Die monatelangen intensiven Ermittlungen zum Tod sechs junger Menschen Ende Januar in einem Gartenhaus in Arnstein (Lkr. Main-Spessart) sind abgeschlossen. Demnach hat ein vom Eigentümer der Hütte fehlerhaft aufgestellter Stromerzeuger zu der für die Jugendlichen tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung geführt. Gegen den 52-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen erhoben. Dies teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Den Angaben zufolge wurde nach dem tragischen Auffinden der sechs jungen Erwachsenen im Alter von 18 und 19 Jahren am 29. Januar intensiv zur Tosdesursache und der Verantwortlichkeit ermittelt. Zahlreiche rechtsmedizinische und technische Gutachten wurden dabei in den vergangenen Monaten eingeholt und viele Zeugen vernommen.
Kohlenmonoxid - die Ursache für das tragische Unglück
Die Ermittlungen konnten bereits vor einiger Zeit abgeschlossen werden. Aufgrund der Erkenntnisse muss laut Polizei davon ausgegangen werden, dass das Gartenhaus den sechs jungen Menschen von dem 52-jährigen Eigentümer für eine private Feier überlassen worden war. Er ist der Vater von zwei der zu Tode gekommenen jungen Menschen. Der in der Hütte benötigte Strom wurde von einem Benzingenerator erzeugt, der von dem Mann in der Hütte aufgestellt und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen worden war.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben sehr schnell, dass Kohlenmonoxid die Ursache für das tragische Unglück war. Dieses Gas ist besonders tückisch, weil es als geruchlos gilt und sich in gleicher Weise wie Sauerstoff an das Blut anlagert, sich dort aber wesentlich schlechter wieder löst. Über längere Zeit aufgenommen verhindert Kohlenmonoxid somit die Sauerstoffaufnahme im Blut und führt über eine eintretende Bewusstlosigkeit schleichend zum Tod. Die technischen Untersuchungen durch Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes machten in der Folge den Generator als sichere Quelle der giftigen Abgase aus. Diese breiteten sich im Laufe jenes Abends offensichtlich unbemerkt vom Standort des Stromaggregats in einem Nebenraum abseits der Wohnräume in der ganzen Hütte aus und erreichten so auch die Feiernden.
Die Kriminalpolizei ermittelte weiter, dass den Herstellerhinweisen zufolge, der Betrieb des Stromerzeugers in geschlossenen Räumen nicht zugelassen war.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen
Alle Verfahrensbeteiligten - dem Beschuldigten und den anwaltlich vertretenen Hinterbliebenen - wurden den Angaben zufolge in angemessener Weise ihre Rechte auf Akteneinsicht und Stellungnahme eingeräumt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den 52-jährigen Beschuldigten Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs tateinheitlichen Fällen zum Landgericht Würzburg erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, dass das Unglück bei zu fordernder Umsicht und sorgfältigerer Aufstellung des Generators unter Beachtung der Herstellerhinweise für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist von der Strafkammer noch nicht bestimmt.
liest denn keiner diese Stelle und hinterfragt, was das heißt? Auch sie, die Hinterbliebenen, forderen eine gerechte Bestrafung des Beschuldigten. Diese Leidtragenden haben dem Beschuldigten vertraut und dieses Vertrauen endete für die Opfer tödlich. Die Opfer waren ahnungslos, sorglos. Das ganze "Gewerk" war doch Schwachsinn sondergleichen. Hätte es nicht genügt, in dieser Hütte nur Kerzen und einen Ofen zu haben? Romantisch halt. Nein, der Beschuldigte, hat schwere Schuld auf sich geladen. Das hat mit dem Tod der eigenen Kinder überhaupt nichts zu tun, im Gegenteil. Die armen Kinder, durch den tödlichen Leichtsinn des eigenen Vaters. Für den Beschuldigten habe ich daher kein Mitleid. Mein Mit-Leid liegt bei den leidenden Eltern und Angehörigen aller Opfer. Auch und gerade bei der Mutter der ums Leben gekommenen beiden Geschwistern, der Ehefrau des Beschuldigten.
Es ist richtig, Augenblicksversagen können jeden treffen. Aber von elektrischen Sachen hat man tunlichst zu Finger zu lassen. Dafür gibt es die geprüften Fachleute. Wer sich trotzdem damit "beschäftigt", der ist dann auch voll verantwortlich. Die Anlage wurde vor Inbetriebnahme nicht von einem Fachmann abgenommen. Und er hat nicht einmal die Warnhinweise gelesen bzw. gar nicht beachtet. Und das ist sträflicher Leichtsinn und dafür hat er die Veantwortung zu tragen. Und was den höchsten Preis betrifft, ist der, wenn jemand selbst zu Tode kommt, mit seinem Leben bezahlt. Die ganze "Sauerei" war doch von Anfang an bekannt. Es musste nur ermittelt werden und alles fein sauber zu Papier gebracht werden. Die jungen Menschen waren ahnungslos. Keiner hätte es geduldet, wenn die "Tötungsmaschine" mitten im Raum gewesen wäre. Oder wer lässt sein Auto in einer verschlossenen Garage laufen? Ich nicht und Sie auch nicht. Na also!
in einem Zivilverfahren. Und dazu braucht es vorher auch einen Richterspruch in einem Strafverfahren. Das ist gerecht und wir leben in einem Rechtsstaat und da kann nicht jeder machen was er will. Was sagt eigentlich die richtige, die echte Bürgermeisterin? Und was sagt sie als Juristin?
Was wäre , wenn die Party unter 48 jährigen stattgefunden hätte und der Besitzer
des Wochenendhauses 82 Jahre alt wäre ???
Die jungen Erwachsenen haben nur die Stecker ihre Stereoanlage und Boxen in die vorhandenen Steckdosen gesteckt. "An das vorhandene Leitungsnetz!" Wir waren so was von arglos und fröhlich. Und Sie sprechen von "selbstschuld"! Einfach nicht nachvollziehbar. Und das Sie des Lesens nicht so mächtig sind, da sind -mit Verlaub - Sie selbst schuld. Traurig aber wahr. Aber angesichts der Trägödie durchaus angebracht.
So einfach ist die Geschichte aber nicht. Denn direkt in dem Raum, in dem gefeiert wurde, stand der Motor wohl nicht. Den Gestank hätte niemand geduldet, und laut ist so ein Teil ja auch. Also ist das Kohlenmonoxid aus einem benachbarten Raum eingedrungen. Und damit hatte wohl niemand gerechnet.
In der Haut von Staatsanwalt und Richter, die jetzt ihre Pflicht tun, möchte ich auch nicht stecken und schließe mich der Mehrheit der Kommentatoren an, die auf Freispruch oder eine milde Strafe plädieren.
Mögen alle Betroffenen dieser Katastrophe ihren Frieden finden.
Die Justiz kann wohl nicht anders als eine Anklage erheben.
Hoffen wir, dass der Vater auf ein verständnisvolles Gericht trifft. Zumindest beim Strafmaß hat das Gericht ja einen großen Spielraum.
Dazu brauchts allerdings auch gute Rechtsanwälte. Die Pflichtverteidiger können alleine aus finanziellen Gründen nur das allernotwendigste tun. Gute Rechtsanwälte kann sich allerdings nur leisten wer Geld hat.
Die können nur leute bestrafen die eh schon genug bestraft sind