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Gemünden
Weitere Verhandlung in Gemünden nötig: Wer hat wen beleidigt?
Das Amtsgericht in Gemünden (Archivfoto).
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden (Archivfoto).
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 30.04.2022 02:29 Uhr

Wer sagt die Wahrheit? Um das herauszufinden, braucht das Gemündener Amtsgericht unter Vorsitz von Strafrichter Dr. Sven Krischker einen zweiten Verhandlungstag. Durch einen weiteren Zeugen soll geklärt werden, wer von zwei Streithähnen den anderen beleidigt und bedroht hat. Aktuell steht Aussage gegen Aussage. Anfang Mai findet die Fortsetzung der Verhandlung statt.

Am Nachmittag des 18. November vergangenes Jahr soll es in einem Ort im Raum Lohr zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gekommen sein. Der wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagte 52-jährige Mann war auf seinem Grundstück mit Pflasterarbeiten beschäftigt, als ihn der Vertreter eines Baustofflieferanten darauf ansprach, dass ein Autofahrer auf seinem Grundstück steht und gegen einen Stapel Pflastersteine gefahren wäre. Daraufhin sei er zu dem Autofahrer gegangen und habe ihn aufgefordert, sofort das Grundstück zu verlassen. "Ich muss telefonieren", soll der 27-Jährige gesagt haben, das Telefonat fortgesetzt und den Grundstückseigentümer beleidigt haben. "Mehr war nicht", so der Angeklagte.

Völlig anders stellte der Zeuge die Situation dar. Es sei in dem Telefonat um eine für ihn wichtige Projektarbeit gegangen und darum wollte er in Ruhe zu Ende telefonieren. Mangels einer Freisprechanlage im Auto wäre das eben nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist, betonte der Mann.

Aus Angst alle Türen verriegelt

Weiter berichtete er, dass plötzlich der Angeklagte mit "aggressivem Schritt" auf ihn zugekommen wäre. Aus Angst hätte er per Zentralverriegelung alle Türen verriegelt und das Seitenfenster geschlossen. Lautstark habe sein Gegenüber ihn aufgefordert, sofort das Grundstück zu verlassen, sich "zu verpissen" und weitere Schimpfworte gebraucht. Weiter warf er dem Angeklagten vor, versucht zu haben, die Autotür zu öffnen und mit einem Pflasterstein gedroht zu haben, das Auto zu beschädigen. Zu guter Letzt soll der "Angreifer" noch mit einer Eisenstange und den Worten "ich schlag dich tot bis nichts mehr von dir übrig bleibt" gedroht haben.

Dass er sich Pflastersteine von einer Palette genommen hat, bestritt der Angeklagte nicht. Allerdings war es nicht einer, sondern fünf halbe Steine und die waren nicht zum Demolieren des Fahrzeugs vorgesehen, sondern zum Einbau in die zu pflasternde Fläche.

Nach etwa drei Minuten will der jüngere Mann dann sein Telefonat beendet haben und ist ein paar Meter weiter gefahren. Hier musste er nach seinen Worten den Schock erst einmal verdauen und habe gezittert. Wenn er jetzt täglich zwei Mal auf dem Weg in die Berufsschule an dem Grundstück vorbei fährt, bekomme er immer noch Angstgefühle, sagte er auf Nachfrage des Richters.

Auswertung des Handys bestätigt das Telefonat

Auf die Frage des Verteidigers, warum er denn nicht gleich weitergefahren sei, als sich die Situation, wie von ihm geschildert, so gefährlich entwickelt hat, antwortete der 27-Jährige, "ich wollte erst das Telefonat beenden". Dass er tatsächlich zum angegebenen Zeitpunkt telefoniert hat, bestätigte der Polizeibeamte der Inspektion in Lohr, der die Strafanzeige aufgenommen hat. Dies habe die Auswertung des Handys ergeben.

Jetzt soll der damalige Gesprächspartner noch als Zeuge schildern, was er während des Gesprächs mitbekommen hat. Die Fortsetzung der Verhandlung ist auf den 4. Mai um 11.30 Uhr anberaumt.

 
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