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Gambach
Gambacher forderten Geschwindigkeitsbegrenzung: Behörden sehen keine Notwendigkeit
Von der B 26 müssen sie auf einen landwirtschaftlichen Weg abbiegen, um an ihre Häuser zu kommen. Grund ist eine Sperrung wegen einer Baustelle. Ein Tempolimit wird nicht mehr kommen.
Auf der B 26 gilt Tempo 100, ohne große Ausschilderung muss derzeit wegen einer Sperrung innerhalb Gambachs ein Teil der Anwohner über einen Feldweg in und aus dem Ort fahren.
Foto: Tabea Goppelt | Auf der B 26 gilt Tempo 100, ohne große Ausschilderung muss derzeit wegen einer Sperrung innerhalb Gambachs ein Teil der Anwohner über einen Feldweg in und aus dem Ort fahren.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 03.10.2024 02:44 Uhr

Aufgrund einer Sperrung innerorts müssen einige Anwohnerinnen und Anwohner des Karlstadter Ortsteils Gambach von der B 26 aus in einen landwirtschaftlichen Weg einbiegen, um an ihre Häuser zu kommen. Mit Forderungen nach besserer Beschilderung und einer vorübergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße wandten sich Bürger an die Behörden. Nun stellte sich heraus, dass wohl keine Geschwindigkeitsbegrenzung kommen wird. 

Die Sperrung und die damit zusammenhängende Baustelle laufen schon seit Ende Juli. So lange laufen auch die Forderungen nach einer veränderten Verkehrsregelung, spiegelte uns ein Bürger. Insgesamt seien 60 Personen in seiner Nachbarschaft von der Sperrung betroffen. Am 22. August hatte sich die Stadt Karlstadt zwecks der Geschwindigkeitsbegrenzung an das Landratsamt gewandt, teilte der Geschäftsführende Beamte Uli Heck mit.

Dort war zunächst der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub. Auf Nachfrage der Redaktion teilt das Landratsamt mit, dass nach Rückkehr des zuständigen Sachbearbeiters aus dem Urlaub umgehend eine Anhörung von Polizei und Straßenbaulastträger durchgeführt wurde, die vor der möglichen Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu beteiligen sind. Eine solche Prüfung war bereits zuvor durch die Stadt Karlstadt erfolgt, heißt es. Beide Überprüfungen hätten ergeben, dass eine rechtskonforme Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der zur Diskussion stehenden Stelle nicht möglich sei.

Keine besondere Gefahrenlage

Laut Straßenverkehrsordnung dürften Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur dort angeordnet werden, wo eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage besteht, wie aus der Antwort des Landratsamts hervorgeht. Besondere örtliche Umstände, die eine solche Gefahrenlage begründen könnten, würden nicht vorliegen.

"Die Ausfahrt wird auch unabhängig von der Vollsperrung von Gambacher Ortsstraßen benutzt und ist dem regelmäßigen Nutzer der B 26 bekannt. Für den sich auf der B26 der Einfahrt nähernden Verkehrsteilnehmer ist die Einmündung erkennbar, ebenso wie die gegenüberliegende Einmündung zur Schleuse Harrbach, sodass mit ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen zu rechnen und das Fahrverhalten anzupassen ist", so die Antwort der Pressestelle des Landratsamts.

Trotz jahrelanger Nutzung der dortigen Einmündungen gebe es auch kein erhöhtes Unfallaufkommen, das geeignet wäre, eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu begründen. Ein Vergleich mit dem Knotenpunkt B 26/MSP 10 – der eigentlichen Ortsein- und Ausfahrt von Gambach – führe ebenfalls nicht zu einer anderen Einschätzung, da die dortige Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine in der Vergangenheit aufgetretene Unfallhäufung begründet ist. Zudem sei dort festzustellen, dass eine weit höhere Verkehrsbelastung, auch durch überörtlichen Verkehr sowie einen Anteil von Schwerlastverkehr, vorliege.

 
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