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Burgsinn
Justizopfer? Jäger aus Burgsinn wurde zum Wilderer und ist Waffenschein los
Einen Hirsch mehr als erlaubt geschossen zu haben, gilt bei Erhard Reusch (Burgsinn) als Straftat. Ein Forstbetrieb, der 68 Hirsche zu viel schoss, zahlte ein Bußgeld.
Durch ein Missverständnis sieht sich Erhard Reusch in Burgsinn als Wilderer diffamiert. 
Foto: Michael Fillies | Durch ein Missverständnis sieht sich Erhard Reusch in Burgsinn als Wilderer diffamiert. 
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:51 Uhr

Im April dieses Jahres ist für Erhard Reusch eine Welt zusammengebrochen. Der bis dahin unbescholtene Burgsinner, der 40 Jahre Jagdaufseher und unter anderem 30 Jahre Leiter der Rotwild-Hegemeinschaft Sinngrund-Süd war, gilt seither vor dem Gesetz als Jagdwilderer. Sein Vergehen: Im Oktober 2018 hatte er einen Hirsch mehr geschossen, als nach dem Abschussplan erlaubt. Es folgte ein Strafverfahren; am 4. April wurde das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen rechtskräftig. Der 76-Jährige sieht sich als Justizopfer.    

Zweierlei Jägerrecht

An einem Pfahl bei den Burgsinner Fischteichen auf seinem Grund weist Erhard Reusch auf das in seinen Augen empörende Unrecht hin: Zeitungsartikel, die auf unterschiedliche Richtersprüche hinweisen, von "zweierlei Jägerrecht im Freistaat" ist die Rede. Das Urteil gegen Erhard Reusch lautete auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen - ab dieser Tagessatzhöhe ziehen die Behörden automatisch die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit ein. Der Forstbetrieb Oberammergau hingegen, der 68 Hirsche im Jagdjahr 2013/2014 zu viel geschossen hatte, kam dafür 2015 mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und 10 000 Euro Bußgeld davon. Ein "Jagdskandal", wie zum Beispiel der "Müncher Merkur" schrieb.

Die Zeitung wies auch darauf hin, dass der Forstbetrieb Oberammergau schon in den fünf Jahren zuvor dreimal den Abschussplan überschritten hatte. Erhard Reusch ist das nur einmal in seinen über 50 Jahren als Jäger passiert, eben bei dem Schuss im Oktober 2018. Dabei spricht er außerdem von einem Missverständnis, denn er habe schlicht überhört, dass der Revierinhaber in größerer Runde den Abschlussplan für erfüllt erklärt hatte. Dennoch sieht Reusch ein, dass der Fehler ihm anzulasten sei. Aber die Ahndung des Vorfalls als eine Straftat sei auf jeden Fall maßlos überzogen.

Hegeschuss oder Ordnungswidrigkeit?

Erst nach seiner Verurteilung hatte er von der Oberammergauer Ordnungswidrigkeit erfahren und wundert sich seither, warum bei ihm der Abschuss eines einzelnen Hirsches ungleich schwerer als Straftat gewertet wurde. Ohnehin behauptet der Burgsinner, dass es sich bei dem Hirsch um ein krankes Tier und damit um einen immer zulässigen Hegeabschuss gehandelt habe, denn der körperliche Nachweis habe ergeben, dass der Hirsch einen gebrochenen Unterkiefer hatte. Doch auch ohne diesen Ausnahmebefund hätte man seiner Meinung nach den überzähligen Abschuss aufs folgende Jagdjahr anrechnen können. Oder man hätte es wenigstens, wie im Fall Oberammergau, bei einem Bußgeld belassen können.

Einen großen Fehler aber habe er wirklich begangen, weiß Erhard Reusch heute, denn er hatte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl vor dem Amtsgericht Bad Kissingen auf die Tagessatzhöhe, also die Summe der Strafe, beschränkt, nicht wissend, dass die Anzahl der Tagessätze entscheidend ist für den Waffenbesitz. Ein zweiter Fehler war, das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen rechtskräftig werden zu lassen. Ob dagegen noch etwas zu unternehmen ist? Der 76-Jährige hat sich an den Bayerischen Jagdverband, an hiesige Politiker und an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags gewandt. Bisher erfolglos.

Rotwild-Abschussplanung
Die Abschusspläne für jedes einzelne Revier werden von den  Unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern in Abstimmung mit den Verpächtern, Pächtern und Hegegemeinschaften festgelegt. Sie beschreiben, wie viel Tiere welchen Alters und Geschlechts getötet werden dürfen, gelten für ein Jagdjahr (1. April bis 31. März) und sind verbindlich. 
 
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