
Die Berichte von Betroffenen, dass Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Main-Spessart im Außendienst GPS-Ortungsgeräte bei sich tragen müssten, entsprechen der Wahrheit: "Es stimmt, dass einige wenige Mitarbeiter des Landratsamtes während ihrer Arbeitszeit – ausschließlich im Außendienst – ein Ortungsgerät bei sich führen", teilte Tina Starck, Pressesprecherin des Landratsamts, am Mittwochnachmittag auf die Nachfragen dieser Redaktion mit.
Weil es in der Vergangenheit bei Außendiensten "zu massiven Unregelmäßigkeiten" gekommen sei, sollte diese Maßnahme "weiteren arbeitsrechtlichen Verstößen vorbeugen", heißt es in der Stellungnahme wörtlich. Es handle sich "um eine zeitlich eng befristete Maßnahme" von "wenigen Wochen". Anders als von Betroffenen berichtet, müssten die GPS-Tracker nicht um den Hals getragen werden. Auch während der Pausen müssten die Mitarbeiter das Gerät nicht bei sich führen, so die Auskunft der Sprecherin.
Kreisrat und Grünen-Fraktionssprecher fragte nach
Am Mittwochvormittag hatte der Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag, Gerhard Kraft, in der Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung in Marktheidenfeld gefragt, was an den Vorwürfen dran sei: "Die Sache bewegt die Bevölkerung." Kraft wies auf mehrere Dutzend Online-Kommentare zur Berichterstattung hin: "Eine Stellungnahme des Landratsamtes wäre angezeigt."
Landrätin Sabine Sitter (CSU) verwies auf die Auskunft, die in Vorbereitung sei: "Wir werden uns dazu äußern, aber nicht hier im öffentlichen Teil der Sitzung." Schließlich handele es sich um Personalangelegenheiten, der Datenschutz sei einzuhalten.
Ehemaliger Behördenleiter zeigt sich empört
Elmar Weissenberger, bis 2017 Leiter der Bauaufsichtsbehörde in Main-Spessart und mittlerweile pensioniert, berichtet, er habe von langjährigen Mitarbeitern von den GPS-Trackern erfahren. Er habe gehört, dass "wiederkehrende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Außendiensten und Arbeitszeiterfassung sowie Alkoholkonsum und die generelle Dienstauffassung" als Grund für den Einsatz der Tracker genannt würden.
Die Nutzung sei offenbar von "Landrätin Sitter mit dem Personalrat in einer eigens hierfür erlassenen Dienstvereinbarung so festgelegt" worden. "Sogar gemeinsame Pausen am Arbeitsplatz und Kaffeerunden wurden untersagt. Private Handys müssen abgeschaltet werden", sagt Weissenberger. Bei Missachtung drohten den Mitarbeitern arbeitsrechtliche beziehungsweise disziplinarrechtliche Schritte.
Andrea Burkard, die Personalratsvorsitzende im Landratsamt, räumt ein, dass es eine solche Dienstvereinbarung gibt. Zu Details will sie sich auf Nachfrage allerdings nicht äußern.
"Keine Verhaltens- und Leistungskontrollen": Wie andere Landkreise vorgehen
Die Überwachung von Mitarbeitern mit GPS-Trackern ist jedenfalls kein übliches Mittel, wie Nachfragen bei anderen Behörden in der Region ergeben: Die Landkreise Bad Kissingen und Haßberge beispielsweise tracken ausschließlich die Fahrten der Winterdienst-Fahrzeuge. Das gilt auch für den Landkreis Main-Tauber, wo eine Dienstvereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen Landratsamt und Personalrat ausdrücklich klarstellt: "Es werden keine Verhaltens- und Leistungskontrollen der Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst über die technisch mögliche Ortung durchgeführt." Die Ortung der Fahrzeuge dient demnach nur der Dokumentation des erfolgten Winterdienstes.
Eine derartige Dienstvereinbarung sei kein Schnellschuss, sagt der ehemalige Behördenleiter Elmar Weissenberger. "Darüber müssen sich die Landrätin und der Personalrat Gedanken gemacht haben." Er hält die Maßnahme für inakzeptabel. Seine Aufforderung an Sabine Sitter: "Nehmen Sie diese unsägliche Dienstvereinbarung für das Bauamt umgehend wieder zurück!"
Wie kann ein Personalrat so etwas zustimmen?
Die Kontrollfunktion sollte doch wahrgenommen werden.
Wenn man keine Ahnung hat (wie offensichtlich das Personalamt) kann ja an kompetenter Stelle nachgefragt werden.
Auch was die Arbeitsmoral angeht, so kann man auch das schwer mit einem GPS-Gerät kontrollieren, denn ein GPS-Gerät zeichnet ja keine Gespräche auf, heißt, man kann Dienstgespräche führen oder sich über Fußball unterhalten.
Und wie will man Privatgespräche über dass Handy kontrollieren?
Das würde ja bedeuten, dass die Mitarbeiter vor jedem Außendienst ihre Handys abgeben müssen, um genau dies zu verhindern und dann müssten rein theoretisch auch noch Leibesvisitationen stattfinden, um zu kontrollieren, dass niemand ein zweites Handy einstecken hat.
Eine "normale" Kontrolle kann es somit nicht geben, wenn man all diese Dinge verhindern will und ob diese dann noch legitim sind, ist dahin gestellt.
Aber auch den Außendienstmitarbeiten sei gesagt, dass es die dümmsten Zufälle geben kann, dass ihr Fehlverhalten im Außendienst publik wird.
Und dann ist eine Reaktion seitens der Vorgesetzten (Abmahnung etc.) gerechtfertigt.
Ganz klar:
Alkohol während der Arbeitszeit geht überhaupt nicht, ob im Innendienst oder im Außendienst, was im Innendienst natürlich einfacher zu kontrollieren ist.
Aber gerade im Außendienst liegt da bei der Kontrolle dass Problem, wie will man es kontrollieren.
Aber garantiert nicht mittels eines GPS-Gerätes, denn dass GPS-Gerät verrät zwar, wo sich eine Person aufhält, aber nicht, was sie tut, ob sie Dienstgespräche führt oder ob eine Bierflasche am Hals hat oder wenn jemand in eine Tankstelle geht, dann kann man nicht sehen, geht die Person auf die Toilette, was ja dass Recht eines jeden ist oder kauft er sich Alkohol und konsumiert diesen dann.
Da braucht es schon eine Kontrolle, aber eben nicht per GPS. Wie die aussieht, darüber sollte
sich der Arbeitgeber Gedanken machen.
Ein Problem ist aber auch, dass die Droge Alkohol zu sehr von der Gesellschaft akzeptiert ist, da braucht es eine generelle Diskussion.
Ich als Steuerzahler habe das Recht das auch Beamte Leistung bringen.
Ich habe vorhin mal mit Mitarbeitern der Personalverwaltung meines Arbeitgebers gesprochen, also Personen, die diese Aktion ja noch verteidigen könnten, und selbst die finden diese Aktion unmöglich.
... ein Schelm, der jetzt Böses dabei denkt ...
Offensichtlich wurde das Vertrauen verspielt und nun muss kontrolliert werden. Warum auch nicht? Es handelt sich um Arbeitszeit die bezahlt wird. In dem Fall sogar von den Steuerzahlern, also von uns.