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Helmstadt
Geplante Deponie: Jeder achte Helmstadter hat Einwände
Bis vor Kurzem konnte jeder Helmstadter Einwand gegen die geplante Deponie Klasse 1 einlegen. Jetzt liegt das Ergebnis vor.
Auf etwa 6,3 Hektar soll eine Deponie der Klasse 1 auf dem Werksgelände der Firma Beuerlein entstehen.
Foto: Matthias Ernst | Auf etwa 6,3 Hektar soll eine Deponie der Klasse 1 auf dem Werksgelände der Firma Beuerlein entstehen.
Martin Hogger
 und  Mechtild Buck
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:06 Uhr

Ist Helmstadt nun für oder gegen eine Deponie im Marktgemeindegebiet? Lange gab es dazu nur eine Umfrage, die Volker Fiederling durchgeführt hatte. Fiederling hat gemeinsam mit zwei anderen Bürgern inzwischen die Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Helmstadt" gegen die Deponie gegründet. Das Ergebnis von Fiederlings Umfrage lautete: 532 gegen die Deponie, sieben dafür.

Inzwischen gibt es einen zweiten Indikator, um diese Frage zu beantworten. Denn: Bis 10. November konnten die Helmstadter Bürger beim Bergamt Nordbayern Einwände gegen die geplante "DK1" erheben. Das Bergamt muss diese Einwände nach Ablauf der Frist gemeinsam mit den Stellungnahmen von Vereinigungen und Behörden prüfen – vor dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Helmstadtern, die Einwendungen erhoben haben. Wann das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, ist noch nicht bekannt. 

Auf Nachfrage der Redaktion teilt das Bergamt schon jetzt mit, dass 338 Bürger Einwände gegen das Deponievorhaben eingeschickt hätten. Das wäre jeder achte Helmstadter oder jeder siebte wahlberechtigte Helmstadter. Thomas Pilzer von der Bürgerinitiative freut diese Nachricht: "Die Zahl ist äußerst positiv. Alles über 200 hätten wir gut schon als gut bewertet." Das Bergamt wiederum schreibt: "Dies ist für ein entsprechendes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung keine ungewöhnliche Größenordnung." 

Verwaltung soll Sondervereinbarung zum Sickerwasser erarbeiten

Währenddessen schreitet der Genehmigungsprozess im Marktgemeinderat Helmstadt weiter voran. Die Firma SBE, eine Tochter Beuerlein-Gruppe, will das Sickerwasser der Deponie in die gemeindliche Kläranlage einleiten. Dies könnte über eine Pumpstation und eine bereits bestehende Anschlussleitung erfolgen und wäre mit den Einleitungsbedingungen der Fachbehörden und des Wasserwirtschaftsamts konform. Ein Anschluss- und Nutzungsrecht besteht aber nicht. Deshalb müsste eine Sondernutzungsvereinbarung getroffen werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung nun, diese Sondervereinbarung zu erarbeiten, legte jedoch auch Bedingungen fest, die darin aufgenommen werden müssen:

  • Die Festlegung der beitragspflichtigen Deponiefläche und Höhe der zu zahlenden Herstellungsbeiträge für die künftigen Deponieflächen
  • Eine Kosten- und Unterhaltsregelung
  • Eine geregelte Leitungsführung
  • Die Herstellung eines Messschachtes inklusive einer Mess- und Probenentnahmeeinrichtung
  • Auflagen und Hinweise von den beteiligten Fachbehörden (z.B. Anzahl der durchzuführenden Probenentnahmen, Parameter des Sicker- und Schmutzwassers)
  • sonstige gemeindliche Auflagen und Hinweise, wie beispielsweise die maximale tägliche Einleitungsmenge
Die von SBE, einer Beuerlein-Tochter, geplante Behelfsbrücke.
Foto: Mechtild Buck | Die von SBE, einer Beuerlein-Tochter, geplante Behelfsbrücke.

Brücke über den Radweg vorgesehen

Neben der Sickerwassereinleitung möchte SBE auch eine direkte Verbindung zwischen der Recyclinganlage und der geplanten Deponie.

Bisher musste bei der Anfahrt ein gemeindlicher Feldweg südöstlich der Recyclinganlage überquert werden. Da mit zunehmendem An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, möchte SBE eine Behelfsbrücke errichten, über die der Radweg in Zukunft führen soll. Die Transportfahrzeuge von SBE würden den Feldweg an dieser Stelle dann zweispurig unterqueren. Auf diese Weise sollen Verschmutzungen und Verschleiß des Feldwegs sowie das Unfallrisiko gesenkt werden. Die Brücke, die bergrechtlich genehmigt werden muss, soll nach ungefähr 25 Jahren rückgebaut und der Feldweg wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 13. Januar keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Deshalb soll Bürgermeister Klembt mit SBE auch zu diesem Thema eine straßen- und wegerechtliche Sondernutzungsvereinbarung abschließen.

 
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