Nach seiner Verurteilung verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerichts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütteln die Fragen der wartenden Journalisten ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspruch akzeptiert. Keine Aussage auch, ob er sein Landtagsmandat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun auch vor Gericht festgestellt worden ist, dass der frühere Freie-Wähler-Politikerüber Jahre hinweg den Landtag mit gefälschten Mitarbeiterverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat. Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflichtung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflichtet ist Herr Felbinger zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab: „Und nicht der Main-Post Erklärungen abzugeben.“
Richterin: „Peinliche Rechtfertigungsversuche“
Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von insgesamt 22 150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefordert zurückbezahlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtfertigungsversuche“ getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten bescheinigt sie allerdings eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinverträgen „eine Einnahmequelle von Dauer und erheblichem Umfang“ erschlossen und das mit dem Landtag unrechtmäßig abgerechnete Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahmen der Gewerbsmäßigkeit“ anzuwenden sei.
Vorbildfunktion verletzt
Felbinger habe zudem seine Vorbildfunktion als Abgeordneter verletzt, die demokratischen Institutionen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbraucht, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillige Niederlegung des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so Ehrl: „Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“
Mandat kann nicht entzogen werden
Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordneten Felbinger aufgrund der Verurteilung wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler, noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlichen Regeln des Landtags notwendigen neun Jahre und 183 Tage Landtagszugehörigkeit, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordneten-Diät zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.
Rückkehr als Lehrer?
Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswahl im Oktober aus dem Maximilianeum ausscheiden wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellter Lehrer in Würzburg arbeiten will, ließ er ebenfalls unbeantwortet. Als Beamter wäre er seinen Job bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr zwar los. Als Angestellter scheine nach gängiger Rechtsprechung eine Weiterbeschäftigung auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber jedoch möglich, erklärte die Richterin: „Auch wenn so eine Verurteilung natürlich durchaus ein Makel ist, der ihm nun anhaftet.“
Er hat doch seine Ruhe selbst gesucht und gefunden. Er ist weggegangen und er gibt keinen Kommentar ab. Okay. Die Bitte oder Aufforderung "ihn in Ruhe zu lassen" ist der Situation: Frisch gefälltes Urteil lebensfremd und zielt auf die "Verkehrten". Es ist alles öffentlich gewesen. Felbinger selbst interessiert doch eh keinen mehr. Es geht nur um die Meinungen anderer zu diesem Urteil zum Fall eines Noch-Politkers namens Felbinger. Und das ist wohlgemerkt nichts Unehrenrühriges.
und wie hieß es damals nach der verwandten-affäre?
es war juristisch gesehen möglich, aber moralisch verwerflich.
merke: erst kommt das fressen, und dann die moral.
...wird der feine Herr (wg. Ausharrens auf seinem Posten bis zum Anspruch auf diese Leistungen) nicht verzichten wollen.
Dazu braucht er nur bis zum Ende dieser Legislaturperiode als fraktionsloser Abgeordneter ausharren. Von diesem Mandat ist er bis dato noch nicht zurückgetreten
Allein aus der Landtagstätigkeit (lt. Radio Bayern 1) sind ca. 2500,- bis 2600,- € als Untergrenze für die Abgeordnetenpension zu sehen.
Zur nächsten Wahl will er aber dann nicht erneut antreten. Toll...
Das ist übrigens (@Traumfrau) unabhängig von seiner Stelle als Lehrer.
Der Durchschnittsarbeitnehmer hat sicherlich kein solches Alterseinkommen, hat dafür aber auch niemanden betrogen.
Wer Zynismus feststellt darf ihn behalten.
MfG
Lerneffekt?
Vermutlich gegen Null,aber was soll man von Politikern schon gross erwarten ausser leere Worthülsen.
Nur so viel: Beim nächsten "Mal" ist er dran. Er steht nämlich "unter Bewährung"!
So ohne ist das Urteil eben nicht. Es war nachweislich "gewerbsmäßiger" Betrug. Sein "Nebenjob" neben dem Landtagsmandat war demzufolge "gewerbsmäßiger Betrüger"! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und dies waren auch Felbingers größten Befürchtungen. Er steht weiterhin "unter Druck". Egal was es ist oder werden könnte, er müsste dann wirklich "hinter Gitter"!
BeamtStG - § 24 Verlust der Beamtenrechte
(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ... verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Dies würde bedeuten, dass es "Essig" ist mit Pensionsansprüchen.
Vergleiche dazu BayBG Art. 59:
Art. 59 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte
1Endet das Beamtenverhältnis nach § 24 Abs. 1 BeamtStG, so entstehen keine Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Beamte und Beamtinnen dürfen die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel nicht führen.
Das hätte er sich einfach vorher überlegen müssen. Und er hätte sich nicht um das Landtagsmandat "bewerben" müssen. Niedere Beweggründe. Und jetzt ist das Geschrei und Jammern groß. Zu spät! Anderen mag sein "Entdecktwerden" vor ähnlichem ungesetzlichen Handeln bewahren. Das ist auch Sinn und Zweck eines Strafverfahrens und das ist im öffentlichen Interesse. Was sich privat abspielt, ist eine andere Sache, eine rein private. Die ganze Familie hatte ein sehr gutes Ein- und Auskommen gehabt. Er hat´s "vergeigt!" Aber er ist noch gesund und fit für einen "einfachen" Job. Als z. B. "LKW-Fahrer", Taxifahrer oder gar Fahrer eines Dienstwagens für Landtags- oder Bundestagsabgeordnete?