Konkrete Zahlen zur Flüchtlingssituation im Landkreis stellte Thomas Reuter vom Fachbereich Asyl im Ausschuss für Gesundheit und Teilhabe vor. Derzeit sind in Unterkünften im Landkreis 710 Asylbewerber untergebracht, die nicht aus der Ukraine stammen, davon sind 143 "Fehlbeleger". Das sind Asylbewerber mit Bleiberecht, die eigenen (privaten) Wohnraum suchen müssen.
1399 aus der Ukraine geflüchtete Personen waren am 13. Januar in Main-Spessart registriert, darunter 443 Kinder. Etwa 500 Ukrainer konnten in private Unterkünfte vermittelt werden, 59 sind in der Notunterkunft im ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld. Rund 80 Personen sind leistungsberechtigt als Asylbewerber, 688 Personen (davon 220 Kinder) erhalten vom Jobcenter Grundsicherung für Arbeitssuchende, 54 Personen Leistungen vom Grundsicherungsamt (zehn Paare und 34 Alleinstehende).
Die Notunterkunft im Krankenhaus in Marktheidenfeld hat eine Gesamtkapazität von 250 Personen, insgesamt befinden sich dort derzeit 109 Personen. Ab der fünften Kalenderwoche werden hohe Zuweisungszahlen erwartet. Die Kosten für Catering, Security und Essen werden vom Freistaat Bayern übernommen.
Viele zieht es eher in die großen Städte
Staatliche Teilgemeinschaftsunterkünfte gibt es im Landkreis derzeit für 317 Personen (zwei in Lohr, dort ist eine dritte mit 70 Plätzen geplant, je eine in Gemünden und Marktheidenfeld). Als dezentrale Unterkünfte hat der Kreis 26 Objekte angemietet, für zehn Objekte bezahlt er je Bewohner. Diese befinden sich in Burgsinn, Frammersbach, Gemünden, Eußenheim, Karlstadt, Zellingen, Lohr, Marktheidenfeld und Kreuzwertheim. Von den 147 Belegern sind 106 Ukrainer, 102 gelten als "Fehlbeleger". 26 Personen sind in zwölf Privatwohnungen untergebracht, oft Leute mit großen Familien deren Einkommen nicht ganz für die Miete reicht.
Hinter den Fehlbelegern steht das Problem, privaten Wohnraum für anerkannte Asylbewerber zu finden. Zudem sind für diese die Unterkünfte mit Gebühren von höchstens 147 Euro im Monat günstiger und die meisten zieht es eher in die Großstädte. Über die Unterbringung hinaus sind auch Arztpraxen und Kindergärten stark ausgelastet und es gibt Herausforderungen in den Schulen.
Auf die Anerkennung folgt oft der Familiennachzug
Die Anerkennung eines Asylbewerbers hat oft den Familiennachzug mit vier bis sieben weiteren Personen zur Folge. Rechtlich müsste der Kreis den Familiennachzug an die Obdachlosenbehörde in den Gemeinden verweisen, praktisch wird immer noch nach Lösungen gesucht.
"Geflüchtete Menschen und ihre Unterbringung haben direkte Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Als Behördenleiterin freut es mich, dass unsere Abteilungen Hand in Hand unaufgeregt zusammenarbeiten um die Aufgabe, den Menschen zu helfen, gut zu erfüllen", erklärte Landrätin Sabine Sitter abschließend. Sie dankte auch allen Bürgermeistern, "die Integration erfolgt auf den Dörfern, wir können stolz sein auf unsere hohe Integrationsfähigkeit." Demnächst sei ein Eingliederungsempfang geplant, auch mit 2015 aus Syrien geflohenen Menschen.