zurück
Gemünden
Heftiger Streit wegen einer Katze beschäftigte das Gemündener Amtsgericht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn dem (ehemaligen) Nachbarn die Katze nicht gefällt - So ließe sich ein eingestelltes Gerichtsverfahren zusammen fassen.
Ein Streit wegen einer Katze war kürzlich Thema einer Gerichtsverhandlung in Gemünden.
Foto: koldunova (Symbolfoto) | Ein Streit wegen einer Katze war kürzlich Thema einer Gerichtsverhandlung in Gemünden.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 14.04.2024 02:43 Uhr

Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft einem Paar aus dem Sinngrund vor. Die Frau soll einen Mann getreten haben, den ihr Partner von hinten festhielt. Grund für den Streit war eine Katze, wie sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden zeigte. Beide Angeschuldigten hatten dem erlassenen Strafbefehl widersprochen.

Seine Partnerin sei am Karfreitag 2023 von einem ehemaligen Nachbarn angerufen worden, ließ sich der 42-jährige ein. Ihre Katze sollte ihre frühere Nachbarin gebissen haben und das Tier sei räudig und krank. Am nächsten Tag seien sie hingefahren, um die Sache zu klären. Die ehemalige Nachbarin hätten sie nicht angetroffen, dafür aber ihre Katze, einen Freigänger, im Treppenhaus, angefüttert mit Butter. Als sie beim Nachbarn klingelten, sei dieser auf die Außentreppe gekommen, habe sofort Vorwürfe zur Katze gemacht und gedroht, er werde sie "schnappen und wegbringen", wenn sie nochmal auftauche.

Im Verlauf des hitzigen Gesprächs sei oben auf der Außentreppe die Nachbarin erschienen. Seine Freundin habe zu ihr gehen wollen, der Nachbar sei ihr aber brüllend in den Weg gesprungen und habe sie zur Seite gestoßen. Um sie zu schützen, habe er ihn kurz mit einem Deeskalationsgriff festgehalten, den er aus der Altenpflege kenne. Später sei er noch bedroht worden mit den Worten: "Komm her, ich hau dir aufs Maul, dass du nicht mehr aufstehst."

Katze soll Tüte mit Lebensmitteln durchgebissen haben

Die 42-jährige Frau fügte hinzu, der frühere Nachbar habe sie zweimal heftig gestoßen. Sie habe deshalb Anzeige erstattet, die sei aber vom Tisch gewischt worden. Getreten habe sie ihn jedoch nicht. Die ehemalige Nachbarin habe sie vor ihrem Auszug gebeten, die Katze nicht mehr zu füttern.

Von einem lauten und aggressiven Gespräch, das sie nach draußen gelockt hatte, erzählte die ältere Nachbarin über eine Dolmetscherin auf Russisch. Mit der Angeklagten hatte sie sich immer über eine Übersetzungs-App verständigt. Ihrer Einschätzung nach habe der Nachbar Angst gehabt, sie könnte die Treppe runter gestoßen werden und sie schützen wollen. Sie sprach von Festhalten und mehreren Tritten der Frau , erst die Ehefrau ihres Nachbarn habe die beiden Männer trennen können.

Auf Nachfrage eines Verteidigers gab sie an, die Tritte hätten sein Knie und das Oberbein getroffen. Welche Schuhe die Frau getragen hatte, wonach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fragte, konnte sie nicht beantworten. Sie schilderte, die Katze habe eine Tüte mit Lebensmitteln durchgebissen. Weil ihr Kühlschrank kaputt gewesen sei, habe sie diese ins Treppenhaus gelegt.

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Der 67-jährige Nachbar beharrte als Zeuge darauf, dass die Katze krank war, das sehe er aufgrund seiner beruflichen Erfahrung in der Landwirtschaft. Er habe gesagt, er werde sie zur Polizei bringen, wenn sie nochmal auftaucht. Bei seiner Anzeige hatte er angegeben, der Angeschuldigte habe ihn von hinten "in den Schwitzkasten" genommen. Zu den Tritten sagte er, die Frau habe ihn zwischen die Beine treten wollen, das wegen seines knielangen Mantels aber nicht geschafft. Zugetreten habe sie "wie ein Maschinengewehr" und vor allem das rechte untere Bein getroffen, mindestens fünf Mal. Später sprach er allerdings vom linken Bein, weil er etwas nach rechts habe ausweichen können.

Wohl auch wegen dieses Widerspruchs hatte Richter Sven Krischker Zweifel am Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Statt weitere zwei Zeugen anzuhören, und um diese vor Falschaussagen zu schützen, schlug er eine Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagte zu. Der Mann muss als Auflage 400 Euro an den Verein Naturpark-Spessart bezahlen, weil das kurze Festhalten eine Nötigung darstellt. Das Verfahren gegen die Frau wurde "glatt", also ohne Auflagen, eingestellt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Jürgen Kamm
Amtsgericht Gemünden am Main
Ehefrauen
Gerichtsprozesse und Gerichtsverfahren
Katzen
Polizei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Dirk Weber
    Weil Katzen orts-, und nicht wie Hunde personenbezogen, sind. Wenn also der Umzug im Umkreis der alten Wohnung stattgefunden hat, kann es sein dass die Katze immer wieder an ihrem alten Ort zurück kehrt.

    (Quelle: https://www.weblog-deluxe.de/katzen-sind-nicht-personen-sondern-umgebungsbezogen/)
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Gerhard Kreßmann
    Warum war die Katze überhaupt noch da, wenn die früheren Halter umgezogen sind?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten