Zum Artikel "Gericht soll Kindeswohlgefährdung prüfen" (vom 15. Mai) erreichte die Redaktion folgender Leserbrief.
Recht so! Mit den Lehrern trifft es immer die Richtigen, zumal, wenn sie aus purer Lust am Quälen von den armen Kindern das Tragen von Masken verlangen. Da muss man sie doch vor den Kadi bringen! Jeder versteht das.
Diese Pädagogen wollen ja nichts anderes als die rücksichtslose Demonstration ihrer Macht. Was kümmert sie das Freiheitsrecht eines Kindes?!
Aber warum finde ich das Theater widersinnig und letztlich verantwortungslos gegenüber den Töchtern und Söhnen? Natürlich bin ich vermutlich als ehemaliger Lehrer parteiisch. Doch könnte es nicht sein, dass diese Eltern, in ihrer durchaus verständlichen Fürsorge etwas geblendet, Ursache und Wirkung verwechseln?
Ursache ist unzweifelhaft für jeden mit einigermaßen Verstand nicht die Willkür irgendwelcher Herrschenden, sondern das Virus mit seiner verheerenden Wirkung, besonders jetzt auch für Schulkinder. Dagegen schützt unverzichtbar die Maske, wobei sie sicher lästig ist und die eigene Freiheit einschränkt.
Aber so ist es nun mal mit der Freiheit: Sie endet da, wo sie auf die Freiheit des anderen trifft! Denn wer die Maske ablehnt, gefährdet durch diesen Egoismus die Menschen seiner Umwelt. Dafür haben die Lehrer die Verantwortung, wobei sie die staatlichen Anordnungen nur umzusetzen versuchen. Dafür sollen sie gerichtlich belangt werden?
Jeder hat das demokratische Recht der Mitsprache und bei Missständen der Beschwerde. Aber die sollten begründet und vor allem vorurteilsfrei sein. Eltern sollten bedenken, dass sie den Kindern keinen Gefallen tun, wenn sie sich grundsätzlich und sachlich unbegründet gegen die Lehrer stellen. Sie untergraben deren Autorität und gefährden damit auch ihre eigene.
Heute führt nicht selten ein übersteigerter Ehrgeiz sogar dazu, dass Eltern mit dem Rechtsanwalt gegen schlechte Noten ihrer objektiv überforderten Kindern anzugehen versuchen. Wo soll das hinführen?
Bruno Maroscheck
97753 Karlstadt