auch nicht wieder.
Gut zwei Jahre ist es inzwischen her, dass der Angeschuldigte als Heranwachsender einem Bruder und einem Arbeitskollegen per WhatsApp die Dateien schickte. Ein Video zeigte zwölf bis 13-jährige Mädchen bei sexuellen Handlungen, ein Bild zwei Jungen unter zehn Jahren beim Geschlechtsverkehr. Kurz vor Weihnachten stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür und beschlagnahmte zwei Handys, die ihnen der Tatverdächtige aushändigte.
Bei der Auswertung fanden die Ermittler zehn Dateien, die als kinderpornografisches Material eingestuft werden, aber auch Bilder mit rechtsextremen Parolen. Deshalb musste sich der junge Mann nun wegen Verbreitung von Kinderpornographie und Benutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Jugendgericht verantworten.
Link zur Gruppe wurde auf Instagram gepostet
Der Link sei auf Instagram gepostet worden, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage von Jugendrichter Volker Büchs, wie er in die WhatsApp-Gruppe geraten sei, die auch von der Polizei beobachtet wird. Er selbst habe die Leute da nicht gekannt.
Warum er das kinderpornografische Material weiter leitete, blieb letztlich offen. "Man denkt irgendwann auch nicht mehr darüber nach", sagte er auf den Vorhalt des Richters, das Problem liege oft im Umgang mit den sozialen Medien. Es habe weder einen Anlass gegeben noch habe er sich etwas dabei gedacht. Inzwischen sei er vorsichtiger, welche Gruppen er besuche und was er mache. "Wenn ich jetzt sowas geschickt bekomme, lösche ich es und melde es der Polizei". Auch weil seine Eltern - er wohnt noch zuhause - gelinde gesagt, alles andere als begeistert waren.
"Gefährlich, etwas ungesehen zu verbreiten"
Sein Verteidiger verwies auf die Ermittlungsergebnisse. Die Auswertung der Smartphones habe auch ergeben, dass nur Vorschaubilder angezeigt wurden, die Videos und Bilder selbst habe sein Mandant gar nicht angesehen. Zudem sei das Material nur auf dem älteren Handy gefunden worden, nicht auf dem damals täglich verwendeten.
Das war vermutlich ein Faktor dafür, dass eine Einstellung des Verfahrens möglich war. Ein Bericht der Jugendgerichtshilfe lag zwar nicht vor, schädliche Neigungen waren aber nicht zu erkennen. Der junge Mann hat abgeschlossene Schul- und Berufsausbildungen und arbeitet im erlernten Beruf. Er wohnt im Elternhaus. Insgesamt erschien die Tat noch eher jugendtypisch.
"Wichtig ist, dass sie verstehen, wo der Fehler lag", sagte Jugendrichter Volker Büchs abschließend. Oft werde solches Material gedankenlos einfach weiter gegeben. Etwas ungesehen zu verbreiten, ohne zu wissen, worum es sich handelt, sei besonders gefährlich.
Die Geldauflage darf der junge Mann in sechs Monatsraten an den Caritasverband Main-Spessart bezahlen.