
Weil die Bademöglichkeit im Karlstadter Freibad im vergangenen Jahr wegen Corona eingeschränkt war, können die Inhaber von Verbundkarten (fürs Hallen- und Freibad) eine Rückzahlung beantragen. Erstattet werden in der Regel zwei Drittel des Kartenpreises. Bei den Jahreskarten fürs Hallenbad beträgt die Ermäßigung lediglich 50 Prozent.
Hintergrund ist, dass der Dauerkartenanteil fürs Freibad im vergangenen Jahr ganz ungültig wurde. Die Badegäste mussten jeweils Einzelkarten lösen. Daher ist die Erstattungsmarge für die Verbundkarten vergleichsweise hoch. Das Hallenbad konnten sie – grob überschlagen – statt sieben Monate ungefähr zwei Monate lang besuchen: im Januar und teilweise im September/Oktober. Dort galt die Verbundkarte noch.
Bisher haben rund 200 Inhaber – das ist ungefähr die Hälfte – von Verbundkarten eine Rückzahlung beantragt, berichtet die städtische Pressesprecherin Kornelia Winkler. Der Vordruck für den Antrag ist auf der Internetseite der Stadtwerke Karlstadt www.stadtwerke-karlstadt.de unter der Rubrik Freibad/Hallenbad zu finden, kann aber auch telefonisch unter (09353) 7902-19 angefordert werden.
Die Rückzahlungen der Verbundkarten können noch bis zum 15. März beantragt werden. Eine Verrechnung mit Saisonkarten 2021 ist nicht möglich. Denn ab 2021 werden Verbundkarten nicht angeboten. Aufgrund der derzeitigen Lage werden für 2021 keine Jahreskarten für das Hallenbad verkauft.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Sommer durften anfangs nur 250 Gäste auf einmal ins Freibad, dann waren es 400. Drei Zeitfenster waren buchbar: 8 bis 10.30 Uhr, 11 bis 15 Uhr und 16 bis 20 Uhr.