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Gemünden
Drogen, Alkohol und ein nächtlicher Aufruhr in Lohr: 41-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nach einer aus dem Ruder gelaufenen Nacht mit Drogen und Alkohol wurde ein Mann jetzt vom Amtsgericht Gemünden verurteilt. Aufgrund von Schuldunfähigkeit fiel das Urteil eher milde aus.
Das Amtsgericht in Gemünden (Archivfoto)
Foto: Benjamin Brückner | Das Amtsgericht in Gemünden (Archivfoto)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 15.03.2025 02:35 Uhr

Er habe keinen Polizisten gesehen, behauptete ein 41 Jahre alter Mann jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden. Er hatte im November 2023 in Lohr für einen aufwändigen Polizeieinsatz gesorgt. Wegen übermäßigen Alkoholgenusses in Verbindung mit Cannabis und Kokain konnte er jetzt am Amtsgericht Gemünden nicht verurteilt werden. Lediglich wegen des fahrlässigen Herbeiführens eines Vollrausches erhielt er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Mit zwei weiteren Männern habe er am 4. November 2023 innerhalb kurzer Zeit drei Flaschen eines Kräuterschnapses geleert, sagte der aus Nordafrika stammende Mann aus. Danach habe er in einem Café noch ein Bier getrunken und einen Joint geraucht. Im Anschluss daran sei er mit zwei Männern in seiner Wohnung gewesen. Als der Lagerist dort seine Gitarre zerstört und für Unordnung gesorgt hatte, verließen seine Kumpels ihn. Als er um drei Uhr nachts dort immer noch randalierte, informierte seine Vermieterin die Polizei.

Angeklagter: Habe erst am nächsten Morgen wieder alles wahrgenommen

Im Innenhof des Gebäudes trafen zwei Polizisten auf den nur leicht bekleideten Mann, dessen Körper eine nicht geringe Anzahl von Schürfwunden aufwies, die er sich wohl bei Stürzen zugezogen hatte. Während der Befragung durch die Beamten wurde der Mann immer aggressiver, beleidigte und bespuckte die Männer, versuchte sie zu treten und zu beißen.

Mit Unterstützung einer weiteren Streife und des Rettungsdienstes gelang es schließlich, den Randalierer zur staatsanwaltlich angeordneten Blutentnahme ins Lohrer Krankenhaus zu bringen. Da der 41-Jährige trotz Fesselung weiter randalierte, wurde er nach Würzburg in Polizeigewahrsam gebracht. Erst am Morgen, so sagte er in der Verhandlung, habe er wieder alles wahrgenommen.

Angeklagter war schon früher gewalttätig

Dies war jedoch nicht der erste Ausraster des Mannes. Vor Jahren hatte er seine damalige Ehefrau angegriffen, die daraufhin die Polizei gerufen hatte. Auch damals hatte er sich gegen die Beamten gewehrt und sich geweigert, in eine Haftzelle gesperrt zu werden. Ein Beamter wurde an der Schulter verletzt, einem anderen das Hemd zerrissen.

Wegen des relativ hohen Blutalkoholgehalts, zusammen mit dem Konsum von Cannabis und Kokain, attestierte Gerichtsärztin Dr. Heike Boutter dem Angeklagten eine Schuldunfähigkeit. Gemeinsam mit allen Prozessbeteiligten hatte sie sich die von Beamten während des Einsatzes gemachten Videoaufzeichnungen angesehen.

Damit konnte der Angeklagte nicht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt werden. Dafür fiel das Urteil von Strafrichterin Kristina Heiduck wegen fahrlässigen Vollrauschs etwas höher aus. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann eine Geldauflage von 3600 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen und eine Therapie absolvieren.

 
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