Dumm gelaufen ist vor einem Jahr der Besuch des Techno-Festivals Nature One in Hasselbach (Hunsrück) für einen 21-Jährigen aus dem Raum Lohr. Auf dem Zeltplatz hatte er sich von einem Dealer ein Päckchen Betäubungsmittel andrehen lassen. Bei der Einlasskontrolle zum Festival plagte ihn sein Gewissen und er übergab die Drogen an zwei Polizeibeamte.
Seine Ex-Freundin war Schmerzpatientin und habe von den Ärzten Drogen als Medikament verordnet bekommen. Dementsprechend war sie "manchmal nicht gut drauf". Er selbst habe nur einmal in seinem Leben Gras geraucht. Was ihn aber vor dem Festival geritten hat, Drogen zu kaufen, das konnte der Angeklagte in der Verhandlung vor Jugendrichter Volker Büchs nicht mehr sagen. Der Gruppe, in der er sich befand, wurde ein "Gesamtpäckchen", bestehend aus Haschisch, Kokain und einer Ecstasytablette zum Kauf angeboten. "Was haben sie dafür bezahlt?" wollte Richter Büchs wissen. "Etwa 100 Euro", so der Angeklagte.
Schlechtes Gewissen bei der Taschenkontrolle
Dann habe er die Drogen eingepackt und sei mit seiner Clique auf das Festival gegangen. Als dann nach der Ticketeinlasskontrolle eine weitere, eine Taschenkontrolle folgte, bekam der junge Mann kalte Füße, als ihn zwei Polizeibeamte in Zivil in Augenschein nahmen. Freiwillig übergab er den Beamten seinen vollständigen Drogenkauf.
"Ich fühlte mich danach erleichtert", gab er gegenüber dem Gericht zu. Zu präsent seien ihm da die Bilder seiner damaligen Freundin gewesen, wenn sie etwas zu viel konsumiert hatte. Er hatte Angst vor einer Abhängigkeit und hatte schon deshalb nichts von seinem Erwerb probiert.
1800 Euro Geldstrafe
"Der Mix ist erschreckend", meinte dann auch Richter Büchs zum Inhalt des erworbenen Drogenpäckchens. Nach einem Blick in das Bundeszentralregister stellte er auch fest, dass der Angeklagte bisher noch nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Lediglich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist er dort aufgeführt. Auch die Jugendgerichtshilfe hatte nach einem Gespräch einen positiven Eindruck und konnte keine schädlichen Neigungen bei dem jungen Mann ausmachen. Diese Stelle schlug die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und eine Geldstrafe vor.
2400 Euro (40 Tagessätze zu 60 Euro) beantragte der Staatsanwalt. Eine niedrigere Anzahl der Tagessätze beantragte der Verteidiger. Mit 1800 Euro (30 Tagessätze zu 60 Euro) blieb der Richter dann unter dem Antrag des Staatsanwalts. "Betäubungsmittel zu kaufen war und ist immer eine falsche Entscheidung", gab Volker Büchs dem 21-Jährigen noch mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.