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Gemünden
Kinderpornografische Bilder auf dem Handy und Missbrauchsfantasien im Chat: 41-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Zahlreiche Dateien, die den Missbrauch von Kindern zeigen, wurden bei dem Mann aus dem Raum Lohr sichergestellt. Vor Gericht beteuerte dieser, keine pädophilen Neigungen zu haben.
Auf der Internetplattform 'Knuddels' hatte sich der Angeklagte mit einem anderen Mann über den herbeifantasierten Missbrauch eines Mädchens ausgetauscht. (Symbolfoto)
Foto: Bernd Weißbrod, dpa | Auf der Internetplattform "Knuddels" hatte sich der Angeklagte mit einem anderen Mann über den herbeifantasierten Missbrauch eines Mädchens ausgetauscht. (Symbolfoto)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:03 Uhr

Strafrichter Sven Krischker und Staatsanwalt Ingo Krist appellierten kürzlich vor dem Amtsgericht Gemünden an die Vernunft eines 41-jährigen Mannes aus dem Raum Lohr: "Wer diese Seiten konsumiert, fördert den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen und schafft damit einen Markt." Der Angeklagte hatte 184 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Bildern auf seinem Laptop und dem Handy gespeichert. Dafür erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Im Oktober 2022 hatten Polizeibeamte die Wohnung des Mannes durchsucht und ein Smartphone mit pornografischen Inhalten sowie ein Speichermedium gefunden. Einige Tage später erhielt die Polizei von der damaligen Lebensgefährtin des 41-Jährigen einen weiteren Laptop und USB-Stick, eine Festplatte sowie einige bespielte CDs zur Auswertung überreicht.

Verteidiger: Mandant hat keine pädophile Neigung

Auf einem Teil der elektronischen Datenträger befanden sich weitere verbotene Dateien. Auf 128 ist der Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren zu sehen, auf 56 werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren gezeigt. Ein Teil der Dateien zeigte zudem sexuelle Handlungen von und an Personen, die zwar über 18 Jahre alt waren, deren Aussehen aber auf kindlich oder jugendlich verändert worden waren, berichtete die ermittelnde Kriminalbeamtin.

"Es war so, da braucht mein Mandant gar nichts schönreden", gab der Verteidiger zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht eine Erklärung ab. Dabei betonte er, dass sich der Mann zur Tatzeit in einer schwierigen Lage befunden habe, die auch zur Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin geführt habe. Sein Mandant habe auch keine pädophile Neigung und aus diesem Grund die Bilder über eine Plattform angeschaut.

Angeklagter fantasierte im Chat über Missbrauch eines Mädchens

"Es war ein großer Fehler, das hat sich bei mir alles aufgeschaukelt", bedauerte der Mann jetzt im Nachhinein seine Tat. Er habe sich damals nicht sexuell erregen wollen, sondern sei mehr zur Ablenkung auf der Plattform "Knuddels" unterwegs gewesen. Dort tauschen sich vor allem Jugendliche aus.

Leider hätten sich dort aber auch ältere Personen angemeldet, deren Ziel es sei, sich mit Jugendlichen im Chat zu treffen, berichtete der Verteidiger. Sein Mandant hatte sich dort auch mit einem Mann aus dem Raum Pinneberg ausgetauscht. Dabei ging es um den Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens, der allerdings nur in der Fantasie des Angeklagten stattgefunden hatte. Über diesen Kontakt ist die Polizei in Pinneberg auf den 41-Jährigen aufmerksam geworden. Die Beamten informierten die Würzburger Kollegen und Kolleginnen.

Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafe von zwei Jahren

"Ihr Geständnis und dass Sie nicht vorbestraft sind, ist hier und heute Ihr größtes Plus", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er bedauerte, dass der Angeklagte nicht von sich aus eine Beratungsstelle aufgesucht hatte. Auch wenn er davon ausgehe, keine pädophile Neigung zu haben, sollten solche Taten besprochen werden. Krist forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, den Besuch einer Beratungsstelle sowie 4000 Euro Geldauflage. Der Verteidiger sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten mit "moderaten Bewährungsauflagen" aus.

Im bereits rechtskräftigen Urteil lagen die drei Richter mit einem Jahr und vier Monaten (auf drei Jahre zur Bewährung) näher am Antrag der Verteidigung. 2400 Euro erhält die SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth. Innerhalb von sechs Monaten muss der Angeklagte zudem Therapiegespräche in Anspruch nehmen. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Hier wird die Auswertung der Dateien ein Kostenschwerpunkt sein.

 
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