zurück
ARNSTEIN
Ermittlungen im Fall Arnstein abgeschlossen
Bearbeitet von Christine Jeske
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:33 Uhr

Die monatelangen intensiven Ermittlungen zum Tod sechs junger Menschen Ende Januar in einem Gartenhaus in Arnstein (Lkr. Main-Spessart) sind abgeschlossen. Demnach hat ein vom Eigentümer der Hütte fehlerhaft aufgestellter Stromerzeuger zu der für die Jugendlichen tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung geführt. Gegen den 52-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen erhoben. Dies teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Den Angaben zufolge wurde nach dem tragischen Auffinden der sechs jungen Erwachsenen im Alter von 18 und 19 Jahren am 29. Januar intensiv zur Tosdesursache und der Verantwortlichkeit ermittelt. Zahlreiche rechtsmedizinische und technische Gutachten wurden dabei in den vergangenen Monaten eingeholt und viele Zeugen vernommen.

Kohlenmonoxid - die Ursache für das tragische Unglück

Die Ermittlungen konnten bereits vor einiger Zeit abgeschlossen werden. Aufgrund der Erkenntnisse muss laut Polizei davon ausgegangen werden, dass das Gartenhaus den sechs jungen Menschen von dem 52-jährigen Eigentümer für eine private Feier überlassen worden war. Er ist der Vater von zwei der zu Tode gekommenen jungen Menschen. Der in der Hütte benötigte Strom wurde von einem Benzingenerator erzeugt, der von dem Mann in der Hütte aufgestellt und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen worden war.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben sehr schnell, dass Kohlenmonoxid die Ursache für das tragische Unglück war. Dieses Gas ist besonders tückisch, weil es als geruchlos gilt und sich in gleicher Weise wie Sauerstoff an das Blut anlagert, sich dort aber wesentlich schlechter wieder löst. Über längere Zeit aufgenommen verhindert Kohlenmonoxid somit die Sauerstoffaufnahme im Blut und führt über eine eintretende Bewusstlosigkeit schleichend zum Tod. Die technischen Untersuchungen durch Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes machten in der Folge den Generator als sichere Quelle der giftigen Abgase aus. Diese breiteten sich im Laufe jenes Abends offensichtlich unbemerkt vom Standort des Stromaggregats in einem Nebenraum abseits der Wohnräume in der ganzen Hütte aus und erreichten so auch die Feiernden.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Die Kriminalpolizei ermittelte weiter, dass den Herstellerhinweisen zufolge, der Betrieb des Stromerzeugers in geschlossenen Räumen nicht zugelassen war.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen

Alle Verfahrensbeteiligten - dem Beschuldigten und den anwaltlich vertretenen Hinterbliebenen - wurden den Angaben zufolge in angemessener Weise ihre Rechte auf Akteneinsicht und Stellungnahme eingeräumt.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den 52-jährigen Beschuldigten Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs tateinheitlichen Fällen zum Landgericht Würzburg erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, dass das Unglück bei zu fordernder Umsicht und sorgfältigerer Aufstellung des Generators unter Beachtung der Herstellerhinweise für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist von der Strafkammer noch nicht bestimmt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Arnstein
Kohlenstoffmonoxid
Landgericht Würzburg
Staatsanwaltschaft Würzburg
Tote Jugendliche in Arnstein
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Erding
    "und den anwaltlich vertretenen HInterbliebenen"!
    liest denn keiner diese Stelle und hinterfragt, was das heißt? Auch sie, die Hinterbliebenen, forderen eine gerechte Bestrafung des Beschuldigten. Diese Leidtragenden haben dem Beschuldigten vertraut und dieses Vertrauen endete für die Opfer tödlich. Die Opfer waren ahnungslos, sorglos. Das ganze "Gewerk" war doch Schwachsinn sondergleichen. Hätte es nicht genügt, in dieser Hütte nur Kerzen und einen Ofen zu haben? Romantisch halt. Nein, der Beschuldigte, hat schwere Schuld auf sich geladen. Das hat mit dem Tod der eigenen Kinder überhaupt nichts zu tun, im Gegenteil. Die armen Kinder, durch den tödlichen Leichtsinn des eigenen Vaters. Für den Beschuldigten habe ich daher kein Mitleid. Mein Mit-Leid liegt bei den leidenden Eltern und Angehörigen aller Opfer. Auch und gerade bei der Mutter der ums Leben gekommenen beiden Geschwistern, der Ehefrau des Beschuldigten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R.Silber
    @Erding, das ist schon harter Tobak was Sie hier von sich geben. Ohne Frage muss die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnen. Der Beschuldigte hat aus Fahrlässigkeit einen Fehler gemacht, welcher 6 jungen Menschen, darunter seine beiden Kinder, das Leben gekostet hat. Den Vater kann Niemand mehr bestrafen, zumindest kein weltliches Gericht. Und was die Fahrlässigkeit angeht, wir alle machen unbewusst Fehler, oft ist es nur ein Wimpernschlag der das Leben verändern kann, aber in 99 % aller Fälle passiert eben nichts. Ich bin überzeugt dass der Vater eine Bewährungsstrafe erhält, aber für ihn wird das keine große Rolle spielen, sein Leben ist ohnehin zerstört. Es ist leicht über einen anderen Menschen den Stab zu brechen, seien Sie froh Erding, wenn Ihnen so etwas nie passiert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Erding
    Es war kein Augenblicksversagen
    Es ist richtig, Augenblicksversagen können jeden treffen. Aber von elektrischen Sachen hat man tunlichst zu Finger zu lassen. Dafür gibt es die geprüften Fachleute. Wer sich trotzdem damit "beschäftigt", der ist dann auch voll verantwortlich. Die Anlage wurde vor Inbetriebnahme nicht von einem Fachmann abgenommen. Und er hat nicht einmal die Warnhinweise gelesen bzw. gar nicht beachtet. Und das ist sträflicher Leichtsinn und dafür hat er die Veantwortung zu tragen. Und was den höchsten Preis betrifft, ist der, wenn jemand selbst zu Tode kommt, mit seinem Leben bezahlt. Die ganze "Sauerei" war doch von Anfang an bekannt. Es musste nur ermittelt werden und alles fein sauber zu Papier gebracht werden. Die jungen Menschen waren ahnungslos. Keiner hätte es geduldet, wenn die "Tötungsmaschine" mitten im Raum gewesen wäre. Oder wer lässt sein Auto in einer verschlossenen Garage laufen? Ich nicht und Sie auch nicht. Na also!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • christian@kreatil.de
    Erding, an der Tatsache, dass hier Anklage erhoben wird, offenbart sich die ganze Absurdität von Bestrafungen. Geht es um Vergeltung oder geht es um Abschreckung?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Erding
    Es geht auch Wiedergutmachung, u.ä.
    in einem Zivilverfahren. Und dazu braucht es vorher auch einen Richterspruch in einem Strafverfahren. Das ist gerecht und wir leben in einem Rechtsstaat und da kann nicht jeder machen was er will. Was sagt eigentlich die richtige, die echte Bürgermeisterin? Und was sagt sie als Juristin?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • vital
    Erding und wie viele Menschen sind schon ums Leben gekommen, durch Öfen aus denen Kohlenmonoxid ausgetreten ist ? "wer ohne schuld ist werfe denn ersten Stein" Ich gebe ThomasB recht in dem was er Schreibt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Erding
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • wm.hoch@gmx.de
    Nach dem Bericht der Main Post handelt es sich bei den tragisch um´ s Leben gekommenen jungen Erwachsenen um schuldfähige Personen, die die Inbetriebnahme des Benzingenerators eigenständig entschieden haben.
    Was wäre , wenn die Party unter 48 jährigen stattgefunden hätte und der Besitzer
    des Wochenendhauses 82 Jahre alt wäre ???
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Erding
    Nicht selbstschuld - arglos
    Die jungen Erwachsenen haben nur die Stecker ihre Stereoanlage und Boxen in die vorhandenen Steckdosen gesteckt. "An das vorhandene Leitungsnetz!" Wir waren so was von arglos und fröhlich. Und Sie sprechen von "selbstschuld"! Einfach nicht nachvollziehbar. Und das Sie des Lesens nicht so mächtig sind, da sind -mit Verlaub - Sie selbst schuld. Traurig aber wahr. Aber angesichts der Trägödie durchaus angebracht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • hansi07
    Vermutlich haben die jungen Erwachsenen den Benzingenerator aber auch selbst angeworfen. Nachdem ja scheinbar jeder weiß, dass man das in geschlossenen Räumen oder angrenzenden Räumen nicht darf, wären demnach alle schuld. Wenn Sie wegen technischer Mängel an einem Fahrzeug einen Unfall verursachen trifft es sowohl Sie als Fahrer als auch den Halter des Fahrzeuges.

    So einfach ist die Geschichte aber nicht. Denn direkt in dem Raum, in dem gefeiert wurde, stand der Motor wohl nicht. Den Gestank hätte niemand geduldet, und laut ist so ein Teil ja auch. Also ist das Kohlenmonoxid aus einem benachbarten Raum eingedrungen. Und damit hatte wohl niemand gerechnet.

    In der Haut von Staatsanwalt und Richter, die jetzt ihre Pflicht tun, möchte ich auch nicht stecken und schließe mich der Mehrheit der Kommentatoren an, die auf Freispruch oder eine milde Strafe plädieren.

    Mögen alle Betroffenen dieser Katastrophe ihren Frieden finden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Arcus
    Das wird hart für den Vater. Auf jeden Fall hat er aber wenigstens die moralische Unterstützung der Bevölkerung, die nicht so richtig nachvollziehen kann, warum er angeklagt ist. Der ist doch schon genügend bestraft. Heißt es.
    Die Justiz kann wohl nicht anders als eine Anklage erheben.
    Hoffen wir, dass der Vater auf ein verständnisvolles Gericht trifft. Zumindest beim Strafmaß hat das Gericht ja einen großen Spielraum.
    Dazu brauchts allerdings auch gute Rechtsanwälte. Die Pflichtverteidiger können alleine aus finanziellen Gründen nur das allernotwendigste tun. Gute Rechtsanwälte kann sich allerdings nur leisten wer Geld hat.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Auch wenn sich einige hier maßlos über unser Justizsystem aufregen und so traurig es auch ist, das der wohl Schuldige selbst zwei Kinder durch seine Nachlässigkeit verloren hat, geben unsere Gesetze dieses Vorgehen eben vor! Wäre unter den Opfern z. B. ein Familienvater (Ernährer) einer Familie gewesen, so hätte die Familie neben dem Leid auch einen großen finanziellen Schmerz zu verbuchen und für diesen sollte der Schuldige wohl zumindest zum Teil aufkommen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • wstu
    Entschuldigung "Bauernparlament" war zuviel, aber zum rest stehe ich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • BernhardMuch
    Was wollen wir von unserer Justiz auch anderes erwarten!
    Die können nur leute bestrafen die eh schon genug bestraft sind
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Hummele
    Der Mann ist doch gestraft genug: Er hat seine Kinder bei dem Unglück verloren. Die Kinder der anderen werden durch das Verfahren auch nicht mehr lebendig. Er hat einen gravierenden Fehler gemacht, wie er vielen Menschen unterlaufen hätte können. Und dafür bereits den höchsten Preis bezahlt, den man nur bezahlen kann.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • wstu
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • glubberer76
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten