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Bad Kissingen
Bad Kissingen/Bayern: Erfahrener Jäger wegen Jagdwilderei vor Gericht
Es war wie ein Lauf gegen Windmühlen: Fast zwei Stunden kämpfte ein erfahrener Jäger vor Gericht um seine Waidmannsehre , dann nahm der den Einspruch zurück
Ein erfahrener Jäger hatte einen Hirsch abgeschossen, obwohl der Jagdabschussplan erfüllt war. Vor Gericht beteuerte er, davon nichts gewusst zu haben. Trotzdem muss er 2700 Euro Strafe bezahlen.Harald Beyer (Archiv)       -  Ein erfahrener Jäger hatte einen Hirsch abgeschossen, obwohl der Jagdabschussplan erfüllt war. Vor Gericht beteuerte er, davon nichts gewusst zu haben. Trotzdem muss er 2700 Euro Strafe bezahlen.Harald Beyer (Archiv)
| Ein erfahrener Jäger hatte einen Hirsch abgeschossen, obwohl der Jagdabschussplan erfüllt war. Vor Gericht beteuerte er, davon nichts gewusst zu haben. Trotzdem muss er 2700 Euro Strafe bezahlen.Harald Beyer (Archiv)
Sigismund von Dobschütz
 |  aktualisiert: 18.08.2022 10:15 Uhr

Wegen Verstoßes gegen das Jagdrecht stand kürzlich ein Jäger vor dem Bad Kissinger Amtsgericht, nachdem er gegen den ihm erteilten Strafbefehl zur Zahlung von 3000 Euro Einspruch eingelegt hatte. Der 76-Jährige kämpfte fast zwei Stunden erbittert, aber doch aussichtslos um seine Ehre als langjähriger Waidmann gegen die nüchterne, auf Gesetzeslage basierende Sichtweise der Justiz. "Ich bin mir überhaupt keiner Schuld bewusst." Doch am Ende konnte er nur die eher symbolische Minderung seiner Geldstrafe um 300 Euro als kleinen Erfolg verbuchen, muss nun allerdings auch noch für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen.

Grund für den damaligen Strafbefehl war der Tatbestand, dass der Angeklagte, der seit 1962 zur Jagd geht, selbst als Ausbilder tätig und seit drei Jahren als Gastjäger in einem Jagdrevier bei Zeitlofs aufgenommen ist, im Oktober 2018 einen Hirsch der Klasse IIa erlegt hatte, obwohl der für das Jahr festgesetzte Jagdabschussplan bereits erfüllt war. Dies ist insofern von Bedeutung, da Hirsche dieser Klasse mit einer dem Hegeziel entsprechenden Körper- und Geweihentwicklung grundsätzlich zu schonen sind, während dies für Hirsche der minderen Klasse IIb nicht der Fall ist.

Hilfsbereit und handwerklich geschickt

Wegen dieses Vergehens gegen das Jagdrecht sah sich die Eigentümerin des Jagdreviers gezwungen, gegen ihren Gastjäger Anzeige zu erstatten. Nach Meldung des Vorfalls bei der Unteren Jagdbehörde hatte man sie aufgeklärt, dazu verpflichtet zu sein. "Ich konnte dies doch nicht vor dem Gesetz vertuschen, was mir dann später als Schuld angerechnet werden kann", sagte die vor Gericht erschienene Zeugin. Fast tat es ihr leid, zur Anzeige juristisch gezwungen gewesen zu sein, empfand sie doch die Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Jäger als "gute Symbiose", zumal sich dieser im Jagdrevier als sehr hilfsbereit und handwerklich geschickt erwiesen hatte.

Während die Staatsanwältin dem Angeklagten vorhielt, die Reviereigentümerin habe doch bereits im September ihren Jägern in gemeinsamer Runde mitgeteilt, dass kein weiterer Hirsch erlegt werden dürfe, da der Jagdabschussplan erfüllt sei, bestand der 76-Jährige darauf, davon nichts gewusst zu haben. "Ich bestreite ja nicht, dass sie dies gesagt hat, nur habe ich es nicht gehört", wiederholte er mehrfach in der Verhandlung, sah sich in seiner Waidmannsehre tief gekränkt und forderte Wiedergutmachung.

Kampf gegen Windmühlen

Seinem Verteidiger fiel nun die schwierige Aufgabe zu, die Interessen seines Mandanten erfolgreich zu vertreten, obwohl nicht nur ihm und seinen Juristenkollegen, sondern auch allen als Zuschauer im Gerichtsaal anwesenden Jagdgenossen klar war, dass der Kampf des Angeklagten einem Kampf gegen Windmühlen glich. Doch dieser bestand unbeirrbar und sichtlich gegen die Überzeugung seines Verteidigers darauf, die Verhandlung mit Anhörung weiterer Zeugen fortzusetzen.

Erst nachdem auch der zweite Zeuge bestätigt hatte, alle Jäger seien über die Erfüllung des Abschussplans informiert worden, und Staatsanwältin und Richter zum wiederholten Mal anboten, das Verfahren doch einzustellen, erklärte sich der Angeklagte nach nochmaliger Beratung mit seinem Verteidiger endlich bereit, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. In Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Richter gelang es dem Verteidiger wenigstens, den Tagessatz von 50 auf 45 Euro und damit die Geldstrafe von 3000 Euro auf 2700 Euro zu mindern.

Abschließend dankte der Angeklagte der Reviereigentümerin für die lobenden Worte in ihrer Zeugenaussage und bedauerte, "dass es nun so geendet hat".

 

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