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Karlstadt
Die Falteshütte bei Karlstadt soll verkauft werden
Vorstandsbeschluss der Sektion Würzburg des Deutschen Alpenvereins: Nötige Investitionen sind zu hoch. Als Abnehmer wird ein Verein oder eine Nachbarsektion gesucht.
Die Falteshütte des Deutschen Alpenvereins am Kalbenstein (Edelweiß) nördlich von Karlstadt.
Foto: Karlheinz Haase | Die Falteshütte des Deutschen Alpenvereins am Kalbenstein (Edelweiß) nördlich von Karlstadt.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 19.10.2020 11:08 Uhr

Seit Oktober schon ist die Falteshütte am Karlstadter Kalbenstein geschlossen. Die Webseite ist offline, derzeit sind dort keine Veranstaltungen möglich. Kurt Markert, Hüttenwart in der zuständigen Sektion Würzburg des Deutschen Alpenvereins (DAV), erklärt: "Der Vorstand hat beschlossen, dass die Hütte verkauft werden soll."

Aufgerufen wird ein Kaufpreis von 70 000 Euro, angeboten wird die Hütte zunächst den Vereinsmitgliedern im nächsten Sektionsheft, aber auch den umliegenden Sektionen, möglicherweise dem Landkreis, der Stadt Karlstadt und anderen Vereinen. "Wir wünschen, dass die Hütte für die Öffentlichkeit erhalten bleibt", sagt Markert. Außerdem wolle die DAV-Sektion Würzburg den Klettersteig oberhalb der Hütte weiterhin nutzen und unterhalten.

Übernachtungseinnahmen sind weggefallen

Die Faltes-Hütte im Jahr 1989, zur Feier des 50-jährigen Bestehens. Benannt ist sie nach dem Vater der Würzburger Bergsteiger, Heribert Faltenbacher.
Foto: Hans Heer | Die Faltes-Hütte im Jahr 1989, zur Feier des 50-jährigen Bestehens. Benannt ist sie nach dem Vater der Würzburger Bergsteiger, Heribert Faltenbacher.

Die in den 1940er Jahren erbaute Hütte war jahrelang ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und Kletterer und bot Übernachtungsmöglichkeiten in einem Matratzenlager unter dem Dach. Firmen, Polizeigruppen und Tagungen mieteten sich früher mit Übernachtungen ein. "Das war sehr gut gebucht", sagt Markert. Die Hütte war eine Einnahmequelle für den DAV. Doch die Übernachtungen wurden im vergangenen Jahr vom Landratsamt Main-Spessart untersagt; ein zweiter Rettungsweg fehlt, die Brandschutzauflagen werden nicht eingehalten. Für 2019 wurde ein Minus von 3400 Euro prognostiziert.

Im Oktober kündigte der auf 400-Euro-Basis angestellte Wirt Siegfried Paul dem Verein. "Ich habe das acht Jahre lang gemacht, in dieser Zeit wurde nichts oder nur äußerst widerwillig investiert." Weil der Verein die defekte Wasseraufbereitungsanlage nicht erneuern oder reparieren wollte, zog Paul einen Schlussstrich. Es habe ohnehin nur noch ein, zwei Veranstaltungen im Monat dort gegeben, Privatfeiern, Lesungen oder ähnliches.

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Investitionen sind nötig, es gibt Interessenten

Paul Markert räumt ein: "Es wären einige Investitionen in die Hütte nötig, es geht dabei um die Zufahrtswege und das Wasser." Er schätzt, dass "einige 10 000 Euro" investiert werden müssten. Die Sektion Würzburg habe aber auch die Kletterhalle Würzburg, die Geschäftsstelle, die Edelhütte und einen als Ausbildungstützpunkt genutzte Hütte im Ötztal zu unterhalten. "Wir brauchen unsere Mitgliederbeiträge, um die Hochgebirgshütten zu erhalten, darin liegt unsere Priorität", so Markert.

Nach dem Vorstandsbeschluss muss die Sektion Würzburg erst das Einverständnis des Hauptvereins zum Verkauf einholen. Bei der Sektionsversammlung am 5. Mai in Würzburg sollen dann die Mitglieder entscheiden. Markert sagt: "Es gibt Vereine, die am Kauf interessiert sind." Laut Auskunft des Landratsamts Main-Spessart ist der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft in der Falteshütte gestattet.

Naheliegend und von den bisherigen Eigentümern durchaus gewünscht wäre ein Verkauf an die DAV-Sektion Main-Spessart, schließlich liegt die Hütte im Landkreis Main-Spessart. Die Sektionsvorsitzende Katja Manger äußert sich zurückhaltend: "Wir sind bisher nicht gefragt worden, außerdem kenne ich die genauen Konditionen nicht. Wir müssten das erst intern besprechen."

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, ein gastronomischer Betrieb der Hütte sei an eine Vereinsnutzung geknüpft. Dies war eine Fehlinformation. Die Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft ist lediglich mit lebensmittel-, gaststätten- und immissionschutzrechtlichen Auflagen verbunden. 

 
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