
Einen "geordneten Rahmen" für nicht angemeldete Demonstrationen soll die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Main-Spessart geben. Die wohl wichtigste Neuerung: Unangemeldete Versammlungen dürfen nur stationär stattfinden. Protestzüge, die von den Teilnehmern gern als Spaziergänge bezeichnet werden, sind damit nicht mehr erlaubt. Außerdem gilt die Maskenpflicht und die Regel, dass zwischen den Teilnehmern immer 1,5 Meter Abstand gewahrt sein muss. Die Polizei kann unabhängig davon vor Ort weitere erforderliche Maßgaben zum Schutz der Teilnehmer und unbeteiligter Dritter anordnen.
Grundsätzlich sind Versammlungen weiterhin zulässig, sie müssen wie immer 48 Stunden vor ihrer Bewerbung beim Landratsamt unter versammlungen@lramsp.de angezeigt werden. Dies soll gewährleisten, dass im Voraus im Gespräch mit dem Versammlungsleiter die erforderlichen Maßnahmen besprochen werden können, die sicherstellen sollen, dass die Versammlung sowohl für die Versammlungsteilnehmer als auch für andere Bürger sicher durchgeführt werden kann. Das erläutert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Unangemeldete Proteste hatte es in den vergangenen Wochen zum Teil regelmäßig in Marktheidenfeld, Lohr und Karlstadt gegeben. Das Landratsamt rechnet damit, dass diese Veranstaltungen weiterhin stattfinden werden, zunehmend auch in kleineren Orten und mit größeren Teilnehmerzahlen, heißt es in der Begründung zur Allgemeinverfügung. Man wolle die Infektionsgefahr, die von diesen Versammlungen ausgehe, auf ein "vertretbares Maß "beschränken – und das sei bei den aktuell hohen Inzidenzen nicht ohne Auflagen möglich. Ein Versammlungsverbot sei jedoch nicht verhältnismäßig, solange es eben noch milde Maßnahmen wie die erwähnten Beschränkungen gebe. Die Allgemeinverfügung mit den Einzelheiten ist im Amtsblatt Nr. 01 vom 17.01.2022 nachzulesen.
Demonstranten müssen Inhalt der Allgemeinverfügung kennen
Was bedeutet diese Allgemeinverfügung für die Ordnungskräfte? Wie Thomas Fricke, der stellvertretende Inspektionsleiter der Marktheidenfelder Polizei erläutert, werde der Polizei damit ein Werkzeug an die Hand gegeben, das die Arbeit erleichtere. Nach der Veröffentlichung könne man rechtlich davon ausgehen, "dass jedem, der sich da versammelt, bewusst ist: es gibt eine Allgemeinverfügung und ich verstoße dagegen".
Auch wenn Hinweise, Abstand zu halten oder Maske zu tragen, dann eigentlich nicht mehr erforderlich seien, werde man entsprechende Lautsprecherdurchsagen machen. Doch müsse sich die Polizei nicht mehr versichern, dass diese Durchsagen auch jeder Versammlungsteilnehmer mitbekommen hat, weil sie eben schon über die Allgemeinverfügung bekannt gemacht wurden. Sollte es in den nächsten Tagen wieder unangemeldete Versammlungen geben, so werde die Polizei den Teilnehmern außerdem einen festen Versammlungsplatz zuweisen.
"Kein Handlungsbedarf" für die Polizei bestand nach Frickes Worten am Dienstag bei einer unangemeldeten Versammlung in Marktheidenfeld. Die rund 20 Personen, die sich am Lohgraben einfanden, hätten sich nach Hinweis auf die Allgemeinverfügung in Kleinstgruppen aufgeteilt. Am Montag hatte es, wie berichtet, noch insgesamt zehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen und eine Anzeige wegen Beleidigung gegen Versammlungsteilnehmer gegeben. Drei Personen mussten vorübergehend mit auf die Dienststelle, bis die Personalien festgestellt werden konnten.
Hombach und Stamm begrüßen Allgemeinverfügung
Am Montag hatte es auch in Karlstadt einen "Spaziergang" gegeben. Bürgermeister Michael Hombach sagt zu dem Thema: „Ich bin ein Impfbefürworter und versuche die Menschen, die mit mir zu diesem Thema ins Gespräch kommen wollen, auch davon zu überzeugen, dass es richtig ist, sich impfen zu lassen.“ Gleichwohl stellt er fest: „Wir können Andersdenkende nicht ausgrenzen." Sie hätten das Recht, ihre Meinung kundzutun, müssten sich dabei aber an die geltenden Regeln halten. Diese zu erlassen und durchzusetzen sei allerdings nicht Aufgabe der Stadt.
Marktheidenfelds Bürgermeister Thomas Stamm war am Montagabend selbst in der Stadt unterwegs, als Impfbefürworter und -Kritiker parallel demonstriert hatten. Er habe die Stimmung im Ort als sehr angespannt wahrgenommen, auch vor dem Hintergrund, dass es bei Demonstrationen etwa in Schweinfurt schon Ausschreitungen gab. Die Allgemeinverfügung begrüße er sehr, das Zusammenspiel zwischen Stadt, Landratsamt und Polizei funktioniere hier sehr gut. Zwar bedeuteten auch angemeldete Demonstrationen viel Arbeit für die Stadt, die Gespräche mit den Versammlungsleitern führen oder einen Versammlungsplatz absperren muss – diesen Aufwand nehme man jedoch gerne in Kauf. "Die Menschen sollen natürlich die Möglichkeit haben, ihre Meinung kundzutun", so Stamm.
welche Bußgelder möglich sind, lesen Sie hier: www.mainpost.de/10712281
Herzliche Grüße aus der Redaktion Main-Spessart,
Carolin Schulte
Nötig wäre meines Erachtens halt, dass hier nicht nur "kann bis zu....nach pflichtgemäßem Ermessen....usw. geäußert wird. Um die Leute zu erreichen sollte man klar und deutlich darlegen:
-wenn du an einer nicht erlaubten Versammlung teilnimmst kostet das für dich ein Bußgeld in Höhe von ....Euro. Ohne Abstand kostet ...Euro, ohne Maske kostet. ... Euro. Im Wiederholungsfall das doppelte....
Diese Wischiwaschiaussagen "bis zu" sind für die Leute abstrakt und nicht greifbar.