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MÜNCHEN/GEMÜNDEN
Felbinger wegen Betrugs verurteilt
Landtagsabgeordneter Felbinger vor Gericht       -  Der wegen Betrugs angeklagte Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (ehemals Freie Wähler, jetzt parteilos, l) steht im Gerichtssaal vom Landgericht neben seinem Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer.
Foto: Matthias Balk (dpa) | Der wegen Betrugs angeklagte Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (ehemals Freie Wähler, jetzt parteilos, l) steht im Gerichtssaal vom Landgericht neben seinem Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:40 Uhr

Nach seiner Verurteilung verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerichts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütteln die Fragen der wartenden Journalisten ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspruch akzeptiert. Keine Aussage auch, ob er sein Landtagsmandat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun auch vor Gericht festgestellt worden ist, dass der frühere Freie-Wähler-Politikerüber Jahre hinweg den Landtag mit gefälschten Mitarbeiterverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat. Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflichtung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflichtet ist Herr Felbinger zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab: „Und nicht der Main-Post Erklärungen abzugeben.“

Richterin: „Peinliche Rechtfertigungsversuche“

Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von insgesamt 22 150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefordert zurückbezahlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtfertigungsversuche“ getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten bescheinigt sie allerdings eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinverträgen „eine Einnahmequelle von Dauer und erheblichem Umfang“ erschlossen und das mit dem Landtag unrechtmäßig abgerechnete Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahmen der Gewerbsmäßigkeit“ anzuwenden sei.

Vorbildfunktion verletzt

Felbinger habe zudem seine Vorbildfunktion als Abgeordneter verletzt, die demokratischen Institutionen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbraucht, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillige Niederlegung des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so Ehrl: „Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“

Mandat kann nicht entzogen werden

Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordneten Felbinger aufgrund der Verurteilung wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler, noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlichen Regeln des Landtags notwendigen neun Jahre und 183 Tage Landtagszugehörigkeit, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordneten-Diät zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.

Rückkehr als Lehrer?

Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswahl im Oktober aus dem Maximilianeum ausscheiden wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellter Lehrer in Würzburg arbeiten will, ließ er ebenfalls unbeantwortet. Als Beamter wäre er seinen Job bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr zwar los. Als Angestellter scheine nach gängiger Rechtsprechung eine Weiterbeschäftigung auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber jedoch möglich, erklärte die Richterin: „Auch wenn so eine Verurteilung natürlich durchaus ein Makel ist, der ihm nun anhaftet.“

 
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  • friedrich.angene@t-online.de
    Es ist nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gegen dieses viel zu milde Urteil einlegt und dann hoffentlich eine wirklich schmerzhafte Geldstrafe ausgesprochen wird. Die ausgesprochen Geldstrafe deckt doch nicht einmal den Geldwerten Vorteil, einschl. Zins und Zinseszins, den der Herr ach so seriöse Abgeordnete über den Zeitraum von 8 Jahren gezielt vom Staat, also von jedem von uns, angeeignet hat.
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  • felix52
    Ich gehe davon aus, dass diese selbstgerechten Geister hier selbstverstänldich auf ihre finanziellen Ansprüche verzichten würden, ach ja, stellt sich ja nicht diese Frage, denn solche Typen sind ja ohne jeden Fehler. Zum Kotzen, eben wie diese Pharisäer im Tempel damals, die gebetet haben, lieber Gott ich danke dir, dass ich nicht so bin wie diese Sünder! Felbinger hat großen Mist gebaut, er wurde dafür zurecht bestraft. Nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich ist er tief getroffen. Er war der weit bessere FW-MdL hier in Unterfanken und hat viel bewirkt. Seine Arbeit war beeindruckend, intensiv, überzeugend und nachhaltig. Doch haften bleibt sein schlimmes Fehlverhalten. Das hat er sich ganz alleine selbst zuzuschreiben. Kein Bedauern hierfür! Die FWler in Unterfanken sind gut beraten, einen völligen Neuanfang zu machen auch wenn es ein sehr steiniger Weg sein wird. Ihr zukunftsträchtiges Zugpferd gibt es nun nicht mehr, es hat sich nicht an die Regeln gehalten.
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  • ammi187@gmail.com
    Eine Beleidigung für jeden Normalbürger. Das Urteil ist einfach eine Lachnummer, Bewährung und eine lächerlich geringe Geldstrafe, wohl gerade mal 1 oder 2 Monatslöhne. Deutsche Justiz schämt euch......
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  • molinarius21
    Warum sollte Felbinger als angestellter Lehrer nicht in seinen alten Beruf zurück kehren können? Offenbar war er doch kein Beamter - also was soll das mit dem Beamtenstatusgesetz? Das Urteil ist gesprochen. Von Rechtskraft gehe ich einmal aus. Also, sollte man ihn auch in Ruhe lassen! WER OHNE SÜNDE IST, WERFE DEN ERSTEN STEIN!
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  • felix52
    Endlich mal ein halbwegs kluger Kommentar!
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  • Erding
    Die Ruhe kehrt von allein ein. Es ist nur eine Frage der Zeit.
    Er hat doch seine Ruhe selbst gesucht und gefunden. Er ist weggegangen und er gibt keinen Kommentar ab. Okay. Die Bitte oder Aufforderung "ihn in Ruhe zu lassen" ist der Situation: Frisch gefälltes Urteil lebensfremd und zielt auf die "Verkehrten". Es ist alles öffentlich gewesen. Felbinger selbst interessiert doch eh keinen mehr. Es geht nur um die Meinungen anderer zu diesem Urteil zum Fall eines Noch-Politkers namens Felbinger. Und das ist wohlgemerkt nichts Unehrenrühriges.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Interessant waren die Äusserungen Felbingers zu Beginn der Verhandlung! Möchte nicht wissen wie viele der Damen und Herren aus der Politik "mitnehmen" was nur irgendwie geht. Hier muss dringend mehr kontrolliert werden. Und jetzt bleibt der arme Herr im Landtag noch so lange sitzen bis er seine Pensionsansprüche bis zu seinem Lebensende rettet. UNGLAUBLICH aber war! So läuft das bei uns!!
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Wer sollte da kontrollieren? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
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  • grafer.andy
    sehr richtig.
    und wie hieß es damals nach der verwandten-affäre?
    es war juristisch gesehen möglich, aber moralisch verwerflich.
    merke: erst kommt das fressen, und dann die moral.
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  • dnema
    Jeder normale Arbeitnehmer wird bei Diebstahl fristlos entlassen. Also raus mit ihm aus dem Landtag!!!
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  • Laeufer61
    Auf seine Renten- bzw. Pensionsansprüche...

    ...wird der feine Herr (wg. Ausharrens auf seinem Posten bis zum Anspruch auf diese Leistungen) nicht verzichten wollen.
    Dazu braucht er nur bis zum Ende dieser Legislaturperiode als fraktionsloser Abgeordneter ausharren. Von diesem Mandat ist er bis dato noch nicht zurückgetreten traurig
    Allein aus der Landtagstätigkeit (lt. Radio Bayern 1) sind ca. 2500,- bis 2600,- € als Untergrenze für die Abgeordnetenpension zu sehen.
    Zur nächsten Wahl will er aber dann nicht erneut antreten. Toll...
    Das ist übrigens (@Traumfrau) unabhängig von seiner Stelle als Lehrer.
    Der Durchschnittsarbeitnehmer hat sicherlich kein solches Alterseinkommen, hat dafür aber auch niemanden betrogen.

    Wer Zynismus feststellt darf ihn behalten.

    MfG
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  • cimb24
    grade nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen, Bewährung und Geldstrafe.

    Lerneffekt?
    Vermutlich gegen Null,aber was soll man von Politikern schon gross erwarten ausser leere Worthülsen.
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  • Erding
    "Lerneffekt gegen Null"-Ein dickes Fragezeichen?
    Nur so viel: Beim nächsten "Mal" ist er dran. Er steht nämlich "unter Bewährung"!
    So ohne ist das Urteil eben nicht. Es war nachweislich "gewerbsmäßiger" Betrug. Sein "Nebenjob" neben dem Landtagsmandat war demzufolge "gewerbsmäßiger Betrüger"! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und dies waren auch Felbingers größten Befürchtungen. Er steht weiterhin "unter Druck". Egal was es ist oder werden könnte, er müsste dann wirklich "hinter Gitter"!
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  • traumfrau
    Wird für den Herrn nun auch das Beamtenstatusgesetz in Anwendung gebracht?

    BeamtStG - § 24 Verlust der Beamtenrechte
    (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
    1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ... verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.

    Dies würde bedeuten, dass es "Essig" ist mit Pensionsansprüchen.


    Vergleiche dazu BayBG Art. 59:

    Art. 59 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte
    1Endet das Beamtenverhältnis nach § 24 Abs. 1 BeamtStG, so entstehen keine Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Beamte und Beamtinnen dürfen die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel nicht führen.
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  • joroma
    Auch wenn Sie sachlich vielleicht im Recht sind: Würden Sie als "seine Traumfrau" (sprich als Frau Felbinger) auch so urteilen? Ihre Altersvorsorge sagt dann möglicherweise ja auch ade.
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  • Erding
    "In guten wie in schlechten Zeiten!" (Eheversprechen)
    Das hätte er sich einfach vorher überlegen müssen. Und er hätte sich nicht um das Landtagsmandat "bewerben" müssen. Niedere Beweggründe. Und jetzt ist das Geschrei und Jammern groß. Zu spät! Anderen mag sein "Entdecktwerden" vor ähnlichem ungesetzlichen Handeln bewahren. Das ist auch Sinn und Zweck eines Strafverfahrens und das ist im öffentlichen Interesse. Was sich privat abspielt, ist eine andere Sache, eine rein private. Die ganze Familie hatte ein sehr gutes Ein- und Auskommen gehabt. Er hat´s "vergeigt!" Aber er ist noch gesund und fit für einen "einfachen" Job. Als z. B. "LKW-Fahrer", Taxifahrer oder gar Fahrer eines Dienstwagens für Landtags- oder Bundestagsabgeordnete?
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  • Maryan
    Diese Erkenntnis ist nicht wirklich ernst gemeint! "Traumfrau" hat doch völlig zurecht das richtig aufgezeigt! Das wusste er doch vorher, wenn auch nicht genau, wenn er betrügt, was ihm da blüht! Soll man jetzt noch Tränen für seine Taten vergiesen? Doch nicht normal!
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  • Warum muss er nicht das ganze Geld an den Landtag zurück geben??
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  • vollmilch
    Hat er doch bereits (s. Artikel, vorletzter Absatz).
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  • sanduhr
    Disziplinarverfahren wird es nicht geben. Er wird die restliche Zeit noch im Landtag arbeiten dürfen. Lediglich wundere ich mich, dass er 17 Monate bekommen hat, aber was sind die Auflagen in der Bewährungszeit und wie lange sind seine Bewährungszeit? Keine Geldstrafe?
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