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Hofstetten
FWM hat Eilantrag gegen sofortigen Rückbau der Hofstettener Brunnen gestellt
Umweltministerium: Die Brunnen müssen fachgerecht zurückgebaut werden. An einer Nutzung als Notbrunnen besteht kein Bedarf.
Ein Pegel zu den Brunnen der Fernwasserversorgung Mittelmain in Hofstetten.
Foto: Björn Kohlhepp | Ein Pegel zu den Brunnen der Fernwasserversorgung Mittelmain in Hofstetten.
Bearbeitet von Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 03.03.2022 02:25 Uhr

Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Grüne) hat die bayerische Staatsregierung gefragt, was mit den Hofstettener Tiefbrunnen los ist und warum der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) diese nicht zurückbaut. Das Umweltministerium hat laut einer Pressemitteilung der Abgeordneten geantwortet, dass die Brunnen "nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden, da sie nicht schutzfähig sind". Deshalb sei ein wasserrechtlicher Antrag zur Wasserentnahme 2012 abgelehnt und das Wasserschutzgebiet 2013 aufgehoben worden. "Andere naheliegende Nutzungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich, da kein Bedarf besteht. Dies ist seit vielen Jahren geklärt", so das Ministerium. Der FWM hatte zuletzt mit einer möglichen Nutzung als Notbrunnen im Katastrophenfall argumentiert.

Ein fachgerechter Rückbau der Tiefbrunnen und der zugehörigen Messstellen sei, so das Ministerium, "wasserwirtschaftlich zum Schutz des Grundwassers erforderlich und auf Grundlage der Wassergesetze geboten". Da die getroffenen Vereinbarungen zum Rückbau seitens des Zweckverbands FWM nicht eingehalten wurden, habe das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 26. Juli 2021 den Zweckverband FWM zum Rückbau bis 31. August 2022 verpflichtet. Das Rückbaukonzept und ein entsprechender Wasserrechtsantrag sollten bis spätestens 28. Februar vorgelegt werden.

Zweckverband klagt gegen Bescheid des Landratsamts

Das Ministerium teilt Celina außerdem mit, dass der Zweckverband FWM gegen den Bescheid Klage erhoben habe. Der FWM sei der Auffassung, dass eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten sei, da eine regelmäßige Wartung der Brunnen und Grundwassermessstellen erfolge. Außerdem sei keine ausreichende Prüfung über mögliche Nutzungsalternativen erfolgt und die Ausführungsfrist zu kurz bemessen.

Der FWM habe nun auch einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt gegen die sofortige Vollziehung des Bescheids, der den Behörden aber noch nicht vorliege. Vom Ausgang des Eilverfahrens hänge es ab, ob zeitnah mit der Umsetzung der Auflagen aus dem verpflichtenden Bescheid zu rechnen ist oder nicht.

 
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  • A. W.
    Was der FWM da treibt ist inzwischen schon systematisch in Deutschland. Seit Jahren wird der Rückbau verzögert, ausgesessen und verschleppt selbst auf Forderungen des Landratsamtes hin.
    Auch was die Aussage der regelmäßigen Prüfunge betrifft ist diese Behauptung zumindest zweifelhaft. Wer, wie ich, öffters mal an den Brunnen bei uns in der Flur vorbeikommt sieht, dass sich die Tore seit Jahren nicht mehr bewegt habe, ja teilweise eingewachsen sind.
    Vermutlich werden die Prüfungen aus der Luft durchgeführt.
    Der FWM sollte sich seiner Verantwortung stellen und die Brunnen endlich auch zurückbauen !!
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  • C. L.
    Kostet
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  • B. K.
    "Der FWM sollte sich seiner Verantwortung stellen und die Brunnen endlich auch zurückbauen !!"
    Verantwortung kennen die nicht. Da wird nur zu Lasten der Grundstücksbesitzer und der Landwirte gehandelt und überzogene Vorschriften erlassen. In der Brunnengalerie Rodenbach/Wombach wurden jahrelang Wassermengen gefördert, die weit über der genehmigten Entnahmemenge lagen. Die Aufsichtsbehörden haben einfach zugeschaut und niemand wurde zur Rechenschaft gezogen. Hoffentlich bekommen sie endlich mal die Grenzen aufgezeigt und ihr Eilantrag wird abgeschmettert. Dieser FWM müssen endlich die Schranken aufgezeigt werden. Nur schade, dass nicht die handelnden Verantwortlichen die mutwillig herbeigeführten Prozesskosten bezahlen müssen, sondern wieder die kleinen Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher dafür herhalten müssen.
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