Wie im vergangenen Jahr und im Jahr zuvor hat die Marktheidenfelder Baumarkt Immobilien GmbH auch heuer einen Antrag auf Fristverlängerung für die Erstellung und Inbetriebnahme einer Diskothek in der Udo-Lermann-Straße 2 gestellt. Wurde dem Wunsch 2017 und 2018 noch nachgegeben, so wurde das zum dritten Mal formulierte Ansinnen am Donnerstagabend im Marktheidenfelder Stadtrat einstimmig abgelehnt.
"Die CSU stimmt dem nicht mehr zu", sagte Fraktionschef Christian Menig. Die Diskothek sei "klarer Teil des Vertrages" gewesen. Menig: "Wir sehen uns in der Pflicht, den beschlossenen Vertrag auch umzusetzen." Burkhard Wagner, der Fraktionssprecher der Freien Wähler, machte es kurz: "Herr Menig hat das Wesentliche gesagt. Auch die Freien Wähler werden einer Fristverlängerung nicht zustimmen." Und noch kürzer ging es bei Hermann Menig, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD: "Genauso sieht's aus. Wir lehnen den Antrag ab."
Bauamtsleiter Alexander Chesauan hatte eingangs berichtet, dass die Marktheidenfelder Baumarkt Immobilien GmbH mit Schreiben vom 11. September 2019 erneut einen Antrag auf Fristverlängerung für das im Durchführungsvertrag geregelte Projekt zum Bau eines Hagebaumarktes und einer Diskothek gestellt habe. Während der Hagebaumarkt längst steht, wurde die Diskothek mangels Betreiber nicht umgesetzt. Chesauan: "Nachdem die bereits um ein Jahr verlängerte Frist zur Realisierung der Maßnahme Ende November 2019 endet und bisher noch keine Umsetzung des Vorhabens erfolgt ist, wird um eine weitere Fristverlängerung bis Ende November 2020 gebeten. Es wird weiterhin zugesichert, dass der Bau der Diskothek kein Problem darstellen würde, die Umsetzung jedoch bisher allein an der Voraussetzung eines Betreibers scheitere."
Für die Umsetzung des ursprünglich beantragten Projekts gibt es einen Vertrag zwischen Stadt und der Marktheidenfelder Baumarkt Immobilien GmbH. In diesem ist auch eine Entschädigungssumme festgesetzt, falls das Vorhaben nicht wie genehmigt realisiert werden sollte. Die Höhe der Summe ist öffentlich nicht bekannt.
Und mit der Entschädigungssumme ??? Anscheinend nicht so hoch sonst
wäre die Immobilien GmbH schon längst tätig geworden .
Welche Konsequenzen hätte dies :
Den Baumarkt schließen und man wird schnell zu Lösungen kommen .