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Gemünden
Harte Worte und Handgreiflichkeiten: Streit in Wohngemeinschaft endet vor dem Gericht in Gemünden
Die Aussagen der Beteiligten zeichnen ein widersprüchliches Bild. Die Richterin stellte das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig ein.
Wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung musste sich ein 49-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.
Foto: Michael Mahr (Symbolbild) | Wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung musste sich ein 49-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 19.09.2024 02:39 Uhr

Wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung musste sich ein 49-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Auch nach der Vernehmung von drei Zeugen ergab sich kein klares Bild. Mit Zustimmung des Staatsanwaltes und des Angeklagten stellte Richterin Kristina Heiduck das Verfahren vorläufig ein. Wenn der Angeklagte nun innerhalb von zwei Monaten 300 Euro an das Kinderhospiz Sternenzelt überweist, wird es ganz eingestellt.

Der Angeklagte wohnt im Landkreis Main-Spessart in einer Wohngemeinschaft. Diese besteht aus zwei separaten Wohnbereichen. Einen bewohnt der Angeklagte, den anderen ein 22-Jähriger zusammen mit seiner 19-jährigen Freundin. Küche und Bad werden gemeinsam genutzt.

Angeklagte wurde bei Rangelei leicht verletzt

Und hier liegt der Hund wohl begraben. Die beiden Parteien werfen sich schon seit längerem gegenseitig vor, die Gemeinschaftsräume unordentlich zu hinterlassen. An einem Abend im Januar dieses Jahres war es wieder einmal so weit. Zwischen dem Angeklagten und seinem männlichen Mitbewohner kam es zu einem Streitgespräch und in dessen Verlauf auch zu einer Rangelei; dabei wurde der Angeklagte leicht am Kopf verletzt.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte bei dem Streit seinen Mitbewohner als Arschloch, Wixer, Missgeburt und Hurensohn beleidigt und ihm gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, sein Mandant glaube zwar nicht, dass er seinen Mitbewohner beleidigt und bedroht habe, könne es aber auch nicht ausschließen; falls es so gewesen sein sollte, dann jedenfalls reaktiv.

Tür eingetreten oder nicht?

Der als Zeuge geladene Mitbewohner sagte, dass es am fraglichen Abend in der Küche zu einem Streit gekommen sei. Er sei dann in sein Wohnzimmer gegangen, wohin ihm der Angeklagte gefolgt sei, ihn am Kragen gepackt, beleidigt und bedroht habe. Er habe sich gewehrt und dabei habe sich sein Gegner am Kopf verletzt. Später habe der Angeklagte noch die Wohnzimmertüre seiner Mitbewohner eingetreten.

Wenig später sei die in unmittelbarer Nachbarschaft lebende Mutter des Angeklagten hinzugekommen, sagte die ebenfalls als Zeugin geladenen Freundin des jungen Mannes. Kurz darauf hätten ihr Freund und sie die Polizei gerufen.

Die Mutter des Angeklagten sagte, als sie hinzugekommen sei, habe sie die Streitenden getrennt. Die Tür des Mitbewohners habe ihr Sohn nicht eingetreten, er sei lediglich mit der Schulter drangekommen und da sei sie aufgesprungen.

Sowohl der Angeklagte als auch seine beiden Mitbewohner versicherten, dass seit dem Vorfall im Januar zwischen ihnen nichts mehr vorgefallen sei. Nachdem die Zeugen ihre Aussagen beendet hatten, schlug der Verteidiger des Angeklagten vor, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. Der Staatsanwalt stimmte zu und auch Richterin Heiduck, die bereits im Verlauf der Verhandlung darauf hingewiesen hatte, dass im Protokoll der polizeilichen Vernehmung weder der Vorwurf des Zähneausboxens noch des Türeintretens vermerkt sei, sah dies als sinnvolle Lösung.

 
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