
Im Zusammenleben eines 46-jährigen Mannes und seiner 26 Jahre alten Freundin gab es ausschweifenden Alkoholgenuss, Streitigkeiten und Gewalttaten. Drei Fälle von Gewalt brachte die junge Frau im vergangenen Sommer zur Anzeige, zog diese aber wieder zurück. Die Staatsanwaltschaft sah aber ein öffentliches Interesse, ermittelte und brachte es jetzt zur Anklage und Verhandlung am Amtsgericht Gemünden.
Immer wieder war starker Alkoholgenuss den angeklagten drei Straftaten von häuslicher Gewalt und Körperverletzung vorausgegangen. Dies machten sowohl der Angeklagte wie auch dessen 26-jährige Exfreundin als Zeugin in ihren Aussagen deutlich. Allerdings sprach der Mann selbst nicht über Gewaltanwendung und spielte diese als harmlos herunter. Seine frühere Partnerin jedoch schilderte ziemlich genau was passiert ist, an was sie sich erinnern konnte aber ohne einen großen Belastungseifer an den Tag zu legen.
Opfer sagte aus: Aus dem Auto gezerrt und auf Boden gestoßen
Im Sommer 2021 hatte das Pärchen aus dem Raum Lohr bei Freunden ausgiebig gefeiert – mit viel Alkohol und Streitigkeiten. In der Nacht sollte deshalb die Mutter des Angeklagten die junge Frau nach Hause fahren. Da diese auch auf der Fahrt "keine Ruhe gab", stoppte der Mann die Fahrt, öffnete die Autotür und ließ die Frau aussteigen, damit sie zu ihrer Wohnung laufen muss. Die 26-Jährige behauptete vor Gericht aber, dass sie aus dem Auto gezerrt und auf den Boden gestoßen wurde. Dabei zog sie sich einige Verletzungen zu, die ein Arzt dokumentierte.
Nach einem Silvestergelage, ebenfalls bei Freunden, kam es später in der Wohnung des Mannes wieder zum Streit. Da er sich vorher schon erbrochen haben soll, stellte die Partnerin ihm einen mit etwas Wasser gefüllten Eimer neben das Bett. Dies wertete der Mann als Angriff und leerte den Wassereimer über sich. Anschließend soll der gelernte Metzger seine Freundin gewürgt und ihr die Nase blutig geschlagen haben.
Verletzung an Rücken und Steißbein wurde nicht ärztlich dokumentiert
Der dritte Fall ereignete sich in einer Lohrer Gaststätte. Ein Taxifahrer soll während des Abends die Freundin des Angeklagten mit Getränken freigehalten haben und einige Zeit mit ihr verschwunden gewesen sein. Auf dem Weg in die Wohnung soll der Mann seine Freundin geschlagen, gewürgt und gegen das Geländer der Mainbrücke gestoßen haben. Dabei, so die Aussage, sei sie hingefallen und habe sich an Rücken und Steißbein verletzt. Die Verletzungen wurden jedoch nicht ärztlich dokumentiert. Ein angeblicher Zeuge war nicht zur Verhandlung erschienen.
Der Mann hatte vom Gericht für die vorgeworfenen Taten einen Strafbefehl über 150 Tagessätze erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Da die Zeugin jedoch recht glaubwürdig ihre Sicht geschildert hat und nicht unbedingt wollte, dass ihr Ex bestraft wird, regte das Gericht an, die Anklage gegen die dritte Tat auf der Lohrer Mainbrücke einzustellen und bei den beiden anderen Auseinandersetzungen eine geringere Schuldfähigkeit wegen hohen Alkoholgenusses anzunehmen. Im Gegenzug wurde der Strafbefehl akzeptiert und der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt.
Somit wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 4950 Euro (90 Tagessätze zu 55 Euro) verurteilt und gilt als nicht vorbestraft.