Es war keine gute Geschäftsidee, die einem 23-Jährigen aus dem Raum Marktheidenfeld ein gesichertes Einkommen bescheren sollte. Etwa ein halbes Jahr verkaufte er Marihuana, Kokain, Amphetamine und Kodeinsäfte an seine Stammkunden. Sehr schnell flog sein Handel auf. Die Quittung bekam er jetzt: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung sowie 2400 Euro Geldauflage.
Vom Spätherbst 2022 bis in den Mai 2023 währte der Handel des 23-Jährigen in der Marktheidenfelder Drogenszene. Dann erschien die Polizei bei ihm und stellte nach einer Hausdurchsuchung die Geschäftstätigkeit des jungen Mannes ein. "Ich war froh, dass es dann vorbei war", meinte der 23-Jährige im Nachhinein, jetzt bei seiner Verhandlung am Amtsgericht Gemünden. Über Quellen, die er dem Gericht jedoch nicht offenbaren wollte, hatte er sich die Betäubungsmittel besorgt und dann in kleinen Mengen von 2,5 bis zehn Gramm weiter veräußert.
Die Namen von etwa 14 Kundinnen und Kunden aus dem Bereich Marktheidenfeld nannte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Dr. Sven Krischker, aus den penibel geführten Aufzeichnungen, die der Angeklagte auf seinem Mobiltelefon hatte. So hatte die Polizei nur wenig Aufwand, das Handy mit den Nachrichten darauf, auszuwerten. Folglich hatten oder haben die "Kunden" auch ihre eigenen gerichtlichen Verfahren.
Handel flog nach wenigen Monaten auf
Wie kam der Angeklagte zu seinem Geschäftsmodell? Auf diese Frage des Gerichts hatten der Angeklagte und dessen Strafverteidiger Klaus Spiegel Antworten. Der Angeklagte, der schon als Kind nicht nur an ADHS, Depressionen und Angstzuständen, sondern auch noch unter einem tyrannischen Vater zu leiden hatte, nahm ärztlich verordnet Cannabis ein. Etwas mehr von dem Stoff gönnte er sich durch Zukauf auf dem freien Markt.
Schließlich beschaffte er sich noch mehr und versorgte auch noch andere damit. Als dann sein Handel aufgeflogen war, hat er seit dem 7. Mai 2023 nur noch mit den verordneten Medikamenten therapiert. Mit den Worten: "Gott sei Dank, es ist jetzt vorbei", hatte er in der Verhandlung auch der Vernichtung der bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Drogen zugestimmt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht hatte der Verteidiger ein Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, dem Staatsanwalt und seiner Person beantragt. Hinter verschlossenen Türen bot Rechtsanwalt Spiegel einen Deal an, in dem sein Mandant ein umfängliches Geständnis ablegt und dafür eine überschaubare Strafe erhält.
Die Verhandlung wurde durch einen Deal schnell beendet
Mit dem Deal bliebe dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit einer Vielzahl von Zeugen und vermutlich mehreren Verhandlungstagen erspart. Im Gegenzug erhält er eine Bewährungsstrafe, die zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren liegt und eine Geldauflage von 2400 Euro.
In seinem Plädoyer hielt sich der Staatsanwalt an den ausgehandelten Deal. Allerdings ging er in seinem Antrag, das Strafmaß betreffend, bis an die obere Grenze der Absprache und forderte zwei Jahre als Bewährungsstrafe. Vor allem das gewerbsmäßige Vorgehen des Angeklagten brachte ihn dazu. Strafverteidiger Spiegel stellte keinen konkreten Antrag und stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts.
Die drei Richter blieben in ihrem Urteil von einem Jahr und acht Monaten knapp über der ausgehandelten Untergrenze. Für die Bewährungszeit von drei Jahren wird dem 23-Jährigen ein Bewährungshelfer zu Seite gestellt. 2400 Euro Geldauflage gehen an eine soziale Einrichtung. Hinzu kommen noch die Kosten des Verfahrens auf den Verurteilten zu.