Nach gemeinsamen Drogengeschäften mit seiner Mutter ist ein heute 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Die Vollstreckung hat der Jugendrichter im Mai 2022 zur Bewährung ausgesetzt, mit Weisungen und Auflagen. An die hat sich der junge Mann eher weniger gehalten. Im November 2022 hat er unter laufender Bewährung versucht, mit einem "total gefälschten Rezept" an Medikamente zu kommen. Diese Urkundenfälschung hat ihn jetzt hinter Gitter gebracht.
Das Jugendschöffengericht verhängte unter dem Vorsitz von Wolfgang Hülle eine Einheitsjugendstrafe von 18 Monaten. Da das Gericht "weit und breit keine günstige Sozialprognose" ausmachen konnte, gab es keine Bewährung. Der Angeklagte habe weder die angeordneten Termine bei der Drogenberatung wahrgenommen, noch habe er regelmäßige Drogentests machen lassen. Auch um einen Job habe er sich nicht gekümmert. "Er nimmt die Auflagen nicht ernst", fasste Hülle zusammen. Den letzten Beweis lieferte der Angeklagte selbst. Der angeordneten Verzicht auf jegliche Art von Drogen war ihm offenbar egal. Auf die Frage nach dem aktuellen Dorgenkonsum, sagte er: "Gestern habe ich einen Joint geraucht. Ich konnte nicht einschlafen."
Diskussion um Strafe und Therapie
Runterkommen war wohl auch ein Grund für die Urkundenfälschung. Der Mann hatte mit gefälschten Rezepten versucht, in Apotheken an Medikamente heranzukommen, die bei Drogentests nicht nachzuweisen sind. Daraus aber wurde nichts. Als die Apotheker "komische Fragen" stellten, hat er die Aktion abgebrochen. Urkundenfälschung war es dennoch.
Dass der Mann von klein auf Probleme hat, wurde deutlich. Aktuell ist er arbeitslos. Er wird von den Großeltern "durchgefüttert" und lebt nach eigenen Angaben von einem "Erbe im unteren fünfstelligen Bereich". Der Mann ist drogenabhängig. Auch eine Langzeit-Therapie hat nicht geholfen. Dazu sagte der 21-Jährige, er sei wegen einer Depression in Behandlung. Das alles hat Auswirkungen. "Er hat gute Ideen, bringt aber nichts auf die Reihe", so sein Bewährungshelfer. Er und die Jugendgerichtshilfe sprachen sich für eine stationäre Psychotherapie aus.
"Es ist nicht zielführend, ihn wegzusperren; ihm muss geholfen werden", forderte die Verteidigerin. Die Staatsanwältin hatte "null Komma null Hoffnung, dass Auflagen etwas bringen. Der Angeklagte sei unbelehrbar. "Schädliche Neigungen liegen vor", stellte sie fest. Konsequenz ist die Jugendstrafe. Zwei Jahre forderte die Anklagevertreterin. 18 Monate stehen im Urteil. Dazu gab es den Hinweis: Eine Therapie kann man auch in der Haft machen.