
Der Betreiber des bestehenden Fluggeländes für Ultraleicht-Trike und Paraglider-Trike oberhalb des Naturdenkmales Ringelbachschlucht und den Fischteichen bei Gössenheim möchte dort den Flugbetrieb erweitern. "Gössenheim bleibt verschont und Karsbach bekommt's ab", so fassten einige Gemeinderäte ihre Argumente gegen den dann steigenden Fluglärm zusammen. Denn die Flugroute bei Starts und Landungen gehe meist Richtung Homburg und Uhlberg, also über Karsbach. Einstimmig lehnte deshalb der Gemeinderat Karsbach in seinem jüngsten Treffen die Erweiterung des Flugbetriebes auf dem Flugfeld in der Gemarkung Gössenheim ab.
Das Gelände wurde bereits 2014 nach Paragraph 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zugelassen. Damals beschränkte sich die Nutzung auf ein Ultraleicht-Trike und ein Paraglider-Trike."Inzwischen ist die Nachfrage sehr gestiegen, was zu der maximalen Besetzung aller zur Verfügung stehenden Slots führt", begründete der Betreiber die geplante Erweiterung des Flugbetriebes jetzt nach Paragraph 6 LuftVG. Der Flugbetrieb finde hauptsächlich bei schönem Wetter statt. Aktuell gebe es maximal acht Starts am Tag. Mit einer Zulassung nach §6 und der Möglichkeit, dass auch "Fremdpiloten" in Gössenheim landen und starten, erhöhen sich die Flugbewegungen laut Antragsteller auf 14 täglich.
Vollwertiger Flugsport
Weil die Ultraleichtflugmuster auf umliegenden Flugplätzen ausgegrenzt sind, habe man eine Ultraleichtfluggruppierung auf den Weg gebracht. Die Gründung der Interessengemeinschaft Ultraleichtflug Gössenheim, die neue Zulassung nach §6 und der Bau von drei Hangars sei eine logische Weiterentwicklung des Fluggeländes. Die Aktivitäten der IG würden in der Region als vollwertige Ausübung eines Luftsportes angesehen. Bürgermeister Martin Göbel stellte dem Gemeinderat noch weitere Details aus dem Antrag des Betreibers vor und ging auch auf das vom Betreiber in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten ein.
Gössenheim bekomme wohl weniger von Flugbetrieb mit als einige Karsbacher Wohngebiete, stellten mehrere Gemeinderäte fest. Der Ort liege von einem zusätzlichen Baumbestand als Lärmschutz geschützt im Tal. Das zeige auch das Sachverständigengutachten auf. Zudem gehe die Hauptflugrichtung nach den Starts und vor den Landungen über Karsbach. Gerade an schönen Wochenendtagen, wenn man draußen auf der Terrasse sitze, würde man dann von dem Fluglärm gestört.
Da sich der Flugbetrieb bereits in den vergangenen vier Jahren weiter entwickelt habe, seien auch die vom Betreiber genannten 14 Flugbewegungen in Zweifel zu ziehen. Es sei damit zu rechnen, dass Schritt für Schritt zusätzliche Erweiterungen kommen werden.