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Marktheidenfeld
Marktheidenfeld: Schließung der Gärtnerei Simon so nah wie nie
Der Fall erregte überregional Aufsehen. Wegen eines fehlenden Kanalanschlusses droht die Schließung der bekannten Staudengärtnerei. Ein exklusives Interview lässt wenig Hoffnung.
Jonas Gampe steht im gepachteten Waldstück der Gärtnerei Simon. Die Stadt hat zum Jahr 2021 die Pacht gekündigt.
Foto: Martin Hogger | Jonas Gampe steht im gepachteten Waldstück der Gärtnerei Simon. Die Stadt hat zum Jahr 2021 die Pacht gekündigt.
Martin Hogger
Martin Hogger
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:29 Uhr

Sie wollen die Bewohner und ihre Permakultur retten. Nach den jüngsten Nachrichten gehen den Pächtern der Marktheidenfelder Gärtnerei Simon um Jonas Gampe aber langsam die Möglichkeiten dafür aus. Denn: Die Gärtnerei wird Teil des Wasserschutzgebietes bleiben. Das Landratsamt hat einen entsprechenden Antrag Gampes abgelehnt. Damit wird die Gärtnerei weiterhin den Abwasser-Kanalanschluss brauchen, den ihr die Stadt Marktheidenfeld nicht erlauben will.

Die Schließung der Gärtnerei, der Entzug des Wohnrechts und empfindliche Strafzahlungen: das alles droht ohne diesen Anschluss und liegt nun wieder auf dem Tisch. Schon vor Monaten hatte Jonas Gampe angekündigt, in diesem Fall zu versuchen, das Wasserschutzgebiet irgendwie schließen zu lassen. Der Gedanke dahinter: Kein Wasserschutzgebiet, kein Kanalanschluss nötig. "Uns bleibt nur noch die eine Möglichkeit. Dies werden wir nun vorbereiten", schrieb er noch einmal Ende Januar in einer Mail an die Redaktion. Gampe glaubt, dass das Wasserschutzgebiet vor Jahren falsch ausgewiesen worden sei. Belegen sollen diese These zwei Gutachten aus den 90er Jahren, die Gampe im Zuge der Berichterstattung an die Behörden weitergegeben hat.

Aber was steht genau in diesen Gutachten? Gibt es andere Gutachten und wenn ja, was sind Gampes Gutachten wert? Ist der Inhalt wirklich so explosiv, wie Gampe behauptet? Wir haben recherchiert und Antworten gefunden. 

Nochmal zum Auffrischen: Die Hintergrundgeschichte des Streits

Ein kurzer Rückblick: Die traditionsreiche Gärtnerei liegt in einem Wasserschutzgebiet, aus dem das Trinkwasser für Marktheidenfeld aus dem Boden gepumpt wird (mehr dazu im Infokasten). Das Landratsamt Main-Spessart hatte deshalb von den Eigentümern und den neuen Pächtern, der Tilia Permakultur GmbH, gefordert, das Wohngebäude und die Gärtnerei bis Neujahr an das Abwassernetz von Marktheidenfeld anzuschließen. Die Pflanzenkläranlage, mit der seit 40 Jahren das Abwasser geklärt wird, reicht für die strengen Wasserschutz-Vorschriften nicht aus (und hat auch noch nie ausgereicht).

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Würde dieser Kanal nun gebaut werden, gäbe es nur Gewinner. Einerseits dürfte – im genehmigten Rahmen – die Gärtnerei weiterlaufen. Hohe Strafzahlungen wegen der Versäumung der Frist – und damit das Ende der Gärtnerei – wären vom Tisch. Andererseits hängt an einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung durch die Gärtnerei auch, ob die Stadt – genauer: die Wassergruppe Marktheidenfeld – die beiden Obereichholzbrunnen weiter betreiben darf.

Die Marktheidenfelder Verwaltung will jedoch weiterhin keinen Abwasserkanal durch städtische Grundstücke zulassen, von denen die Gärtnerei ausschließlich umgeben ist. Die Stadt hatte dies laut eigener Aussage Ende 2019 noch einmal geprüft und schließlich am 8. Januar ein weiteres Mal abgelehnt.

Die Antwort: Könnte das Wasserschutzgebiet nun geschlossen werden?

Gampe hat nun die Zulassung der Pflanzenkläranlage beantragt und bereitet, laut eigenen Aussage, die Schließung des Wasserschutzgebietes vor. Letzteres würde für die Wasserversorgung Marktheidenfelds schwerwiegende Folgen haben. Die beiden Brunnen könnten kein Wasser mehr fördern, ein dritter könnte nicht gebaut werden. Ob Gampe damit Erfolg hat, hängt vom Inhalt der beiden Gutachten ab. Aber wie hoch sind die Chancen?

Um diese und die vielen anderen Fragen zu klären, haben wir in Aschaffenburg angerufen. Dort sitzen Tobias Schmitt und Herbert Walter. Beide arbeiten für das Wasserwirtschaftsamt (WWA). Der eine ist Geologe und zuständig für die Wasserversorgung und den Grundwasserschutz im Landkreis Main-Spessart. Der andere leitet das WWA. Weil das Landratsamt sie zur fachlichen Beurteilung des Antrages von Jonas Gampe hinzugezogen hat, haben sie sich in dessen Gutachten, sowie viele weitere Gutachten zum Wasserschutzgebiet, eingearbeitet.

Die wichtigste Aussage in diesem Gespräch kommt von Herbert Walter: Das Wasserschutzgebiet ist richtig ausgewiesen worden. "Das war 1998, als das Wasserschutzgebiet noch einmal festgesetzt wurde, das was man als fachlich richtig angeschaut hat." Grundlage für die Festsetzung waren eine Reihe von Gutachten, erstellt in den 1990-er Jahren. Zwar entwickelten sich die fachlichen Beurteilungen und Grundlagen auch in der Wasserwirtschaft immer weiter, sagt Walter. Genau deshalb würden Schutzgebiete regelmäßig überprüft. Seit Mitte 2019 geschieht genau das mit dem Wasserschutzgebiet, auf dem die Gärtnerei Simon steht. Für Gampe bedeutet das, dass ein Antrag auf eine Schließung des Wasserschutzgebietes redundant wäre. Zumal eine Privatperson nur Einwände gegen ein Wasserschutzgebiet vorbringen kann. Die werden von den zuständigen Behörden – wie jetzt geschehen– dann geprüft.

Sind die Gutachten nun gut oder schlecht?

Durch die "Gampe-Gutachten" wird auch keine überraschende Wendung in der immer noch andauernden Prüfung des Wasserschutzgebietes kommen. Beide Gutachten hatten den Zweck, Gefährdungspotenziale für die Qualität des Marktheidenfelder Trinkwassers abzuschätzen und damit die Zone II (mit den härteren Auflagen) von der Zone III  (mit den weniger harten Auflagen) abzugrenzen (Details im Infokasten). 

Schmitt und Walter haben die beiden Gutachten mit einem eigenen abgeglichen. Walter sagt: "Die Fläche der Gärtnerei war schon immer in der Zone III, war immer im Schutzgebiet." Auf die Frage, ob nicht, wie von Gampe behauptet, die Zonen falsch festgelegt seien, antwortet Walter: "In den Gutachten werden die Gefährdungspotenziale behandelt. Aus den hydrogeologischen Verhältnissen wurden dann die Schlussfolgerungen zur Abgrenzung der Schutzgebietszonen gezogen." Für beide seien die vorliegenden Gutachten klar in dieser Aussage. Wie Gampe darin die falsche Ausweisung der Zonen sehen konnte, wüssten sie nicht. 

Gampe vs. Stadtverwaltung: Landratsamt will vermitteln

Dass aber die Gärtnerei im Wasserschutzgebiet liegt, bedeutet nicht, dass sie schlecht für das Trinkwasser ist. Wenn die Gärtnerei als Permakultur betrieben werde, sagt Walter, sei der Einfluss auf die Nitratsituation eher positiv zu sehen. "Obwohl auch der Weg zum Gelände zu überprüfen ist: Die Abwasserbeseitigung des Gebäudes ist da der Knackpunkt. Das ist etwas, wo man Verbesserungen machen müsste." Ist der Kanalanschluss also ein Muss? Schmitt: "Wir fänden das einen gangbaren Weg. Das würde in Hinblick auf den Grund- und Trinkwasserschutz erhebliche Fortschritte bringen."

Gampe gegen die Stadtverwaltung: Wir stehen also wieder an dem Punkt der Geschichte, an dem wir mit der Berichterstattung Mitte November aufgehört haben. Nur hat Simon Gampe jetzt kein Druckmittel mehr. Als Hoffnung bleibt nur: Deeskalation. Und die hat das Landratsamt Main-Spessart angekündigt. Die gesetzte Frist für den Kanalanschluss werde man zwar nicht verlängern. Man werde jedoch auch weiterhin keine Strafzahlungen oder ähnliches verhängen. "Das Landratsamt wird hier auf weitere Gespräche zwischen Stadt und Eigentümer drängen."

Was ist ein Wasserschutzgebiet und wo liegt das betreffende?
Das ist das Wasserschutzgebiet. Begrenzt wird es durch die Straße nach Karbach und Siedlungen in Hafenlohr und Marktheidenfeld.
Foto: Screenshot UmweltAtlas | Das ist das Wasserschutzgebiet. Begrenzt wird es durch die Straße nach Karbach und Siedlungen in Hafenlohr und Marktheidenfeld.
Trinkwasserschutzgebiete werden festgesetzt, um Restrisiken der Trinkwassergewinnung weiter zu vermindern beziehungsweise durch Verbot bestimmter Handlungen ganz auszuschließen, wie das Umweltbundesamt schreibt.
Ein Wasserschutzgebiet ist deshalb in die Zonen I (Fassungsbereich), II (engere Schutzzone) und III (weitere Schutzzone) untergliedert. Je weiter die Schutzzone, desto lockerer sind die Auflagen. Die sogenannte 50-Tage-Linie grenzt die engere von der weiteren Schutzzone (in der die Gärtnerei Simon liegt) ab. Diese Abgrenzung ist im Hinblick auf die hygienische Situation der jeweiligen Wasserfassung von Bedeutung, da nach den Erfahrungen bei einer Verweilzeit von 50 Tagen im Untergrund von einer Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern ausgegangen werden kann. Eine Fläche kann auch mit einer Sickerzeit von etwa 70 Tagen noch im WSG liegen, weil sich das Wasser, das über die Brunnen gefördert wird, in der erweiterten Schutzzone (Zone III) neu bilden soll.
Je besser die Filterwirkung des Bodens ist, desto länger braucht das Wasser um zu versickern. Die oberflächliche Nähe ist deshalb oft wenig entscheidend bei der Festsetzung eines Gebietes, da Brunnen in der Regel über 50 Meter tief gebohrt sind. Für die interaktive Wasserkarte von Marktheidenfeld klicken Sie hier.
 
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  • C. G.
    Die Stadt sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine gute, gemeinsame Lösung mit den Betroffenen finden. Es ist beschämend, wie die Stadt hier vorgeht.
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