
"Meine Jägerschaft ist empört", schreibt der Vorsitzende des Bayerischen Jagdverbands Gemünden, Johannes Interwies (Obersinn) nach Veröffentlichung des Berichts "Ein Schuss zuviel macht Jäger zu Wilderern" am 19. November auf der Main-Spessart-Seite. Dort hatte ein Burgsinner Jäger geschildert, wie er durch einen, laut ihm, versehentlich zu viel geschossenen Hirschen zum vorbestraften Wilderer wurde.
Laut Interwies sei diese Darstellung jedoch nicht korrekt, es würden "Äpfel mit Birnen gemischt". Er selbst, so betont Interwies, sei in der Gerichtsverhandlung gewesen und "hatte Gespräche mit der zuständigen unteren Jagdbehörde, dem Revierinhaber und den Begutachtern des Hirsches der Rotwildhegegemeinschaft".
Interwies weist darauf hin, dass der Hirsch durch den Revierinhaber nicht freigegeben gewesen sei. Wer dennoch schieße, begehe Vorsatz, was den Tatbestand der Wilderei erfülle. Der BJV-Vorsitzende weiter: "Auch ging es nie um eine überhöhte Abschusserfüllung, da ein solcher Fehler im höchsten Fall als Ordnungswidrigkeit abgetan wird. In der Regel gibt es da einen Obolus in die Hegegemeinschaftskasse! Auch lag ein Hegeabschuss nicht vor, da den drei Gutachtern bei der Überprüfung des körperlichen Nachweises keinerlei Verletzungen im Kieferbereich des Hirsches auffiel."
In der Gerichtsverhandlung sei es deshalb auch weder um einen zuviel geschossenen Hirschen noch um einen Hegeabschuss gegangen, sondern "um einen Eingriff in das Jagdausübungsrecht des Revierinhabers (Hirsch war nicht freigegeben)". In den Zeugenaussagen sei mehrfach bestätigt worden, "dass jeder Jäger des betroffenen Revieres die Ansage des Revierinhabers gehört haben muss".
Namens des Jagdverbands Gemünden lautet das Fazit von Johannes Interwies folglich: "An dem Urteil ist nichts auszusetzen. Aus Sicht der Jägerschaft gibt es kein Justizopfer. Das Urteil entspricht der Rechtslage, ist richtig und rechtskräftig!"