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Gemünden
Gericht Gemünden: "Man solle sich nicht mit dem Angeklagten anlegen", da er "hochaggressiv" sei
Erneut musste sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen, in dem ein Berufsschüler beleidigt und bedroht sein worden soll. Jetzt ist ein Urteil gefallen.
Vor dem Amtsgericht Gemünden wurde ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr zu einer Geldstrafe verurteilt.
Foto: Michael Mahr | Vor dem Amtsgericht Gemünden wurde ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr zu einer Geldstrafe verurteilt.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 14.02.2024 10:45 Uhr

Eindrucksvoller als ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr, kann man wohl keinem Gericht seine Impulsivität beweisen. Der Mann soll im November 2021 einen 27-jährigen Berufsschüler beleidigt und bedroht haben, weil der mit seinem Auto auf das Grundstück gefahren war. "Sie können sehr schnell hochfahren, wenn ihnen etwas nicht passt", sagte auch Strafrichter Dr. Sven Krischker.

Wer hat wen beleidigt und bedroht hat, um diese Frage ging es bereits am ersten Verhandlungstag am Amtsgericht Gemünden am 19. April. Da schilderte der Berufsschüler, dass er sich auf der Heimfahrt von der Schule befand, als ihn ein Anruf auf seinem Handy erreichte. Er fuhr auf ein neben der Bundesstraße befindliches Grundstück, um den Anruf anzunehmen. Kurz danach sei der Inhaber gekommen und habe ihn aufgefordert, sich "zu verpissen" und das Grundstück sofort zu verlassen. Weitere Beleidigungen und Bedrohungen mit einer Eisenstange und einem Pflasterstein folgten.

Beim Rückruf "sehr aufgebracht"

Der Angeklagte behauptete dagegen, den Autofahrer aufgefordert zu haben, das Grundstück zu verlassen. Dieser habe ihm gesagt: "ich muss telefonieren" und habe ihn schließlich beleidigt. "Mehr war nicht". Auf Antrag beider Parteien wollte das Gericht in der Fortsetzungsverhandlung den damaligen Telefonpartnartner des Berufsschülers hören.

Dieser sagte, der Berufsschüler habe "relativ bald gesagt, dass jemand kommt, der was will". Der Berufsschüler wolle bei dem 40-jährigen Techniker eine Abschlussarbeit zur Ausbildung fertigen. Der Techniker wäre nur informiert worden, dass der Berufsschüler das Gespräch "unterbrechen muss und später zurückruft". Beim Rückruf war dieser dann "sehr aufgebracht" und habe in wenigen Worten von der Bedrohung erzählt.

Verteidiger fordert einen Freispruch

Vor Gericht erzählte der Berufsschüler zudem, dass seinem Vater im Wohnort des Angeklagten erzählt worden sei, dass der Angeklagte "hochaggressiv" sei und man "sich am besten nicht mit ihm anlegen solle". Darüber regte sich der Angeklagte auf, er dementierte den Vorwurf zudem stark gestikulierend.

So verwunderte es kaum, dass die Staatsanwältin die Aussagen des bedrohten Mannes als "sehr geprägt und ruhig vorgetragen" einstufte und die Tatvorwürfe gegen den 52-Jährige als erwiesen ansah. Sie beantragte eine Geldstrafe von 2400 Euro. Der Verteidiger sah hier "Aussage gegen Aussage" und beantragte eine Entscheidung, "im Sinne für den Angeklagten", was Freispruch bedeuten würde.

2000 Euro Geldstrafe noch nicht rechtskräftig

Damit zeigte sich Richter Krischker überhaupt nicht einverstanden. Dafür sorgte der Angeklagte wieder selbst. In seinem sogenannten "letzten Wort" vor der Urteilsfindung, betonte dieser, dass er weiterhin von seinem Hausrecht Gebrauch machen werde und jeden, der sein Grundstück betritt, davon verweisen wird.

2000 Euro (50 Tagessätze zu 40 Euro) lautete das noch nicht rechtskräftige Urteil des emotional leicht erregbaren Angeklagten. Richter Krischker betonte, dass das Befahren des Grundstücks zwar eine Art Provokation war, allerdings ein derartiges Verhalten nicht rechtfertigte.

 
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